Tichys Einblick
METZGERS ORDNUNGSRUF 48-2021

Wie ein Staatssekretär Lindners fragwürdigen Nachtragshaushalt rechtfertigt

Staatssekretär Werner Gatzer (SPD) redet für seinen vierten Finanzminister Christian Lindner in einem Zeitungsbeitrag den womöglich verfassungsbrechenden Nachtragshaushalt schön.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) trifft Staatssekretär Werner Gatzer (SPD) im Rahmen seiner Ankunft im Bundesministerium der Finanzen, Berlin, 08.12.2021

IMAGO / photothek

Es wirkt schon fast putzig, wenn ein beamteter Staatssekretär wie Werner Gatzer (SPD) zur Feder greift und kurz vor Weihnachten in der FAZ einen Gastbeitrag platziert, mit dem er die verbreitete Kritik am Nachtragshaushalt seines Ministers Christian Lindner (FDP) zu kontern versucht. Dass sowohl die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes, aber auch renommierte ehemalige Bundesverfassungsrichter wie Paul Kirchhof die Umwidmung von Kreditermächtigungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie gedacht waren, als verfassungswidrige Umgehung der grundgesetzlichen Schuldenregel einstufen, ist Gatzer in seinem Beitrag keine Erwähnung wert.

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Aber Gatzer ist ein mit allen Wassern gewaschener Spitzenbeamter im Bundesfinanzministerium, der bereits seit 2005 unter den unterschiedlichsten Ministern als Staatssekretär für den Haushalt zuständig ist. Er diente bereits unter den Finanzministern Peer Steinbrück (SPD), Wolfgang Schäuble (CDU) und Olaf Scholz (SPD). Jetzt holt er für Christian Lindner (FDP) die Kastanien aus dem Feuer. Wer 16 Jahre lang unterschiedlichen Herren gedient hat, muss sich durch eine argumentative Flexibilität auszeichnen, die Wohlmeinende gern als Beamtenloyalität adeln. Kritiker tendieren eher dazu, diese Fähigkeit als gnadenlosen Opportunismus zu bezeichnen, mit dem man heute dies und morgen das genaue Gegenteil begründet. Beamte „dienen“ und passen sich veränderten politischen Konstellationen meist bereitwillig an.
Das Bundesfinanzministerium hat sich vorausschauend mit Kreditermächtigungen vollgepumpt

Gatzer ist allerdings ein sehr vorausschauender Diener. Der Mann, der sich in der FAZ selbst zu den „Architektinnen und Architekten der Schuldenregel im Grundgesetz“ zählt, hat bereits mit dem Haushaltsplan 2021 und dem 1. Nachtragshaushalt unter seinem damaligen Minister Olaf Scholz zu einem Zeitpunkt Vorsorge für die neue Legislaturperiode getroffen, als noch niemand mit einer Ampel-Regierung unter dem heutigen SPD-Kanzler gerechnet hat. Denn Gatzer sorgte mit seiner hausinternen Kalkulation dafür, dass die Kreditermächtigungen in den Regierungsplänen außerordentlich üppig etatisiert wurden. Bereits der Haushaltsplan 2020, der erste Etat unter Pandemie-Notfallbedingungen, sah samt eines Nachtragsplans eine Kreditermächtigung von 217,8 Milliarden Euro vor. Tatsächlich beansprucht wurden aber laut Jahresabschluss 2020 „nur“ 130,5 Milliarden Euro.

Trotzdem sorgte Gatzer im Bundesfinanzministerium dafür, dass der Bundestag noch Ende April 2021 mit einem ersten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr die Kreditaufnahmeermächtigungen des Bundes auf 240 Milliarden Euro erhöhte. Das war ein dreistelliger Milliarden-Euro-Anstieg gegenüber dem Abschluss des Krisenjahres 2020. Selbst der Spiegel spekulierte damals darüber, dass sich das SPD-geführte Finanzministerium einen ordentlichen Schluck über den Durst genehmige, um Schuldaufnahme-Reserven für die neue Bundesregierung anzulegen.

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Da der damalige Hausherr im Bundesfinanzministerium Kanzler werden wollte, was ihm zwar lange niemand zutraute, ist ihm und seinem beamteten Staatssekretär aber zumindest eine sehr eigennützige strategische Planungsfähigkeit nicht abzusprechen. Denn dieser großzügig angelegte Kreditermächtigungspuffer, für den erneut die Corona-Ausnahmeklausel von der grundgesetzlichen Schuldenregel in Anspruch genommen wurde, wird mit dem 2. Nachtragshaushalt, den FDP-Finanzminister Lindner dem Bundestag vor Weihnachten vorgelegt hat, für ganz andere Zwecke genutzt: 60 Milliarden Euro nicht genutzte Kreditermächtigungen werden einfach umgewidmet und dem Energie- und Klimafonds zugeführt. Damit sollen dann Projekte, die mit der Corona-Pandemie überhaupt nichts zu tun haben, von der Ampel-Regierung finanziert werden.
Skizziert Gatzer die Verteidigungsstrategie für das Bundesverfassungsgericht?

Gatzers Gastbeitrag in der FAZ liest sich wie die Grobskizze der Verteidigungslinie der Bundesregierung, mit der sie sich gegen das von der Unions-Bundestagsfraktion angestrengte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Wehr setzen will. Denn die Union hält diese Umwidmung von Corona-Schulden für andere Zwecke als die Pandemie für einen Bruch der grundgesetzlichen Schuldenregel. Doch der Staatssekretär argumentiert ungeniert wie folgt: Viele Investitionen seien wegen der Corona-Pandemie in den vergangenen beiden Jahren auf der Strecke geblieben.

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Deshalb sei es ökonomisch doch nur sinnvoll, nicht genutzte Kreditermächtigungen zu nutzen, um „die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nachhaltig zu überwinden und in diesem Rahmen gleichzeitig dazu beizutragen, dass wir eine der großen Herausforderungen unserer Zeit meistern – unsere Volkswirtschaft soll klimaneutral werden.“ Gatzer verspricht gleichzeitig „einen klar definierten Wirtschaftsplan für die Verwendung der Mittel“. Auch dieser Satz kann als Signal an die Verfassungsrichter verstanden werden, dass die Regierung sich auf konkrete Investitionsprojekte festlegt und die Summen nicht beliebig streut – erst recht nicht für konsumtive Ausgaben!

Doch wer die sozialpolitische Ausgabenfreude von Sozialdemokraten und Grünen kennt, kann dieser Argumentation nicht über den Weg trauen. Allein schon Hubertus Heil wird mit seinen sozialpolitischen Reformvorschlägen vor allem für eine Aufblähung der konsumtiven Ausgaben sorgen. Und seine noch unbekannte Grünen-Kabinettskollegin Anne Spiegel, die Familienministerin, kündigt bereits großspurig weitere Sozialleistungen wie eine bezahlte Familienzeit nach der Geburt an, von der im Koalitionsvertrag nichts zu lesen ist. Das ist Volksbeglückungspolitik auf Kredit! So konterkarieren Regierungsmitglieder das wohlfeile Versprechen des Werner Gatzer, die neue Regierung bekenne sich zur Schuldenregel des Grundgesetzes, als reines Lippenbekenntnis.

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