Tichys Einblick
Interview TE 11-2021

Professor Ruprecht: Verbot der Atomenergie ist falsch

Professor Götz Ruprecht ist Miterfinder des Dual-Fluid-Reaktors. Das Konzept des Kernreaktors erfüllt die Anforderungen an inhärent-passive Sicherheit und macht ein geologisches Endlager überflüssig. Ruprecht kann nicht verstehen, warum die deutsche Politik die Atomkraft dogmatisch ablehnt

Symbolbild

Bild: NRG

Berlin. Das Verbot jeglicher Atomenergie in Deutschland, egal wie sicher eine Technik ist, hält der Forscher und Mitentwickler des Dual-Fluid-Reaktors, Professor Götz Ruprecht, auch mit Blick auf die Klimapolitik für vollkommen falsch. Während weltweit an neuen, ungefährlichen Reaktoren geforscht werde, habe Deutschland diese Technik einfach verboten. „Weltweit geht der Trend tatsächlich zu neuen Kernreaktortypen, und es wird auch sehr kritisch hinterfragt, ob es wirklich nötig ist, alte Reaktoren sofort abzuschalten“, erklärt der Berliner Atomforscher am Institut für Festkörper-Kernphysik, im Gespräch mit der Zeitschrift Tichys Einblick. „Auch die Lehre aus Fukushima ist international nicht unbedingt die, dass man aussteigen muss, sondern eher, dass die Kerntechnik doch recht sicher ist.“ Anders als das Ausland habe Deutschland jedoch andere Schlüsse gezogen und per Gesetz die Nutzung einer der vier Naturkräfte verboten, egal welche Technik man anwende. „Das ist wirklich absurd und entspricht eigentlich auch nicht dem freiheitlichen Gedanken, der Basis unserer Verfassung, dem Grundgesetz. Denn es gibt auch eine wirtschaftliche Freiheit, eine freie Berufswahl. Und das kann einem doch keiner verbieten, etwas zu bauen, solange es sicher ist und die Allgemeinheit nicht gefährdet.“

Ruprecht hat den Dual-Fluid-Reaktor mitentwickelt, der so konstruiert ist, dass er mit zwei verschiedenen Flüssigkeiten arbeitet und aufgrund der Verfahrenstechnik keine Gefahr darstellt. Zudem kann er vorhandenes Brennmaterial zur Energiegewinnung nutzen und macht so auch eine Endlagerung von Brennstäben überflüssig. Deshalb hält es Ruprecht für erstaunlich, dass das Bundesverfassungsgericht trotzdem in seinem letzten Urteil zur Kernenergie behauptet, dass Kerntechnik „im Prinzip nicht vergleichbar ist mit irgendwelchen anderen Risiken“, so Ruprecht. Offenbar zählten heute keine Tatsachen mehr, sondern „nur das gefühlte Risiko“.


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