Tichys Einblick
Die Bundesregierung lässt „forschen“

Bestelltes Forschungsergebnis: Der Islamist als Diskriminierungsopfer

Ob längst feststeht, wer den Auftrag erhalten soll? Es wäre nicht das erste mal, dass eine Ausschreibung nur den prozeduralen Weg freimacht. Je geschlossener der Auftrag, deso wahrscheinlicher.

Das von Franziska Giffey (SPD) geführte „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (BMFSFJ) hat einen „Forschungsaufruf“ veröffentlicht. Man wolle, so heißt es in der entsprechenden Ausschreibung, „Forschungsvorhaben zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung mit Fokus auf islamistische Orientierungen und Handlungen“ mit bis zu 150.000 EUR pro Jahr fördern.

Die „Zuwendungsempfänger*innen“ werden wie folgt definiert: „Antragsberechtigt sind in erster Linie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisationen sowie andere gemeinnützige Institutionen, die zur Forschung beitragen können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.“ Gerade auch Nachwuchsforscher sollen sich angesprochen fühlen: „Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben sowie Nachwuchsgruppen, die in Kooperation mit Praxispartner*innen umgesetzt werden.“ Im Falle von Nachwuchsförderung können es anstatt der 150.000 auch 250.000 Euro pro Jahr sein. Und interessanterweise sollen sich NGOs angesprochen fühlen – NGOs, bei denen man ohnehin oft den Eindruck gewinnt, sie seien längst halbstaatliche Unternehmen! Ausschreibung siehe hier.

Ein interessanter Ansatz? Ja, durchaus, wenn unter anderem folgenden Fragen nachgegangen wird: Welche Rolle spielen die Familien? Welche Rolle spielen Imame? Welche Rolle spielt das Internet? Welche Rolle spielen bestimmte Medien – etwa der Türkei? Welche Rolle spielt die aus Ankara kontrollierte Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (Diyanet İşleri Türk İslam Birliği = DİTİB)? Welche Rolle spielen salafistische Vereine etwa bei der „Betreuung“ neu angekommener „Flüchtlinge”?

Aber so ist der „Aufruf“ wohl eher nicht gemeint. Denn die vorgegebene „Forschungsperspektive“ lautet wie folgt: „Gefördert werden Analysen von Wechselwirkungen zwischen individuellen oder kollektiven Ausgrenzungs- oder Diskriminierungserfahrungen und religiös begründetem Extremismus.“ Der regierungsamtliche Forschungsaufruf lässt hier keinen Zweifel: „Förderfähig sind Forschungsprojekte, die den Einfluss von etwa Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen sowie mangelnder Teilhabe, außenpolitischen Konflikten und nationalen Diskursen bzw. Narrativen über diese Konflikte (bspw. Gerechtigkeitsdiskurse, Opfer-Täter-Narrative) oder stigmatisierender Diskurse und Praktiken im Hinblick auf den Islam und Muslim*innen auf Radikalisierungsprozesse untersuchen.“ Ach ja: Auch „Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als Leitprinzipien“ sind zu berücksichtigen. All das nennt man Ergebnisoffenheit!

Die Frage nach den Ursachen islamistischer Radikalisierung ist damit vorab beantwortet: Muslime werden zu Islamisten, weil man sie ausgrenzt, weil sie etwa an Israel und am Nahostkonflikt leiden oder weil man ihre Religion stigmatisiert.

Interessenten dürfen sich bis zum 21. September 2018 bewerben. Das Projekt ist für den Zeitraum 1. März 2019 bis 30. Juni 2022 angelegt. Macht bei einer jährlichen Förderung von bis zu 150.000 bzw. 250.000 Euro insgesamt eine halbe bis eine dreiviertel Million Euro. Und schon haben wir wieder ein paar „Experten“ mehr und Themenfutter für die Anne Wills, Plasbergs, Maischbergers, Illners und so weiter und Co.