Tichys Einblick
BGH lehnt Klage gegen Sparkassen-Formulare ab

Alter schützt vor „Gender“ nicht

Die Sparkasse konnte zusammen mit Tausenden von Geldinstituten und Behörden aufatmen, hätten sie doch Zigtausende von Formularen einstampfen, zulasten der Lesbarkeit neu fassen und drucken müssen. Kommt jetzt Karlsruhe mit seiner Gender-Schlagseite?

So kann man in Deutschland Gerichte beschäftigen, denn wirkliche Probleme haben wir wohl nicht. Eine 80-jährige bekennende Feministin hat nun bereits in dritter Instanz dagegen geklagt, dass sie von ihrer Sparkasse Formulare ausgehändigt bekommt, in der von „Kunde“, „Kontoinhaber“, „Sparer“ die Rede ist – nicht aber von „Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Sparerin“. Damit werde sie als Frau „praktisch totgeschwiegen“, meinte die Klägerin. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat die Klage soeben abgewiesen (BGH VI ZR 143/17).

Marlies Krämer heißt die streitbare Dame aus dem saarländischen Sulzbach. Sie hat sich jetzt nicht zum ersten Mal feministisch in Szene gesetzt. In den 1990er Jahren erstritt sie einen Pass, in dem sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Nun war die Dame mit ihrem genderistischen Sprachanliegen zunächst vor dem Amtsgericht und dann vor dem Landgericht Saarbrücken gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) war also als Revisionsinstanz am Zug. Er lehnte die Klage ab und begründete sein Urteil wie folgt: Die männliche Formularsprache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Mann und Frau gleichberechtigt seien. Die männliche, das Geschlecht verallgemeinernde Form sei hier in den Formularen „geschlechtsblind“. Deshalb sei die Klägerin nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Sparkasse konnte zusammen mit Tausenden von Geldinstituten und Behörden aufatmen, hätten sie sonst doch Zigtausende von Formularen einstampfen und zulasten der Lesbarkeit neu formulieren und drucken müssen.

Hymne gendern: Welcome to Absurdistan.
Wie freilich nicht anders zu erwarten, bekam Marlies Krämer moralischen Rückhalt von verschiedenen Seiten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bzw. deren Leiterin Christine Lüders würdigten den Einsatz der Klägerin. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, bedauerte es, dass der BGH zu keinem anderen Urteil gekommen sei. Der „grüne“ MdB Gerhard Schick ereiferte sich: Dieses Urteil sei einer „unrühmlichen Zeit geschuldet“, als eine Frau als nicht geschäftsfähig kein eigenes Konto habe eröffnen können. Die ewigmorgige Süddeutsche kommentierte am 13. März 2018: “Der BGH verpasst eine Chance auf Fortschritt.“ Noch nichts erfahren haben wir allerdings von den monetären Unterstützern der reifen Feministin. Zumindest darf vermutet werden, dass sie aus gewissen Kreisen Zuwendungen bekam – und weiter bekommt, wenn sie ihre Ankündigung „auf jeden Fall“ wahrmacht, vor das Bundesverfassungsgericht und vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Die Namen der beiden Gerichte sind übrigen auch nicht Gender-gerecht.

Ja, und dann gilt wohl wieder der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Oder in Karlsruhe in der Hand einer gender-gerechten Verfassungsrichterin namens Susanne Baer. Diese Rechtswissenschaftlerin ist 2011 über das Ticket von SPD/Grüne Richterin im Bundesverfassungsgericht geworden. Von 2003 bis 2010 war sie Leiterin des „GenderKompetenzZentrums“ der Humboldt Universität Berlin. Man weiß, dass Frau Baer als Verfassungsrichterin maßgeblich an der Abfassung des BVerfG-Urteils zum „dritten“ Geschlecht beteiligt war. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR2019/16) hatte das Gericht festgestellt, dass das Personenstandsrecht intersexuelle Bürger in ihren Grundrechten verletzte, wenn diese gezwungen würden, ein Geschlecht registrieren zu lassen, das nur „weiblich“ oder „männlich“ kenne.

Da könnte ja noch einiges auf die deutsche Sprache zukommen.