Tichys Einblick

Zwangsheirat ist ein Verbrechen

Vielen jungen Mädchen drohen Zwangsheiraten, arrangiert von den eigenen Eltern oder den Familienoberhäuptern patriarchalisch organisierter Clans. Gerade in NRW leben zahlreiche arabisch-geprägte Familienclans, die in Zwangsehen und Kinderheiraten ein legitimes Mittel zum Erhalt der eigenen Familienehre sehen und die zugleich die deutsche Gesetzgebung und das Verbot der Kinderehe nicht kümmert.

Reden wir nicht lange um den heißen Brei herum: Wer verheiratet wird, bevor er überhaupt volljährig geworden ist, kann die Tragweite dieser Entscheidung zumeist nicht erkennen. Zudem wird diese Entscheidung in den allerwenigsten Fällen von den jungen Mädchen, die praktisch noch Kinder sind, selbst getroffen – vielmehr handelt es sich um Zwangsehen. Hier braucht es ein entschiedenes Vorgehen der Politik und der Gesellschaft: Junge Mädchen müssen mit allen Mitteln vor Zwangsehen geschützt werden.

Wir alle wollen, dass jeder, der in unserem Land lebt, in den vollen Genuss seiner freiheitlichen Rechte kommt, ohne Furcht oder Angst aufwachsen kann und so schlussendlich zu einem mündigen Bürger dieses Staates heranwächst, der die Demokratie aktiv mitgestalten kann.

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Es ist unser aller Pflicht, hierfür Sorge zu tragen. Besonders wichtig ist daher, dass wir Kinder- und Zwangsehen mit aller Kraft bekämpfen. Wenn junge Mädchen noch während der Pubertät gegen den eigenen Willen verheiratet werden, dann ist das ein Verbrechen gegen die Würde, die Selbstbestimmtheit und die Freiheit dieser Kinder. Ganz bewusst sage ich an dieser Stelle, dass es sich um Kinder handelt: Vielen jungen Mädchen drohen Zwangsheiraten, arrangiert von den eigenen Eltern oder den Familienoberhäuptern patriarchalisch organisierter Clans.

Bereits im sehr jungen Alter von 13, 14 oder 15 Jahren werden Ehen ausgemacht, Mädchen an deutlich ältere Männer versprochen und Hochzeiten im Geheimen oder im Ausland vollzogen. Völlig klar ist doch aber: Wenn Mädchen in diesem Alter verheiratet werden, ist das Kindeswohl hierbei nicht maßgeblich. Vielmehr geht es um finanzielle Interessen oder familiäre Seilschaften, denen die Mädchen zum Opfer fallen.

Statt in der Schule mit Gleichaltrigen zu lernen, zu spielen und eine unbeschwerte Kindheit und Jugend zu verleben, werden diese Mädchen aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen. Viele Zwangsverheiratete werden zum Umzug gezwungen, von der eigenen Familie und den Freunden abgekapselt und müssen ihrem neuen Ehemann als Haushälterin dienen, von erzwungenem Geschlechtsverkehr bis hin zu ungewollten Schwangerschaften ganz zu schweigen.

Viele der zwangsverheirateten Mädchen werden Opfer physischer oder psychischer Gewalt, aber auch Jungen sind von Zwangsheiraten betroffen. Zwangshochzeiten stellen dabei ebenso wie Gewalt in der Ehe ein Verstoß gegen die Menschen- und die Kinderrechte dar.

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Dass diese Problematik keineswegs nur außerhalb Deutschlands auftritt, sondern auch hier von großer Relevanz ist, zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik des vergangenen Jahres: Nach 75 Fällen 2017 und 2018 waren es im letzten Jahr 74 Fälle. 46 Prozent davon wurden als Versuche gezählt. 9 weibliche Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie ein junger Mann und 23 junge Frauen zwischen 18 und 21 Jahren waren 2019 von Zwangsheirat betroffen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schrieb hierzu unter Berufung auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2019: Betroffen von versuchter oder vollzogener Zwangsverheiratung waren ganz überwiegend Frauen, nämlich 72 im Alter zwischen 6 und 60 Jahren. Von den vier männlichen Betroffenen wird sogar ein Kind von unter 6 Jahren in der Liste geführt. Insgesamt sind fünf Kinder unter 14 Jahren im letzten Jahr von Zwangsheirat betroffen gewesen, zwei Jungs und drei Mädchen. Das Erschreckende: Nur ein Fall wurde dabei als Versuch gezählt, vier Eheschließungen fanden tatsächlich statt.

Durch die Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass die Zahl der Zwangsehen in diesem Jahr deutlich ansteigen wird. Ebenso ist mit einem starken Anstieg an Fällen häuslicher Gewalt zu rechnen. Ich muss davon ausgehen, dass gerade in den Zeiten des großen Lockdowns viele Mädchen und Frauen körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erfahren mussten. Das liegt zum einen daran, dass viele Beratungs- und Hilfsangebote in dieser Zeit nur eingeschränkt erreichbar waren, zum andern aber vor allem daran, dass durch den Rückzug in die eigenen vier Wände, viele Straftaten schwerer zu bemerken und zu verfolgen sind.

Durch den Wegfall von sozialen Kontakten beispielsweise kann die Gewalt gegen Ehepartner nur schwer ans Tageslicht gelangen, wenn die Opfer nicht selbst aktiv nach Hilfe suchen.

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Noch im Juli 2017 hatte der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, dass Kinder- und Zwangsehen verbieten sollte. Demnach sind Ehen mit einem Partner unter 18 Jahren fortan verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit einem Partner unter 16 Jahren sind prinzipiell unwirksam. Und auch Ehen mit einem Partner zwischen 16 und 18 Jahren sollen nach dem Willen des Gesetzgebers gerichtlich aufgehoben werden. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn die Aufhebung der Ehe aufgrund außergewöhnlicher Umstände „eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint“ – oder wenn die minderjährige Ehefrau inzwischen 18 geworden ist und zu erkennen gibt, dass sie die Ehe fortsetzen will.

Die Praxis zeichnet jedoch leider ein anderes Bild, wie nun auch eine Evaluation des Gesetzes belegt. Demnach hätten die zuständigen Behörden bis einschließlich März 2020 insgesamt 104 Anträge auf Eheaufhebungen wegen Minderjährigkeit gestellt. Tatsächlich wurden jedoch nur elf Fälle positiv entschieden. In insgesamt 1.092 Fällen sah die zuständige Behörde von einem Antrag ab, weil die mittlerweile volljährige Ehefrau die Fortsetzung der Ehe bestätigt hatte. Zudem wurden insgesamt nur neun Verfahren eingeleitet, wobei ein Ehepartner unter 16 Jahren alt war. Diese seien laut Justizministerium „überwiegend“ positiv entschieden worden.
Terre des Femmes spricht zugleich jedoch von 813 aufhebbaren Ehen, zwischen Inkrafttreten des Gesetzes am 20. Juli 2017 und September 2019. Allein in Nordrhein-Westfalen habe man 230 solcher Ehen verzeichnet.

Gerade in NRW leben zahlreiche arabisch-geprägte Familienclans, die in Zwangsehen und Kinderheiraten ein legitimes Mittel zum Erhalt der eigenen Familienehre sehen und zugleich die deutsche Gesetzgebung und das Verbot der Kinderehe nicht anerkennen. Mich stimmen diese Zahlen traurig und wütend: Es kann doch nicht sein, dass wir es in unserem Land nicht schaffen, dem Leiden so vieler junger Menschen ein Ende zu setzen.

Zwangsehen sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein schreckliches Verbrechen. Sie beschneiden nicht nur Freiheit und Kindeswohl, sondern können junge Mädchen für ihr ganzes Leben schädigen. Selbst wenn ihnen beispielsweise die Flucht aus einer arrangierten Ehe gelingt, so steht ihnen anschließend der Verstoß aus der eigenen Familie, gesellschaftliche Ächtung in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis oder ein jahrelanges Martyrium wegen physischer oder psychischer Folgen bevor.

Daher gilt es, diesen Teufelskreis frühestmöglich zu durchbrechen. Das Verbot der Zwangsehen muss mit aller Konsequenz umgesetzt werden, Beratungs- und Präventionsangebote müssen deutlich ausgebaut und flächendeckender initiiert werden.

Zudem möchte ich zu mehr gesellschaftlicher Wachsamkeit und Sensibilität für dieses wichtige Thema aufrufen. Wie ich bereits geschildert habe, handelt es sich beim Schutz der Kinder, ganz besonders der jungen Mädchen, vor Zwangsehen um eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Staat trägt als Garant von Sicherheit und Freiheit eine ganz besondere Verantwortung, die Kinder zu schützen. Ich fordere daher mehr Wachsamkeit.

Ganz besonders Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer sind aufgefordert, mögliche Verdachtsfälle frühzeitig zu melden. Wenn beispielsweise Kinder mit ihren Eltern in den Ferien ins Ausland verreisen, um dort zwangsverheiratet zu werden, kann das nur verhindert werden, wenn die Ausreise unterbunden wird, denn danach ist es oftmals zu spät.

Des Weiteren fordere ich, dass das Gesetz gegen Kinderehen konsequenter angewendet und durchgesetzt wird. Es kann nicht sein, dass wir über 800 Ehen haben, die nach deutschem Recht ungültig und damit aufzulösen wären, jedoch nur einen kleinen Teil hiervon überhaupt vor Gericht verhandeln und einen noch viel winzigeren Bruchteil dann auch auflösen. Hier müssen wird dringend nachsteuern und zum Wohle der Kinder aktiv werden. Mit dem Gesetz gegen Kinderehen wurde ein guter Anfang gemacht. Dieses Gesetz jetzt auch mit voller Härte durchzusetzen, ganz besonders vor dem Eindruck der Corona-Pandemie, wird nun die Herausforderung für Politik, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sein.


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