Tichys Einblick
Opferschutz steht vor Täterschutz

Gefährder konsequent abschieben

Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität.

Wer sich in unsere Gesellschaft einfügen will, hier Sicherheit vor Verfolgung und dem Grauen von Kriegen und Unruhen in seiner alten Heimat sucht, wer sich mit unseren Werten identifizieren kann und sich in Deutschland ein neues Leben, in Sicherheit und Freiheit, mit einer Arbeit und einem festen Dach über dem Kopf aufbauen will, der ist mir hier herzlich willkommen. So kam ich selbst vor über 40 Jahren aus der Türkei nach Deutschland, wo ich den Mittelpunkt meines Lebens gefunden habe und mich seit jeher willkommen fühle.

Anders verhält es sich für mich bei denjenigen, die in unser Land kommen, um ihm zu schaden. All diejenigen, die in ihrer Heimat Straftaten begangen haben, vor der Verfolgung durch die Justiz und vor ihrer gerechten Strafe fliehen wollen oder solche, die planen, in Deutschland Straftaten zu begehen oder gar vorhaben, einen Anschlag zu verüben, der viele Menschenleben fordern könnte.

Gerade für Islamisten, die sich dem radikalen Salafismus verschrieben haben, ist Deutschland ein besonders begehrtes Ziel. Mit einem gelungenen Anschlag in der Bundesrepublik können sie der Welt zeigen, dass nicht einmal ein politisch so einflussreiches und stabiles, sicheres und wohlhabendes Land wie unseres gegen den langen Arm des islamischen Terrorismus und dessen weltweit agierenden Hintermännern gefeit ist.

Wir, in Deutschland und Europa, haben diese Gefahr lägst erkannt und auch unsere Sicherheitsorgane, die Polizei und die Geheimdienste, zeigen höchste Wachsamkeit, wenn es um Gefährder in unserem Land geht. Für mich gibt es jedoch nur einen sinnvollen Schritt, gegen diese Bedrohung unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzugehen:

Juristisch nachgewiesene Gefährder müssen mit aller Konsequenz abgeschoben werden. Dabei dürfen wir nicht zögern, weder falsche Toleranz vorschieben, noch uns hinter undurchsichtigen Verfahren und Vorgehensweisen verbergen. Für Gefährder, Islamisten und Dschihadisten, Terroristen und ihre Helfer darf nur eine Maxime gelten: Unbedingte, schnelle und sichere Rückführung in das Herkunftsland – eine konsequente Abschiebung. Hier darf es keine Rabatte geben, es geht immerhin um unser aller Sicherheit.

Der Fall des 42-jährigen Tunesiers Sami A. hat in diesem Zusammenhang medial für großes Aufsehen gesorgt: Der junge Mann kam 1997 erstmalig als Student nach Deutschland, stellte 2006 einen Asylantrag, der im September 2017 abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet im Juni 2010, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf, da ihm in Tunesien angeblich Folter und unmenschliche Behandlung drohten. Ein Abschiebungsverbot wurde erlassen. Zu diesem Zeitpunkt stand Sami A. allerdings bereits unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden, die ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorwarfen, auch die Bundesanwaltschaft ermittelte.

Die Wende dann im Juni dieses Jahres: Zunächst haben die Sicherheitsbehörden nach der Aufhebung des Abschiebeverbots durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schnell und richtig gehandelt und haben den islamistischen Gefährder in seine Heimat abgeschoben – „offensichtlich rechtswidrig“ wie wenig später das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen urteilte. Es begründet seine Entscheidung damit, dass Sami A. in seiner Heimat Tunesien, auch nach dem dortigen Regimewechsel während des arabischen Frühlings, Folter drohe und verlangt, dass der Islamist auf Kosten der Staatskasse nach Deutschland zurückzuholen sei, denn politisch Verfolgte genössen gemäß Art. 16a des deutschen Grundgesetz Asyl in unserem Land.

Ich bin sehr betrübt darüber, dass wir die erfolgreiche Abschiebung eines radikal-islamistischen Gefährders nun revidieren müssen und diesen erneut in unser Land holen und damit unsere Bürgerinnen und Bürger seiner Bedrohung aussetzen müssen. Obgleich ich die Entscheidung des Gerichtes respektiere, muss ich mich fragen, ob wir damit dem Terror nicht noch Tür und Tor öffnen.

Nicht zuletzt um Gefährdungen wie diese zu vermeiden, regelt Paragraf 58a des Ausländergesetztes, dass es rechtens ist, „einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung“ abzuschieben.

Ich bin der Meinung, dass wir uns hier in einem gefährlichen Zwiespalt befinden: Zum einen müssen wir die Entscheidung des Gerichts anerkennen, die einen Menschen vor Folter schützen soll, so wie es unsere Werte von uns verlangen, zum anderen, müssen wir auch die Sicherheit unserer Gesellschaft und den Schutz unserer Freiheit bedenken. Für mich hat in dieser Angelegenheit der Schutz unsere Bürgerinnen und Bürger absolute Priorität, nicht auch zuletzt, weil gegen Sami A. noch ein rechtsstaatliches Strafverfahren in seiner tunesischen Heimat läuft.

Ich kann nicht oft genug wiederholen: Deutschland ist keine Heimat für Islamisten, Fundamentalisten und Dschihadisten und am allerwenigsten für Terroristen. Sie haben in unserer Gesellschaft nichts verloren, und müssen abgeschoben werden, ohne Wenn und Aber.

Das Grundgesetz hat uns Mittel und Möglichkeiten an die Hand gegeben, gegen diejenige, die unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung schaden wollen, entschieden vorzugehen. So gilt gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung […] oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“

Ich fordere, dieses rechtsstaatliche Mittel, das uns die Verfassungsväter nicht ohne Grund in all seiner Schärfe an die Hand gegeben haben, entschieden einzusetzen. Wir haben hiermit die Werkzeuge in der Hand, gegen Gefährder, mutmaßliche Straftäter und Dschihadisten, die bei uns um Zuflucht bitten, vorzugehen und ihnen das Recht auf Asyl in unserem Land zu verwehren.

Es geht hier nicht um Asyl für politisch Verfolgte, es geht um die Sicherheit unserer Gesellschaft. Es gilt: Opferschutz vor Täterschutz! Die Konsequenz muss folgerichtig eine sichere, nach rechtsstaatlichen Verfahren durchgeführte und gerichtlich für korrekt befunden Abschiebung sein.

Ich kann nur hoffen, dass sich diese Meinung in der Gesellschaft und auch an unseren Gerichten durchsetzen wird. Im speziellen Fall von Sami A. hoffe ich, dass die ganze Angelegenheit ein baldiges Ende findet und wir nicht wieder einen Gefährder unter uns dulden müssen.