Tichys Einblick
Das Bürokratie-Paradoxon

Einreise immer, Ausreise nimmer

Konsequent abschieben, wenn Asylsuchende die Maßgaben unseres Asylrechts nicht erfüllen. Wenn Einreisen bürokratiearm möglich waren, müssen Zurückweisungen ebenso bürokratiearm möglich sein.

In unserem Land hat alles seine Ordnung. So kennt und schätzt man uns Deutsche ja immerhin auch in der ganzen Welt. Für jedes Bauvorhaben gibt es entsprechende Bauanträge und Bebauungsvorschriften, für den Anschluss der Hauselektrik ein Prüfzertifikat des Elektromeisters, für jeden Brötchenkauf einen ordentlichen Kassenbon und so weiter. Wir Deutsche halten uns eben unsere Ordnung heilig, auch wenn dabei nicht selten ein ganz ordentlicher Wust an Zetteln, Formularen und Papieren zusammenkommt.

Nicht umsonst wurde daher oft genug schon diskutiert, ob man die bundesdeutsche Bürokratie nicht zum Weltkulturerbe erheben solle – immerhin ist sie einzigartig weltweit: Unvergleichbar und trotz vieler Nachahmungsversuche, nie erreicht. Für den Bürger ist diese Bürokratie oftmals ätzend, aber sozusagen nicht mehr und nicht weniger als ein notwendiges Übel, über das man abends beim Stammtisch vorzüglich herziehen kann. Problematisch wird es aber, wenn wir mit unserer selbstauferlegten Bürokratie unsere eigene Sicherheit gefährden.

Während im Sommer 2015 viele Flüchtlinge zu uns gekommen sind, konnten unsere Behörden die ganze Bürokratie plötzlich schnell hinter sich lassen – die Grenzen waren im wahrsten Sinne des Wortes für nahezu jedermann vollkommen offen. Kontrollen, Personenüberprüfungen oder Registrierungen waren selten gesehen – überall aber offene Arme, Multi-Kulti-Romantiker und eine große bunte Willkommens-Party.

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Bitte verstehen Sie mich jetzt nicht falsch, in einigen Fällen war diese unbürokratische, humanitär notwendige Hilfe zweifelsohne geboten. Hier trifft unser Grundgesetz im Artikel 16a klare Regelungen: Deutschland gewährt politisch Verfolgten Asyl. Wer also in seiner Heimat Angst haben muss, wegen seiner religiösen oder politischen Einstellung, für die Äußerung seiner Meinung oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen, religiösen oder politischen Minderheit verfolgt und ausgegrenzt, vielleicht sogar getötet zu werden, der hat ohne jeden Zweifel das Recht hier in Deutschland Schutz zu suchen – und zu finden.
Allerdings muss er hier registriert werden, seine Personalien auf Basis amtlicher Dokumente seines Herkunftslandes erfasst, seine Fluchtgründe überprüft und auch seine biometrischen Daten, wie zum Beispiel Fingerabdrücke, den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Das habe ich bereits 2015 gefordert – wie sich heute zeigt, absolut zu Recht.

Gerade das ist aber vielerorts und lange Zeit bei der Einreise nach Deutschland überhaupt nicht oder allenfalls mangelhaft geschehen. Personalien wurden nur lückenhaft aufgenommen, biometrische Daten in den allerseltensten Fällen gespeichert und die Ausländerbehörden waren vielerorts chronisch überlastet und außerstande, die Flut an Anfragen, Anträgen und Verfahren zu bewältigen. Jetzt, fünf Jahre später, sehen wir, wovor ich schon in besagtem Flüchtlingssommer 2015 gewarnt habe: Viele Personen sind registriert mit falscher Identität oder unter Angabe eines nicht vorliegenden Fluchtgrundes bei uns eingereist und hiergeblieben. Gerade junge, alleinreisende Männer sind gekommen und haben sich als Minderjährige ausgegeben, um den Schutz der Bundesrepublik Deutschland zu genießen. Wie alt sie wirklich waren, was ihre Ziele und ihre Motivation war, nach Deutschland zu kommen, wurde nicht überprüft oder überhaupt erst nachgefragt.

Manche derer, die als Flüchtlinge getarnt zu uns gekommen sind, stellen unseren Rechtsstaat heute vor große Herausforderungen. Sie haben sich in banden- oder clanartigen Strukturen organisiert oder haben die salafistische Islamauslegung ihrer Heimat in unser Land importiert. Von Anpassung und Identifikation mit unseren Werten kann keine Rede sein – ganz im Gegenteil. Unverhohlen preisen die Hassprediger in der ganzen Republik die Scharia als künftiges Rechtssystem und ihren Dschihad gegen alle Kuffar (Ungläubigen) an.

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Es ist kein Geheimnis, das sich gerade in dieser Szene viele Verbrechen abspielen, die niemals aufgeklärt werden können – vom Ladendiebstahl bis zu schwerwiegenden Sexualverbrechen. Zum einen decken sich die Angehörigen der von mir beschriebenen Milieus gegenseitig, zum anderen haben sich viele von ihnen zahlreiche Alias-Namen und falsche Identitäten zugelegt, unter denen sie den Behörden bekannt sind und womöglich auch noch Sozialleistungen abgreifen. Beispiele hierfür lassen sich allein beim Betrug mit Corona-Soforthilfen in den letzten Wochen und Monaten ausreichend finden. Wegen fehlender Registrierungen von Fingerabdrücken oder lückenloser Dokumentation der Aufenthaltsorte und Tätigkeiten dieser manchen, angeblichen Flüchtlinge, können zahlreiche Verbrechen nicht aufgeklärt werden. Zwar finden sich oftmals Fingerabdrücke an Tatorten, können aber keiner Person zugeordnet werden, da diese nie registriert wurden. Hinzu kommt, dass selbst wenn ein Tatverdächtiger identifiziert werden konnte, er lange nicht mehr am letzten bekannten Aufenthaltsort oder mit dem bei der Anreise genannten Namen zu finden sein muss.

Selbst wenn aber die Überführung eines Täters gelingt, dieser verurteilt wird und seine Strafe abgesessen hat, kann er deswegen faktisch nicht einfach in seine Heimat abgeschoben werden.

Wieso? Hier kommen wir zum Papiere-Paradoxon: Diese „Flüchtlinge“ konnten zwar ohne Papiere und ohne jede Form des Identitätsnachweises einreisen, aber nicht wieder ausreisen. Wenn sie gegenüber den Behörden angeben, über keine gültigen Papiere zu verfügen oder gar falsche Angaben zur eigenen Herkunft oder Person machen, können sie nicht ohne weiteres in ihre Heimat zurückgeführt werden. Weit über die Hälfte aller geplanten Abschiebungen scheiterte 2019 meistens wegen fehlender Papiere. Von 57.000 geplanten Rückführungen mussten 32.000 abgebrochen oder konnten gar nicht erst begonnen werden. Das gilt übrigens nicht nur für kriminell gewordene Asylbewerber, sondern auch für solche, deren Asylanträge abgewiesen wurden.

Der Trick mit den fehlenden Papieren hat sich mittlerweile herumgesprochen. Ich gehe davon aus, dass bei zahlreichen Ausreisepflichtigen die Papiere systematisch „verloren gegangen“ sind.

Hier läuft doch eindeutig etwas verkehrt: Wieso konnten diese Leute ohne Papiere nach Deutschland einreisen und dürfen jetzt aber wegen fehlender Papiere nicht wieder zur Ausreise gezwungen werden? Hier braucht es dringend eine Korrektur.

Rechtliche Talfahrt
Systematische Inländer-Diskriminierung
Wer nach Maßgabe unseres Rechtsstaates kein Recht hat, in Deutschland zu bleiben, der muss dieses Land verlassen – ohne Wenn und Aber. Ich kann einfach nicht verstehen, wie wir uns hier selbst derartig im Weg stehen können. Selbstverständlich dürfen wir keinen Menschen staatenlos machen – aber die überwältigende Mehrheit dieser Leute ist nicht staatenlos, sondern einfach nicht bereit, in ihren Heimatsstaat zurückzukehren.

Hier müssen wir konsequent durchgreifen und, wo nötig, die rechtsstaatlichen Bedingungen an die tägliche unschöne Realität anpassen. Wohin ein Kleinreden oder Wegsehen in dieser Problematik führen kann, zeigt uns die französische Kleinstadt Grésilles eindrucksvoll: Straßenschlachten zwischen rivalisierenden Banden mit Unterstützung aus dem französischen In- und dem Europäischen Ausland. Wenn wir nicht konsequent Rechtssicherheit und Freiheit in unserem Land, auch durch konsequente Rückführungen, verteidigen, dann drohen uns sehr bald ähnliche Situationen.

Ich fordere daher nochmals und unmissverständlich: Konsequent abschieben, wenn Asylsuchende die Maßgaben unseres Asylrechts nicht erfüllen. Wir dürfen unseren Staat nicht selbst demontieren. Wenn Einreisen bürokratiearm möglich waren, müssen erst recht die Zurückweisungen ebenso bürokratiearm möglich sein.

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