Tichys Einblick
Kuffar – Kafir

Beleidigungen und Tatbestände der Anstiftung zu Verbrechen

Nach Salafisten-Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Also muss der Rechtsstaat die Bezeichnung anderer als "Kuffar" unter Strafe stellen.

Gerade bei den Salafisten, Dschihadisten, Radikalislamisten und Fundamentalisten gehört das Wort „Kuffar“ (Ungläubige) zu einem der am häufigsten benutzten Begriffe. Für die radikalen Islamisten zählen darunter nicht nur alle Nicht-Muslime, sondern auch Menschen muslimischen Glaubens, die sich nicht vollständig an der Scharia orientieren.

„Kafir“ wird im Allgemeinen als „Ungläubiger“ übersetzt. Auf den ersten Blick kann für manchen Leser das Wort „Ungläubiger“ neutral wirken. Die radikalen Islamisten, Salafisten und Dschihadisten geben jedoch dieser Bezeichnung „Kuffar“ eine noch umfassendere Bedeutung:

Nach ihrem Verständnis darf ein „Kuffar“ umgebracht, gehasst, bestraft, vergewaltigt, verspottet, versklavt, enthauptet, gefoltert, beleidigt, verdammt, getäuscht, bestohlen, entführt und erniedrigt werden. Gegen den „Kafir“ können und dürfen auch Verschwörungen geplant werden. In ihren Augen haben die „Kuffar“ kein Existenzrecht. Nach diesem Schema und Verständnis werden auch Verbrechen wie  Terroranschläge gegenüber den „Kuffar“ gerechtfertigt und ausgeübt.

Es gibt nach meinem Wortschatz fast kein Wort auf Deutsch, das die ganze Negativität des Wortes „Kafir“ adäquat und sinngemäß ausdrücken würde. Und nach meinem Rechtsverständnis erfüllen alle genannten Deutungen und Begriffe nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, §140 StGB.

Ja und gerade deswegen: Worte können verletzend sein. Eine Situation in der, vielleicht aus Versehen, etwas gesagt wurde, dass uns in unseren Gefühlen gekränkt oder sogar beleidigt hat, gibt es immer wieder. Gerade bei verbalen Auseinandersetzungen fallen manchmal Schimpfwörter. All das sind Beleidigungen und gehören nach §185 StGB zu den sogenannten Ehrenverletzungsdelikten.

Für mich zählt ein ganz bestimmtes Wort auch in diese Kategorie, das Wort „Kuffar“ oder auch „Kafir“. Es bedeutet „Ungläubige“ und wird vor allem von Salafisten, Dschihadisten und radikalen Islamisten genutzt. Für sie sind alle Menschen „Kuffar“, die nicht denken und leben wie sie. Das sind Nicht-Muslime, aber auch Menschen muslimischen Glaubens, die aber nicht vollständig die Scharia befolgen und nach ihr leben.

Meiner Meinung nach ist diese Bezeichnung daher ein Angriff auf das religiöse Empfinden eines Menschen. Es ist beleidigend als „Ungläubiger“ bezeichnet zu werden, nur, weil man den Glauben anders definiert oder einer anderen Religion angehört. Jeder hat das Recht zu glauben, woran er möchte. Wir leben in einem freien Land, dass uns auch die Religionsfreiheit zusichert. Die Verurteilung aller Menschen als „Ungläubige“, die nicht nach salafistischen Grundsätzen leben, ist daher für mich auch eine Beleidigung einer ganzen Religion. Dadurch stellen die Radikalislamisten indirekt die Existenz der anderen Religion in Frage und damit ihren Glauben und ihre Religion über alles andere.

Deshalb sollte meiner Meinung nach die Benutzung dieser Bezeichnung als Anstiftung zu Verbrechen juristisch geahndet werden. Eine Beleidigung, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann, ist beispielsweise eine herabwürdigende Äußerung, Geste oder Tätlichkeit. Die Bezeichnung ‚Kuffar‘ gehört für mich eindeutig dazu. Deswegen muss diese Beleidigung gegen einen Einzelnen oder eine ganze Glaubensgemeinschaft ein juristisches Nachspiel haben. Es ist unterste Schublade, wenn Salafisten oder Radikalislamisten alle Menschen, die nicht so denken oder leben wie sie, als ‚Kuffar‘ bezeichnen. Ich fordere daher die zuständigen Ministerien und die Strafbehörden auf, diesen Tatbestand juristisch zu ahnden und die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese pauschale Beleidigungsform und Anstiftung zu Verbrechen endlich unter Strafe gestellt wird.

In Deutschland hat jeder das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auch das Recht, keiner Religion anzugehören. Jeder kann sein Leben so gestalten, wie er das für richtig hält, solange er dabei nicht gegen Gesetze verstößt. Man kann Menschen mit verschiedenen Glaubensrichtungen als „Andersgläubige“ bezeichnen, aber nicht als „Ungläubige“. Das ist auch eine Missachtung der Person oder der anderen Religionen.