Tichys Einblick
Aufhebung des Corona-Ausnahmezustands

Der Entschluss, den Deutschland jetzt braucht

Die „schrittweise Lockerung“ reicht nicht. Ohne eine ausdrückliche Aufhebung des Corona-Ausnahmezustands wird die Normalität des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens nicht wiedergewonnen.

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Ist Deutschland auf dem Weg zurück in die Normalität? Geht es langsam, aber sicher in die richtige Richtung? Ist die „schrittweise Lockerung“ das richtige Verfahren, um aus dem Ausnahmezustand herauszukommen? Nein, dreimal Nein. Denn der Beschluss, der eine bespiellose Stilllegung des Landes bewirkte und wesentliche Teile des Grundgesetzes außer Kraft setzte, geht auf eine Prioritätsentscheidung zurück: Angesichts der Corona-Pandemie sollte der Schutz von Leib und Leiben absoluten Vorrang haben. Demgegenüber sollten alle anderen Rechte und Errungenschaften des Landes zurückstehen. Die Stilllegung des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens geht auf diese Priorität der „Lebensrettung“ zurück – „Leben“ wurde auf das physische Überleben reduziert. Um diesen in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Vorgang zu überwinden, genügt es nicht, diese oder jene „Lockerung“ einzuführen. Vielmehr muss die Prioritätsentscheidung „Lebensrettung über alles“ ausdrücklich zurückgenommen werden. Es muss ausdrücklich von Parlament und Regierung erklärt werden, dass von nun an die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland wieder gilt, und dass jeder sich wieder auf sie berufen kann.

Damit ist nicht gesagt, dass der „Lockdown“-Beschluss von Anfang an falsch war. Angesichts einer zunächst völlig ungeklärten Gefährdungslage war er vertretbar. Aber inzwischen ist eine gewisse Einhegung der Gefahr gegeben, während zugleich nun Dauerschäden der wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Errungenschaften Deutschlands drohen. Wir haben also eine neue Lage, die Priorität muss ab sofort auf der Sicherung der – von der Verfassung geschützten – Normalität der Bundesrepublik liegen. Das bedeutet nicht, dass es überhaupt keine Schutzmaßnahmen gegen das Virus mehr geben soll. Aber diese Maßnahmen müssen sich nun einfügen in die Normalität dieses Landes. Sie dürfen nicht mit einer generellen „Gefährlichkeit“ oder „Ungewissheit“ der Lage begründet werden, sondern müssen als einzelne Maßnahmen ihre Effizienz nachweisen und auf die regionale, örtliche Lage zugeschnitten sein. Alles andere wäre nur eine Fortsetzung des „Lockdown“.

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 Überhaupt ist eine „schrittweise“ Beendigung eines Ausnahmezustands ein Widerspruch in sich. Auch im Kriegsfall oder im Fall großer Naturkatstrophen kann der Ausnahmezustand nur beendet werden, wenn die Prioritätsentscheidung, die ihm zugrunde liegt, ohne Wenn und Aber aufgehoben wird. Geschieht das nicht, könnte jedem Schritt zum Normalbetrieb sofort wieder der Boden entzogen werden – schon die vage Beschwörung, dass „der Sieg“ noch nicht erreicht sei, dass neue Gefahren und verheerende Rückfälle drohen, würde dafür genügen. Genau das erleben wir gegenwärtig: Kaum wird eine größere Freigabe vorgeschlagen, spricht jemand den Keulensatz „Die Zahl der Toten könnte wieder steigen“. Und schon herrscht betretenes Schweigen.
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Die schleichende Verlängerung des Ausnahmezustandes – Seit einigen Wochen ist zu beobachten, wie die anfänglichen Kriterien, die der Öffentlichkeit ein baldiges Ende der Zwangsstillegung in Aussicht stellten, verändert wurden. Und sie wurden verändert, ohne dies ausdrücklich und klar zu erklären. Das kann man eine schleichende Verlängerung des Ausnahmezustands nennen. So wurden zum Beispiel die Kriterien, die ein untragbares Risiko bezeichnen, verwässert: Mitte März hieß es, dass der Ausnahmezustand andauern müsste, solange die Infektionsrate „größer als 1“ ist. Als sie schon im Sinken begriffen war, hieß es, man erwarte noch vor Ostern „die große Infektions-Welle“. Sie ist ausgeblieben und die Infektionsrate liegt schon seit einiger Zeit unter 1. Doch nun wird eine ganz neue Bedingung für die Rückkehr zur Normalität genannt: Der Ausnahmezustand soll solange dauern, bis ein effizienter und sicherer Impfstoff gefunden ist und die Bevölkerung weitgehend durchgeimpft ist. Damit ist der Ausnahmezustand bis weit ins Jahr 2021 – mindestens – vorprogrammiert. Zugleich wird auch angedeutet, dass das Covid19-Virus neben der Lunge auch andere Organe angreifen könnte und daher seine Bedrohlichkeit noch viel größer sei – dass die Lage auf jeden Fall ungewisser sei. Der Präsident des Robert-Koch-Instituts erklärte am 17. April, Deutschland befände sich erst am Anfang der Epidemie, nicht in der Mitte, und schon gar nicht am Ende. So wird die Stabilisierung der Lage, die tatsächlich zu beobachten ist, kleingeredet. Und trotz dieser Stabilisierung rückt das Ende des Ausnahmezustandes in immer weitere Ferne.

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Die leichtsinnige Verabschiedung der Normalität – Die tiefere Ursache dieser elenden und gefährlichen Endlosigkeit liegt dabei gar nicht so sehr in einer Übertreibung der Pandemie, sondern vielmehr in einem leichtsinnigen Umgang mit der Normalität des Landes. Diese Normalität ist ja nicht einfach ein Gewohnheits-Zustand, auf den wir gleichsam automatisch wieder zurückkommen. Die Normalität dieser Republik stellt ein gehobenes und sehr voraussetzungsvolles Niveau dar. Sie ist eine historische (und ständig zu erneuernde) Errungenschaft, die keineswegs ein für alle Mal gesichert ist. Vor diesem Hintergrund muss man sich das, was mit dem smart-pragmatisch klingenden Wort „Lock down“ umschrieben wird, noch einmal vor Augen führen: Angesichts einer mittelschweren, internationalen Epidemie wird eine wirtschaftliche, kulturellen und politische Stilllegung verfügt, wie sie Deutschland seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr gesehen hat. Und es genügen einige mahnende Worte von Politikern und Virologen, um diese Stilllegung auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Offenbar ist hier eine Unterschätzung im Spiel, was die Normalität dieses Landes eigentlich wert ist und welch hohes Rechtsgut sie darstellt.

Risikogesellschaft
Sperrt das Land wieder auf. Wir können es riskieren.
Das gilt zumindest für unsere jüngere Gegenwart und für die heute tonangebenden Milieus des Landes. Die historischen Kämpfe um freiheitlich-demokratische Verfassungsordnungen sind vergessen. Es geschieht etwas, was schon beim Fukushima-Unglück, bei den Opfern der Massenmigration oder den Zerstörungen durch Wetter-Extreme kennen – wo Menschen von dramatischen Gefahren für Leib und Leben bedroht sind, fällt es schwer, den hohen Rang anderer Rechtsgüter zu verteidigen. Wenn es darum geht, diesen Rang zu begründen, offenbart sich eine gewisse Sprachlosigkeit. In manchem Kommentar, der von der Rückkehr zur Normalität handelt, wird „Normalität“ nur noch in Anführungsstrichen gesetzt. Bei manchen Autoren geschieht das, weil ihnen das „Normale“ zu monoton klingt; andere lassen ihre Überzeugung durchblicken, dass wir uns eh schon in einer „großen Transformation“ der Welt befinden und der jetzige Ausnahmezustand dafür genutzt werden könnte. Man könnte ja einen Teil der Industrie und der Infrastruktur einfach nicht mehr anfahren…
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Die Normalität der Verfassung (I) – Umso wichtiger ist es, die Sprachlosigkeit bei zentralen Rechtsgütern zu überwinden, die sich im Namen eines absoluten „Lebensschutzes“ ausgebreitet hat. Der Artikel 1 des Grundgesetzes lautet nicht „Das Leben der Menschen ist unantastbar“, sondern „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Diese Würde ist aber als eine in Freiheit errungene Würde zu haben. Nur dann gehört sie wirklich jedem einzelnen Bürger und dem Staatsvolk als Ganzen. Nur dann ist sie nicht nur eine von fremder Hand verliehene Würde. Eine Verfassungsordnung, wie sie erst in der Ära der Neuzeit möglich war, versteht unter „Leben“ eine Existenz, die über ein bloß biologisches Dasein hinausragt. Der Rechtswissenschaftler Uwe Volkmann hat dies in einem Beitrag für die FAZ („Das höchste Gut“, 1.4.2020) noch einmal ins Gedächtnis gerufen. Der „Schutz des Lebens“ ist keineswegs das letzte und höchste Kriterium des Rechtmäßigen. Ein Staat kann „… den Einsatz des Lebens fordern: von seinen Soldaten, von seinen Polizisten, von den Feuerwehrleuten, den Sprengstoffexperten und noch vielen anderen“. Zur Abwehr existenzieller Gefahren können Tausende von Toten in Kauf genommen werden, und hier weist Volkmann auf den entscheidenden Punkt hin: „Diese Gefahren können ihrerseits nicht nur Gefahren für Leib und Leben sein, sondern es können auch existenzielle Gefahren für die gesellschaftliche Freiheit sein; bei dem einzigen Angriff, den man sich lange Zeit realistischerweise vorstellen konnte, dem Angriff durch die Staates des real existierenden Sozialismus, was dies sogar das ausschließliche Ziel. Umgekehrt sind für diese Freiheit in demokratischen Revolutionen, von den bürgerlichen Revolutionen des ausgehenden achtzehnten Jahrhunderts bis zu den friedlichen Revolutionen nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, Hunderttausende auf die Straßen oder die Barrikaden gegangen, nicht selten unter dem Einsatz oder dem Opfer ihres Lebens.“

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Die Normalität der Verfassung (II) – In den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes wird dies Freiheitsrecht der Menschenwürde im Einzelnen und für das gesamte Land entfaltet und festgeschrieben. Hier finden sich nicht nur Normen für den Extremfall, sondern für den wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Normalbetrieb des Landes. So unterschiedlich die Menschen und die Wechselfälle des Lebens sein können, so stellt die Verfassung doch eine Kontinuität im Wandel dar – ein Allgemeines gegenüber dem Einzelfall. Sie ist nicht nur ein Redebeitrag in einer politischen Diskussion. Was sie festlegt, muss nicht erst „ausgehandelt“ werden und kommt nur dem Starken zugute. Es gilt ohne Ansehen der Person. Die Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes enthalten sogenannte Ewigkeitsrechte, die auch von politischen Mehrheiten nicht abgeschafft oder relativiert werden können. Wer in Deutschland eine neue Priorität des „Lebensschutzes“ einführen will, verlässt den Boden des Grundgesetzes. Er verlässt auch das Land im Sinn eines bestimmten, hier etablierten Niveaus wirtschaftlicher, kultureller und politischer Rechte.

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Die praktische Bedeutung der Grundrechte – Der hohe Rang der Verfassungsrechte ist keine Symbolpolitik, sondern hat eine praktische Bedeutung. Er schützt und fördert das dauerhafte Handeln der Bürger. Sie erleichtert es ihnen, dauerhafte Bindungen und Festlegungen einzugehen, sogar Festlegungen, die über mehrere Generationen gehen. Das kann eine berufliche Festlegung sein, der Aufbau eines Unternehmens, auch ein künstlerisches Lebenswerk. Hier sind es vor allem auch die Eigentumsrechte, die die Sicherheit für langfristige Investitionen gewähren. Dabei sollte „Eigentum“ in einem erweiterten Sinn verstanden werden: Auch Berufs- und Bildungsbiographien beruhen auf langfristigen Festlegungen und Investitionen, die nicht leicht zu ändern sind. Auch hier kann man sich nicht beliebig oft „neu erfinden“, sondern muss das eine Leben, das man nur hat, investieren. Eigentumsrechte sind aber auch für öffentliche Einrichtungen und staatliche Infrastrukturen von großer praktischer Bedeutung, denn auch hier sind langfristige Festlegungen und Investitionen notwendig, die nur möglich sind, wenn eine eindeutige Zuordnung zu einer begrenzten Gemeinschaft von Staatsbürgern besteht. Letztlich setzt jeder Aufbau und Weiterbau einer Stadt, einer Landschaft und eines Landes insgesamt die Grundsicherheit voraus, die nur eine Normalität der Verfassung gewährleisten kann – wenn sie ihren vollen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Gehalt gegen alle Verkürzungen behauptet.

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Die Gefahren des Ausnahmezustands – Die Stilllegungsmaßnahmen in der Corona-Krise werden zu Recht als größter Einschnitt in das gesellschaftliche Leben seit dem 2. Weltkrieg bezeichnet. Das Land befindet sich im Ausnahmezustand, ohne dass die Bedingungen, unter denen er beendet wird, geklärt wurden. Stattdessen werden Milliarden von Euros in Umlauf gesetzt, die jedoch an den Eingriffen in die Realwirtschaft, in das reale Kulturleben und politische Leben nichts ändern. Denn das Geld ändert nichts an der Stilllegung. Vor allem ändert es auch nichts an der Erfahrung der Bürger, dass die Grundgarantien der Verfassung, die für alle langfristigen Entscheidungen, Bindungen, Engagements und Investitionen notwendig ist, plötzlich aufgehoben wurden. Hier droht daher nicht bloß eine konjunkturelle Lücke, sondern eine fundamentale Investitions- und Motivationskrise. Wer wird noch einen großen, langfristigen Einsatz auf sich nehmen, wenn in diesem Land mit all der bisher investierten Arbeit so rücksichtslos verfahren werden konnte?

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Die Corona-Krise als Präzedenzfall – Wenn jetzt nicht schnell ein klares Ende des Ausnahmezustands erklärt wird, wird ein verheerender Präzedenzfall geschaffen. Wird eine klare Entscheidung vermieden und verschleppt, hilft es auch nichts, wenn irgendwann ein Covid 19-Impfstoff zur Verfügung steht. Denn dann müssen die Bürger in Zukunft jederzeit damit rechnen, dass ihre Betriebe, Sozialeinrichtungen, Arbeitsplätze, Läden, Gaststätten, Sportstätten flächendeckend stillgelegt werden. Dann wird über der Bundesrepublik das Damoklesschwert des Ausnahmezustands hängen. Und es wird die Neigung bestehen, den Ausnahmezustand als ein „ganz normales“ Steuerungsinstrument anzusehen, von dem man immer dann Gebrauch macht, wenn im politisch-medialen Raum wieder eine „welthistorische Krise“ entdeckt wird. Die tonangebenden Experten-Kreise, die zu wissen behaupten, welche Betriebe, Produkte, Informationen und Kulturproduktionen „systemrelevant“ oder „zukunftsfähig“ sind, haben sich ja schon formiert.

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Die ökologische Selektion ist schon in Arbeit – Nun hat die Bundeskanzlerin erklärt, bei der Verteilung öffentlicher Gelder in der Corona-Krise sollten „klimafreundliche Finanzhilfen“ eine besondere Rolle spielen. Das bedeutet nicht weniger, als dass die verordnete allgemeine Stilllegung zu einer Selektion genutzt wird: Wer nicht „grüne“ Ziele vorweisen kann, bleibt auf der Strecke. Die Corona-Stilllegung wird, ohne dass wir uns recht versehen, in eine klimapolitische Industrie-Stilllegung überführt.

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Den Ausnahmezustand jetzt beenden – Umso wichtiger ist es, den Ausnahmezustand jetzt wirklich zu beenden – und zwar ganz allgemein, ohne Sonderrechte für Einzelne. So, wie unsere Verfassung die Grundrechte des Landes für alle gleich festgesetzt hat. Und diese Beendigung des Ausnahmezustands muss schnell geschehen. Jede Verzögerung führt dazu, dass sich Sonderrechte und Sondermächte im Land etablieren. Es ist ein entscheidender Moment für diese Republik.

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