Tichys Einblick
Säkularisierung verwirklichen

Islamischer Religionsunterricht aktuell und grundsätzlich

Das OVG stellt fest, dass sie keine Religionsgemeinschaften sind, aber sie handeln mit NRW-Sondergesetzgebung längst wie Religionsgemeinschaften. Die Republik braucht nicht noch mehr "Kirchen", sondern die Trennung von Staat und Religion.

German Interior Minister Thomas de Maiziere (back 3dL) and German State Secretary for Migration, Refugees and Integration Aydan Ozoguz (L) sit at a meeting with representatives of Germany's Muslim community at the start of their so-called German Islam Conference in Berlin on January 13, 2015

© Tobias Schwarz/AFP/Getty Images

Das OVG Münster hat zwar die Klage des Zentralrats der Muslime und des Islamrats BRD auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an nordrhein-westfälischen Schulen abgewiesen. Doch die meisten Medien-Berichte vermitteln einen falschen Eindruck. Dieser Religionsunterricht findet unter dem maßgeblichen, nahezu alleinigen Einfluss von selbsternannten Islamverbänden bisher und weiterhin statt. Die Berichte lassen das völlig außen vor.

Trennung von Kirche und Staat
Feiertage, Kirchensteuer und Zivilehe
Islam-Vereine vertreten Miniminderheiten von Islamgläubigen, sind nun als Nicht-Religionsgemeinschaften gerichtlich festgestellt. Aber sie agieren unverändert wie Religionsgemeinschaften. Sie erteilen anstelle und unter Zustimmung des Landes NRW Personen Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht an Schulen, wozu sie weder eine religiöse noch fachliche Kompetenz haben (Beispiel Lamya Kaddor). Tomas Spahn schrieb hierzu:

„Religionsunterricht ist an Deutschlands staatlichen Schulen ein reguläres Schulfach. Die Ergebnisse der Teilnahme werden benotet und fließen in die Zeugnisse ein. Aus diesem Grunde gilt für Religionslehrer dieselbe Voraussetzung wie für alle Lehrer: Sie müssen beide Staatsexamina und das Referendariat hinter sich haben, auf die Verfassung vereidigt sein und über die Zulassung durch die jeweilige Religionsgemeinschaft verfügen.

Tatsächlich aber hebelt das NRW-Gesetz die ersten beiden Punkte aus und reduziert die Zulassungskriterien auf das Wohlwollen der angeblichen Religionsgemeinschaft, die im konkreten Falle jedoch faktisch nicht existiert, sondern durch Interessenvereine ersetzt wird.“

Die Säkularisierung war zu Bismarcks Zeiten weiter als in der Weimarer, Bonner und Berliner Republik. Der Rückschritt in der Weimarer Reichsverfassung, den das Grundgesetz übernahm, ist das Einfallstor für weitere Rückfälle in vorsäkulare Zeiten. Deshalb sollten sich beide von der neuesten Gerichtsentscheidung nichts versprechen: Die Freunde der echten Trennung von Staat und Religion wie jene, die dem Islam nur die rechtliche Gleichstellung mit der christlichen und mosaischen Religion wie bisher verwehren wollen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies gestern die Klage des Zentralrats der Muslime und des Islamrats BRD auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an nordrhein-westfälischen Schulen ab, weil beide die Kriterien einer Religionsgemeinschaft nicht erfüllten. Aber auch die neue Landesregierung NRW setzt die Privilegierungspolitik der Islamverbände fort. An der Tatsache, dass an öffentlichen Schulen „Bekenntnisunterricht“ stattfindet, ändert sich ohnedies nichts. Hier rächt sich, dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vorgenommen wurde.

In der Themenrubrik des Webauftritts des Bundesinnenministerium finden sich dazu sachdienliche Informationen, von denen ich drei kurze Absätze zitiere:

Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes garantieren die Religionsfreiheit eines jeden Einzelnen. Jeder kann sich frei zu einer Religion bekennen und einer Religionsgemeinschaft beitreten. Jeder ist aber auch frei, sich zu keiner Religion zu bekennen, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln.

Viele Fragen des Staatskirchenrechts / Religionsverfassungsrechts sind darüber hinaus in Verträgen zwischen dem Staat und Religionsgemeinschaften geregelt. Denn: Laut Grundgesetz sind hierfür in erster Linie die Länder zuständig.

Anders als in anderen Staaten sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland allerdings keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen – etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.

Was Islam-Verbände längerfristig anstreben, ist der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts, der mit vielen staatlichen Privilegien verbunden ist.

„Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Gnädigen“
Qualifikationen und Qualitäten der Lamya Kaddor
Wer die politische Idee der Freiheit, des Liberalismus, der anderen politischen Idee, des Sozialismus, vorzieht, kann folgerichtig nur für die strikte Trennung von Staat und Religion, von Staat und Kirche eintreten. Daraus ergibt sich ebenso zwingend, dass Religionsunterricht als „Bekenntnisunterricht“, also Religionsunterweisung an öffentlichen Schulen nichts zu suchen hat. Eine umfassende Bildung über Religionen gehört an allgemein bildende Schulen wie andere Gesellschafts-relevante Fragen auch. Aber die Unterweisung in religiösen Dingen einschließlich des Betens und seiner Zeremonien muss im privaten Raum stattfinden wie jede Religion selbst auch.

Natürlich gehören gesellschaftliche Traditionen wie das Läuten von Kirchenglocken und anderes mehr zum kulturellen Erbe Europas. Das bedeutet aber nicht, dass die Traditionen aus anderen Kulturen den gleichen Anspruch an den öffentlichen Raum in Europa haben. Mit gleichen Rechten hat das nichts zu tun. Das setze ich nur hinzu, weil ich weiß, welche nicht stichhaltigen Argumente die ewig gleichen Leute und Organisationen hier vorbringen werden.

Wir leben in einer Zeit des Umbruchs in grundlegenden Ausmaßen wie schon lange nicht mehr. Am nächsten Einschnitt steht an, was dem Souverän beim Beitritt der DDR in die BRD – grundgesetzwidrig und demokratiewidrig gleichermaßen – vorenthalten wurde: über eine Verfassung abzustimmen. Dort sollten meiner Meinung nach die feudalen Überreste von Kirchen und Religionen keinen Platz mehr finden: darunter die Zivilehe, der Bekenntnisunterricht, der vordemokratisch zustande gekommene Kirchenbesitz und viele verborgene Staatsleistungen für die christlichen Kirchen.