Tichys Einblick
Bettina Röhl direkt über eine Selbstbedienungsgesetz - das auch noch altmodisch und genderfeindlich ist

Die Frauenquote ist von gestern!

Am letzten Freitag wurde die „Frauenquote“ eingeführt. Doch der Begriff ist irreführend. Quote stimmt. Der Begriff „Frauen“ nicht: Stichwort Gender.

Die Frauen hat es nur zufällig als erste getroffen. Bleibt die Hoffnung, dass ein paar mutige, kluge Köpfe das jetzt vom Bundestag beschlossene Frauenquotengesetz schnellstmöglich zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bringen. Zwar unterliegt auch das Bundesverfassungsgericht den Modeerscheinungen, die in der Entwicklung des Rechts zu beobachten sind, aber die Nähe des Bundesverfassungsgerichts zum Grundgesetz scheint deutlich inniger zu sein als die Nähe zwischen der Groko und dem Grundgesetz. Damit bleibt eine kleine Hoffnung auf gewisse Korrekturen einzelner Ecken und Kanten des neuen Gesetzes. Eine grundsätzliche Fragestellung der Quote wird sich das Bundesverfassungsgericht nicht zumuten wollen, obwohl sie angebracht wäre.




Quotenregeln sind hoheitliche belastende Verwaltungseingriffe auf der Basis eines Quotengesetzes, das explizit zu dem einen einzigen Zweck erlassen wurde, die Realität manipulativ zu verändern und dies im Sinne einer vorgegaukelten höheren Gerechtigkeit.

Die Union war nie eine Quotenpartei. Seitdem Merkel die CDU als Mehrheitsbeschafferin der SPD zu betrachten scheint, Zug um Zug gegen Überlassung des KanzlerInnenpostens an sie, war klar, dass als erste die Frauenquote beschlossen wird. 100 Jahre Feminismus drängten zunächst auf abstrakte Chancengleichheit. Das wurde langweilig und deswegen forderte schließlich ein neuer Frauenpolitikerinnentypus die Quote, die jetzt etabliert wurde.

Das Wort Frauenquote ist allerdings irreführend. Quote stimmt, Frauen dagegen nicht. Die Frauenquote sieht nämlich nicht vor, dass über 40 Millionen Frauen in Deutschland einen Quotenvorteil, welchen auch immer, gesetzlich zugeschrieben bekommen, sondern nur 200-300 Frauen die in die Aufsichtsräte der vom Gesetzgeber entsprechend qualifizierten Unternehmen einziehen.

Ein Gesetz für 200 oder 300 Menschen stößt allein aufgrund dieser Tatsache auf verfassungsrechtliche Grenzen. Und dann gibt es da auch noch die peinliche Peinlichkeit, dass eben die Frauen, die jetzt im Bundestag für die Frauenquote gestimmt haben, zu jener Gruppe zählen, die nach Beendigung ihrer Politikerinnenkarriere nicht selten in Aufsichtsgremien großer Unternehmen hineingewählt werden könnten, sich also selber ein Gesetz geschnitzt haben könnten, von dem sie persönlich profitieren würden. Auch diese Peinlichkeit, die bisher gar keinem aufgefallen zu sein scheint, hat einen verfassungsrechtlichen mauvais goût.

Die latent immer mitgespielte Fiktion, dass die „Top-Frauen“, die jetzt in die Aufsichtsgremien gequotet werden, eine weiblich vermenschlichte Form von Aufsicht ausübten, von der mittelbar 40 Millionen Frauen profitierten werden, ist lächerlich. Macht Kanzlerin Merkel für die Frauen Deutschlands die bessere Politik, als ein männlicher Kanzler sie in derselben Zeit hätte gemacht haben können? Merkels Altruismus gegenüber Frauen scheint sich in Grenzen zu halten.

Frauenquote? Frauenquote.

Eine andere Frage, die auch verfassungsrechtliche Relevanz hat, lautet, wieso heißt das Geschütz eigentlich Frauenquote? Lesen Sie genau und sprechen sie es laut aus: Frauenquote! Frauenquote? In der Europäischen Union gibt es keine Frauen. Es soll früher einmal Frauen gegeben haben. Die sind schon abgeschafft. Genda heißen diejenigen, die früher Menschen genannt wurden, in der europäischen Union. Noch gilt formaljuristisch der Begriff Gender, aber das war von Anfang an ein massiver Rechtsfehler, denn „er“ nach „Gend“, das geht nun gerade wegen Genda überhaupt nicht.

Wie man es auch dreht und wendet, Gender Mainstreaming hat Mann und Frau kraft Gesetzes abgeschafft und als bloßen Knick in der Linse des Betrachters entlarvt.

Die Zweigeschlechtlichkeit ist durch eine nach oben offene Zahl von Geschlechtern, die mit Geschlecht nichts zu tun haben, ersetzt worden. Im Ausnahmefall duldet das Genda-Recht mühselig auch noch menschliche Wesen, die sich unverbesserlich als Mann oder Frau fühlen und davon überzeugt sind es auch zu sein.

Wenn also derselbe Gesetzgeber, der seit zehn Jahren das deutsche Gesetz gendat, jetzt kurz vor dem Weltfrauentag, (der unglücklicherweise noch Frauentag heißt, nicht Genda-Tag), eine Frauenquotenregelung ins Recht aufnimmt, die erkennbar sofort gegendert werden muss, dann schafft der Gesetzgeber einen unüberbrückbaren Bruch in der Rechtsordnung und einen unüberbrückbaren Riss durch die Gesellschaft. Sollen die Aufsichtsräte der Dax-Unternehmen mit Frauen zugequotet werden oder sollen sie vollgegendat werden? Ersteres ist voll daneben und letzteres ist auch voll daneben.




Wenn es keine Frauen mehr gibt, gibt es logischerweise auch keine Männer mehr, also ist auch die männliche Dominanz in Aufsichtsgremien eine pure Chimäre, eine Einbildung, eine Paranoia, eine Wahnvorstellung von vorgestern. Judith Butler gibt dem deutschen Bundestag gewiss die notwendige Nachhilfe, vorallendingen auch darüber, dass die fixe Idee von Mann und Frau auch biologisch eine bloße Einbildung ist, ein Fehler, der gewissermaßen in der Sehschule zu beheben wäre. Diesen Fehler kann inzwischen natürlich auch die kleine Armee von staatlich alimentierten Genda-Professorx-en aufklären.

Die Gier, mit der der Bundestag und im Grundsatz eine Allparteienkoalition sich jetzt auf die „Frauenquote“ gestürzt haben und diese blind gemacht haben für das von der nämlichen politischen Klasse etablierte Genda-„Recht“, zeigt wes Geistes Kind die politische Klasse ist. Jedenfalls schließen sich Genda-Recht und Frauenquotenrecht gegenseitig aus. Ist ein bisschen kniffelig und sollte also das Bundesverfassungsgericht klären. Wenn Mann und Frau nur Einbildung sind oder Kategorien von Tageslaunen oder anderweitigen Einbildungen, machen geschlechtsspezifische Quoten welcher Art auch immer keinen Sinn, im Gegenteil, sie sind sogar verfassungswidrig.

Eine rechtskonforme Genda-Quote macht rein tatsächlich betrachtet keinen Sinn, weil man keine Quote für alle Menschen machen kann. Wenn alle Menschen Genda sind, müssen eben alle Menschen in die Aufsichtsräte der Großkonzerne oder so.

Die Frauenquote ist von gestern

Die Frauenquote ist jedenfalls von gestern, dabei sind doch die befassten Minister, Schwesig, Maas und Nahles furchtbar moderne Menschen. Wer hätte von denen so einen Fauxpas erwartet? Da schüttelt man sich ja schon beim Schreiben des Wortes „Frauenquote“ förmlich. Und dann soll dieses Unding „Frauenquote“ auch noch das Pilotprojekt für womöglich Dutzende weiterer Quotenregeln ernsthaft sein?

Die Frauenquote muss mit einer baldigen Zerlegung rechnen, in eine Christinnenquote, in eine Jüdinnenquote, Musliminninquote, Behindertinnenquote, Akademikerinquote, Nichtakademikerinquote, Linkshänderinquote. Dazu kommen noch Quoten für alte Frauen, für junge Frauen, für mittelalte Frauen, für Mütter, für kinderlose Frauen, für Frauen mit einem überdurchschnittlichen Intelligenzquotienten, für Frauen mit einem unterdurchschnittlichen Intelligenzquotienten, für Frauen mit Supertaille und für Frauen mit üppigen Kurven usw. Und dann sind da ja auch noch die Frauen mit deutschem Hintergrund und andere mit Migrationshintergrund und dann sind da noch die Frauen mit sexuellen Orientierungen, die das Genda-Recht in zunehmender Zahl kennt.

Wie schon beim Antidiskriminierungsgesetz können einzelne Frauen natürlich mehrere Merkmale, die für die Quotentauglichkeit in Betracht kommt, aufweisen.

Welch menschenfeindliches Bild steckt hinter der angeblich gut gemeinten Frauenquotenregelung?

Hier soll nicht verschwiegen werden, dass das Frauenquotenwerk der Groko von 3500 weiteren Unternehmen in der Bundesrepublik verlangt, dass sie hausinterne Frauenquotenregeln für die beiden sogenannten oberen Entscheiderebenen verbindlich festlegen sollen, was die Zahl der betroffenen Frauen dann entsprechend von 200-300 Frauen auf 4-10 000 Frauen erhöht. Darunter dann aber bereits viele Karrierestufen, die nicht mehr sonderlich spektakulär sind. Also auch wenn das Frauenquotengesetz seine volle Blüte erreicht haben wird, ist es ein Gesetz zu Gunsten einer krümelgleichen Minderheit in der Gruppe der theoretisch betroffenen über 40 Millionen Frauen in Deutschland.

Dafür müssen dann entsprechend 4-10.000 womöglich im konkreten Fall besser qualifizierte Männer, Väter, Familienernährer eine Stufe zurück treten und auf Karriere und die angenehmen Nebeneffekte der Karriere verzichten.

Die stereotype Behauptung, dass Frauen im Leben gesellschaftlich benachteiligt wären, kann man nicht mehr mit anhören. Die Behauptung, dass Frauen deutlich weniger verdienten als Männer, was erwiesen wäre, harrt ihres Beweises noch. Dazu kommt die Lust vieler ausgebildeter Frauen neben ihrem Beruf ein vergleichsweise herkömmliches Frauenbild tatsächlich zu leben und für den Markt nicht in vollem Umfang zur Verfügung zu stehen, was man bejubeln oder beklagen kann, was aber Fakt ist.

Das Genderrecht gilt in vielen etablierten Parallelgesellschaften in der Bundesrepublik de facto nicht. Und dort kommt auch de facto die Frauenquote nicht an. Die Frauenquote ist also zu allem Überfluss auch noch ein Partikularrecht, das nur für bestimmte Teile der Gesellschaft gilt.

Die Selbstherrlichkeit der Groko darf nicht zur Gewohnheit werden.