Letzte Woche hatte die Regierung von Mario Draghi die Corona-Maßnahmen verschärft, indem vielerorts der „Green Pass“ zum „Super Green Pass“ aufgewertet wurde. Die Änderung ähnelt dem deutschen Lockdown für Ungeimpfte. Vorher reichte es aus, als getestet, geimpft oder genesen zu gelten, um weiterhin Zutritt zum öffentlichen Leben zu erhalten. Mit der Aufwertung des Green Pass stehen diese Angebote nur noch Geimpften und Genesenen offen: aus 3G wurde auch in Italien 2G. Im Belpaese mit seiner deutlich ausgeprägteren Bar- und Restaurantkultur bedeutete das einen deutlichen Einschnitt. Draghi hatte das Vorgehen damit begründet, dass man Lockdowns verhindern und „Freiheiten bewahren“ wolle. Der reguläre Green Pass, welcher der 3G-Regel entspricht, wurde auf weitere Lebensbereiche – etwa en öffentlichen Nahverkehr – ausgeweitet.
Für Aufmerksamkeit sorgte auch eine andere Geschichte, dieses Mal aus Norditalien. Ein junger Mailänder, der den milden Verlauf einer Corona-Erkrankung durchlebte, hielt sich nicht an die Quarantäneverordnung, sondern besuchte stattdessen seine Freundin in Turin. Der Green Pass ermöglichte ihm in dieser Zeit den Zugang zu Verkehrsmitteln und Übernachtungsmöglichkeiten. Dass die Polizei ihn in einem Turiner Hotel aufgreifen konnte, hing nicht mit den Sicherheitsvorkehrungen des Green Pass, sondern den Nachverfolgungsregeln zusammen, die für Hotels gelten.
Dabei stellt die Repubblica fest: Kein europäisches Land, in dem der Green Pass gültig ist, verfügt über einen Widerrufsmechanismus. Italien geht bei der Forderung voran, dass ihn alle annehmen. Dass der Fall tiefergehende Probleme und Widersprüche aufdeckt, spielt dabei offenbar keine Rolle.