Tichys Einblick
URTEIL IN WARSCHAU

Polnisches Verfassungsgericht erklärt EU-Recht für verfassungswidrig – Polexit?

Das Verfassungsgericht in Warschau hat gleich mehrere Bestimmungen des EU-Vertrags für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt. Polnische Richter sollen das Recht haben, Gesetze zu verwerfen, die nicht im Einklang mit dem Urteil des EU-Gerichtshofs stehen. Droht jetzt der "Polexit"?

picture alliance / NurPhoto | STR

Der Ausgang der mehrstündigen und teilweise überaus hitzigen Debatte hatte sich bereits angedeutet: Einige der Bestimmungen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, sind mit der polnischen Verfassung unvereinbar. Der darüber entbrannte Streit hat sich in den Korridoren des Warschauer Verfassungsgerichts zuletzt wieder zugespitzt. Am Ende wurde die zuvor mehfach vertagte Entscheidung aber von den meisten Richtern unterstützt.

Das heutige Urteil markiert einen neuen Höhepunkt im Konflikt zwischen Brüssel und der polnischen Regierung über die Frage, ob die von der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) forcierte Justizreform den Kriterien der Rechtsstaatlichkeit entspräche. Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hatte vorher die Richter in Warschau gebeten, ein Urteil des Gerichtshofs der EU vom März 2021 auf seine Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Juristen in Luxemburg behaupteten, die EU könne einzelne Mitgliedstaaten dazu zwingen, bestimmte nationale Gesetze zu missachten, selbst wenn diese in dem jeweiligen Verfassungsrecht verankert seien. Kurzum: Die mühsam vorbereitete und längst überfällige Reform der polnischen Gerichtsbarkeit könnte gleichsam mit einem Fingerschnips eines „obersten“ EU-Richters im Papierkorb landen.

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Nach der Meinung des EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen. Konkret geht es um eine Kammer, die für Disziplinarverfahren zuständig ist und der seit 1989 vorherrschenden, unkoordinierten und politisch motivierten Willkür bei der Vergabe von Richterposten ein Ende bereiten sollte. Die EU-Kommission hat bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die konservative Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Die Informationen über die vermeintlich „prekäre“ Situation der polnischen Rechtsstaatlichkeit gehen nicht selten auf die teilweise bizarren „Einflüsterungen“ der heimischen Opposition zurück, die offenbar bis heute ihre Wahlniederlagen nicht verkraftet hat und der obendrein diverse Juristen nahestehen, welche die einst unübersichtliche Situation an den polnischen Gerichten herbeisehnen, in der sie sich einst eingerichtet hatten.

Manch ein westlicher Journalist, der nach dem heutigen Urteil erneut auf die Barrikaden springt, kann die Lage der Rechtsstaatlichkeit an der Weichsel kaum abschätzen. Denn um dies tun zu können, lohnt vorab der Blick zurück. Seit den frühen 1990er Jahren konnte man im polnischen Justizwesen einen unerträglichen Abbau der demokratischen Errungenschaften beobachten. Jede Veränderung wurde blockiert, einzelne Reformversuche in grotesken Nacht-und-Nebel-Aktionen im Keim erstickt. Einige offensive „Bremser“ machten nach der politischen Transformation eine eigentümliche Verwandlung zu „Sozialdemokraten“ durch oder schafften gar den Sprung ins EU-Parlament. Und genau diese Personen werden oft in den deutschen Medien als Anti-PiS-Autoritäten herbeizitiert.

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Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts ist kein Präzedenzfall. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 milliardenschwere Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet. Die Karlsruher Richter haben sich damit gegen ein EuGH-Urteil ausgesprochen. Und sie hatten tatsächlich recht: Die Notenbank hatte damals ihr Mandat für die monetäre Politik überspannt. Allerdings war dieses Urteil lediglich mit starker Symbolik behaftet, weil ein sozialdemokratischer Finanzminister und baldiger Bundeskanzler ihn selbstredend missachten würde. Es bleibt zu bezweifeln, dass künftig eine Ampel-Koalition darauf hinwirken wird, die Methoden der europäischen Währungshüter genauer zu überprüfen.

Der Motor der europäischen Integration stottert nicht erst seit heute (Stichwort: Brexit) . Und er wird irgendwann ausgehen, wenn manche Neomarxisten in Brüssel weiterhin ignorieren, dass Nationalstaaten nicht die „Wurzel allen Übels“ sind. In der aktuellen „Wirtschaftswoche“ unterstreicht der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki nachdrücklich, dass Polen in der EU verbleiben wolle, aber in einer, die ihre Heterogenität auch anerkennt. Dies gelte im Übrigen auch für die Wirtschaft. Zwar seien alle Mitgliedstaaten auf eine konvergente ökonomische Entwicklung bedacht, doch es gebe keine „goldene Regel“. „Über Jahre haben wir im Schatten von neoliberalen Dogmen gelebt – die wollten wir eins zu eins auf die polnische Wirtschaft umsetzen. Heute haben wir erkannt, dass nicht allen dieselbe Größe passt. Wirtschaftspolitik muss pragmatisch sein und offen für Wandel. Vor sechs Jahren war das wichtigste Ziel, Polens Staatsfinanzen zu regeln. Heute ist unser Haushalt einer der stabilsten in ganz Europa. Das eröffnet uns neue Möglichkeiten“, glaubt Mateusz Morawiecki.

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Auch die historischen Prämissen und Wandlungsprozesse im Bereich der Rechtsstaatlichkeit lassen sich nicht über einen Kamm scheren. Zumindest macht es bisweilen wenig Sinn. Die EU-Mitgliedsländer haben unterschiedliche politische und soziale Vorstellungen, wobei aber hin und wieder Analogien zu beobachten sind. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm bemängelt, die EU habe sich zur politischen Union entwickelt, ohne dass vorher geeignete Entscheidungsstrukturen geschaffen wurden. „Demokratisch legitimierte Organe und Öffentlichkeit werden ausgeschlossen. Das Demokratiedefizit wächst sich zum Legitimationsdefizit der EU aus“, meint der deutsche Rechtswissenschaftler. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt übrigens auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Nur die einzelnen Nationalstaaten sind dazu in der Lage, die Nachfrage nach Sicherheit und Gerechtigkeit zu befriedigen, wobei nicht jedes Land gleich aus der Europäischen Union abwandern möchte. Es geht nur darum, den Blick stärker auf die sich differenzierenden Präferenzen zu richten, die sich nicht immer in einen Hut bringen lassen. Das heutige Urteil des polnischen Verfassungsgerichts macht Hoffnung. Vor allem aber ist ein weiterer Weckruf, die bisherige Integrationsstrategie und Kompetenzordnung der EU zu überdenken.

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Wojciech Osiński ist Deutschland-Korrespondent des Polnischen Rundfunks

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