Tichys Einblick
Bislang noch unbestätigtes Dokument

Österreichs Verfassungsgericht bringt die Regierung in Erklärungsnot

Österreichs Gesundheitsminister wird von den obersten Richtern womöglich gezwungen, brisante Fragen zu klären, die auch in Deutschland bislang unbeantwortet sind. Nicht zuletzt: Wird eindeutig festgestellt, ob jemand an oder nur mit Covid verstarb? Auch für die Impfstoffhersteller geht es ans Eingemachte.

MAGO / CHROMORANGE

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 offenbar ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen übermittelt. Das entsprechende Dokument kursiert in verschiedenen Online-Medien. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofes hat dies mittlerweile prinzipiell bestätigt, allerdings darauf hingewiesen, dass sich das Verfahren nicht auf das Impfpflichtgesetz beziehe.

Der Grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und mit ihm die ganze Regierung in schwere Erklärungsnot. Denn es geht um Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rütteln. Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich.

Im Einzelnen möchte der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte „an oder mit“-Covid-Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH dazu gerne die Begründung.

Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes- & Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten!

Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen.

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Dann geht’s ans Eingemachte (für die Pharmaunternehmen). Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Das 95%-Wirksamkeitsversprechen ist am Ende.

Es kommt noch besser. Die „Pandemie der Ungeimpften“ wird in Frage gestellt. Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“.

Dann geht es in für den Gesundheitsminister gefährliche Bereiche. Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher so nonchalant ignoriert wurden.

Selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ bleibt nicht unhinterfragt. Der VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne diesen Lockdown wäre.

Die für die Regierung wohl verheerendste Frage kommt zum Schluss: Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es richtig sei, dass es 2021 weniger Covid-Tote aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.

All diese Fragen wurden von „Querdenkern“, „Schwurblern“ und „Rechten“ (worunter lästige Skeptiker und Kritiker subsummiert wurden) seit Beginn der „Pandemie“ gestellt. Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von willfährigen Medien und „Experten“ beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen.

Die Beantwortung dieser Fragen sollten die „Pandemie“ in eine Endemie überführen. Sie beenden auch die Regierung. Es scheint, Österreich ist noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Diese Lektion sollte nicht vergessen werden. Freiheit stirbt nie dramatisch. Sie stirbt scheibchenweise. Man darf sie nie für selbstverständlich nehmen und muss sie verteidigen.

Hinweis: Das Dokument kann erst ab Montag auf unbedingte Richtigkeit überprüft werden.


Chris Veber, Ex-Grüner, Ex-Philosoph, Unternehmer, freier Journalist

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