Tichys Einblick
Protest im Gesundheitswesen

Angekündigte Impfpflicht: Pflegekräfte in Österreich drohen mit Streik

In Österreich wenden sich Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen mit einem offenen Brief an Gesundheitsminister Mückstein. Sie halten eine Impfpflicht für verfassungswidrig. Sollte sie eingeführt werden, drohen sie damit, ihre Arbeit niederzulegen.

Symbolbild

IMAGO/Snapshot
Im Falle einer Impfpflicht drohen 9.000 österreichische Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen der Regierung mit Streik und sofortiger Arbeitsniederlegung. »Die öffentlich angekündigte Impfpflicht für Fachkräfte im Gesundheitswesen und für die Allgemeinheit ist aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht in keiner Weise gerechtfertigt und juristisch verfassungswidrig«, schreiben sie in einem offenen Brief an den österreichischen Gesundheitsminister Wolfgang Robert Mückstein:

– Eine Impfpflicht ist nicht gerechtfertigt, weil die offiziellen Daten eindeutig belegen, dass derzeit kein Notstand im Gesundheitswesen vorliegt oder auch nur annähernd droht. Die Prävalenz der positiven Corona-Tests liegt nach offiziellen Daten bei 2- 3% und damit bei 10% des Wertes vor einem Jahr. Corona-Infektionen sind offenbar selten geworden. Auch die Auslastung der Intensivbetten ist relativ gering, angesichts der kalten Jahreszeit. Laut AGESDashboard stehen aktuell 30% der Betten leer.
– Trotz einer eindeutigen Datenlage über die tatsächliche Auslastung der Krankenhausbetten und des Gesundheitspersonals wird irreführend und falsch eine 4. Welle propagandiert, indem die Zahl der Corona-Tests seit etwa 2 Wochen in absurde Höhen getrieben wird, z.B. wurden am 19.11.2021 über 470.000 Tests an einem einzigen Tag durchgeführt (laut EMS). Nochmals wird klargestellt, dass ein PCR Test keine Infektion nachweisen kann und für Screening bei Gesunden nicht zugelassen ist (WHO im Jänner 2021; Verwaltungsgericht Wien 24.03.2021). Aufgrund der tatsächlich seltenen Corona-Infektionen in der Bevölkerung müssen 10-20 mal mehr Tests durchgeführt werden als vor einem Jahr, um zur gleichen Anzahl an positiven Testergebnissen zu kommen. Das wird aber öffentlich nicht kommuniziert.
– Die geringe tatsächliche Auslastung der Intensivstationen wird durch drama-tische Vorhersagen konterkariert, die keinerlei reale Basis haben. Wie fehlerhaft diese Prognosen sind, haben wir alle in den letzten 20 Monaten laufend beobachten können.
– Von asymptomatischen Personen geht grundsätzlich keine Gesundheitsge-fährdung aus. Zudem ist das Gesundheitspersonal angehalten, seine Dienste nur in einem gesunden Zustand zu verrichten. Im Übrigen sind medizinische Fachkräfte geschult und in der Lage, sich selbst zu schützen und ist ihr Selbstschutz Teil ihrer Eigenverantwortung: Das Gesundheitspersonal bedarf keiner Bevormundung oder gar Nötigung durch die Regierung.
– Ferner sei daran erinnert, dass die tatsächlichen hygienischen Probleme in Gesundheitseinrichtungen nicht das Corona-Virus sind, sondern zahlreiche andere Erreger, u.a. multiresistente Bakterien.
– Das tatsächliche Problem im Gesundheitswesen ist der seit Jahren bekannte und von der Politik vollkommen ignorierte Pflegenotstand, sowie der Personalmangel unter Ärzten. Anstatt also große Budgets für nicht sinnvolle Corona-Tests auszugeben, wäre es wesentlich sinnvoller, das Geld in die Aufstockung des Gesundheitspersonals und für Präventionsmaßnahmen zu investieren.

Einer Impfpflicht für die Angehörigen von Gesundheitsberufen ebenso wie einer verkündeten allgemeinen Impfpflicht stehen, so die Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen weiter, massive verfassungsrechtliche Bedenken und Rechtsargumente entgegen.

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Wörtlich heißt es in dem offenen Brief mit Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (E-MRK): »Berücksichtigt man die umfassend dokumentierten Fälle schwerster Impfschäden, dann bedeutet die Impfpflicht sogar einen Eingriff in das Recht auf Leben nach Art. 2 E-MRK. Dieses Recht ist unabdingbar und kann – von den in der E-MRK genannten Sonderfällen abgesehen – nicht Gegenstand eines Eingriffes sein, und selbst dann nicht, wenn dieser Eingriff im Sinne der öffentlichen Gesundheit erforderlich wäre.«

Zudem verbiete die Resolution des Europarates Nr. 2361 vom 27.01.2021 einen Impfzwang als Eintrittsvoraussetzung in das öffentliche oder berufliche Leben. Ebenfalls sei es nach dem Nürnberger Kodex verboten, jemanden zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment zu zwingen, führen die Mitarbeiter weiter aus. Sie schließen: »Abschließend weisen wir Sie darauf hin, von zahlreichen Personen aus den Gesundheitsberufen die Mitteilung erhalten zu haben, dass sie im Fall einer Impfpflicht ihre Arbeit mit sofortiger Wirkung niederlegen werden.«

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