Tichys Einblick
Mit der Migration steigt „Kinderarmut“

Kindergrundsicherung – wie Eltern für Eltern bezahlen sollen

Die Zahl der von „Armut“ betroffenen Kinder ist durch Zuwanderung gestiegen. Die Zahl der deutschen Kinder in Hartz IV ist dagegen seit 2015 um ein Drittel gesunken. Der vermeintliche sozialpolitische Skandal steigender „Kinderarmut“ ist tatsächlich ein Ergebnis der Migration in die Sozialsysteme.

Frühstück des Vereins Brotzeit e.V. in einer Grundschule in Berlin

IMAGO / photothek

Die „Reichen“ sind es, nicht überraschend, die „Reichen“, die nach Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die Kosten der Kindergrundsicherung aufkommen sollen. Im Deutschlandfunk stellte sie die von der FDP geforderte Abschaffung des Solidaritätszuschlags in Frage, um dieses „wichtigste sozialpolitische Projekt“ der Ampelkoalition zu finanzieren. Sie provozierte damit Finanzminister Lindner, der zuvor „Steuererhöhungen“ ausgeschlossen hatte. Für ihn geht es bei der Kindergrundsicherung nicht „zwangsweise“ um mehr Geld, sondern um „Digitalisierung“ und die „Vereinfachung der Förderung“ von Kindern.

Dass ein sozialpolitisches Vorhaben dank „Digitalisierung“ kein Geld kostet, wäre eine Neuheit, geradezu ein Wunder. Realistischer scheint die Kalkulation von Paus, die mit etwa 12 Milliarden Euro Mehrkosten für den Bundeshaushalt rechnet. Ihre Eckpunkte zur Kindergrundsicherung sehen zwei Komponenten vor: Einen vom Einkommen der Eltern unabhängigen „Garantiebetrag“ und einen einkommensabhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Der Gesamtbetrag muss höher sein als die heutigen Sätze für Kinder im gerade eingeführten „Bürgergeld“ (vormals „Hartz-IV“).

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Wer Leistungen der sozialen Mindestsicherung wie das „Bürgergeld“ bezieht, gilt nach Definition der Sozialpolitiker als arm. Alle Kinder von Zuwanderern, die soziale Mindestsicherungsleistungen beziehen, gelten damit automatisch als arm. Zurecht weist Lindner darauf hin, dass die Zahl der von „Armut“ betroffenen Kinder durch Zuwanderung gestiegen ist. Die Zahl der deutschen Kinder in Hartz IV ist dagegen seit 2015 um ein Drittel gesunken. Der vermeintliche sozialpolitische Skandal steigender „Kinderarmut“ ist also tatsächlich ein Ergebnis der Migration in die Sozialsysteme. Dass mit einer Leistungserhöhung diese Migration weiter zunehmen dürfte, weil sie attraktiver wird, ist absehbar und damit auch das weitere Wachstum der „Kinderarmut“.

Wer die „Reichen“ sind, die für diese „Armut“ bezahlen sollen, deutete Paus im Interview auch schon an. Sie verwies darauf, dass die Steuerentlastung für „Reiche“ durch die Kinderfreibeträge 100 Euro über dem Betrag des Kindergeldes liegen würden. Kein Wort verlor Paus dazu, dass diese vermeintliche Privilegierung darauf zurückzuführen ist, dass Gutverdiener einer scharfen Steuerprogression unterliegen. Auch nicht dazu, dass die verfassungsrechtlich geforderten Freibeträge verhindern sollen, dass der Staat das Existenzminimum für Kinder besteuert. Denn die lebensnotwendigen Aufwendungen vermindern die steuerliche Leistungsfähigkeit von Eltern. Sie müssen steuerlich anders behandelt werden als Ausgaben für Urlaubsreisen oder Luxusgüter, weil sie kein beliebiger Konsum sind, sondern unerlässliche Aufwendungen für Kinder und damit Zukunftssicherung. Es geht hier nicht um Umverteilung zwischen Arm und Reich, sondern um Lastengerechtigkeit zwischen Bürgern mit und ohne Verpflichtungen für Kinder.

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Anhänger der Kindergrundsicherung wie DIW-Chef Marcel Fratzscher wollen die Freibeträge kürzen. Sie spekulieren offenbar darauf, dass das Bundesverfassungsgericht seine frühere Rechtsprechung zu den Kinderfreibeträgen (z. B. das sogenannte Kinderbetreuungsurteil von 1998) über Bord wirft. Dass kindererziehende Eltern vom Bundesverfassungsgericht keine Unterstützung mehr zu erwarten haben, hat 2022 schon das Urteil zur sozialen Pflegeversicherung gezeigt (1 BvL3/18). Hier wurde die Klage von Eltern abgewiesen, die eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen im Vergleich zu Kinderlosen verlangten. Im Gegensatz zu den früheren „Familienurteilen“ des Gerichts spielte in dessen Argumentation der konstitutive Beitrag der Kindererziehung für die Sozialsysteme und die notwendige Entlastung von Eltern gegenüber Kinderlosen keine Rolle mehr.

Wenn schon das Verfassungsgericht die Notwendigkeit des Lastenausgleichs zwischen Eltern und Kinderlosen nicht mehr einsieht, ist von der Regierung erst recht kein Verständnis mehr für Familienpolitik zu erwarten. Sie wird mit Sozialpolitik verwechselt. Diese wiederum wird banal als Umverteilung verstanden, zulasten der angeblich „Reichen“. Das sind in diesem Fall Gutverdiener mit Kindern, also Leistungsträger, die mal wieder geschröpft werden sollen. Dass ausgerechnet der Finanzminister ihre Belange verteidigen wird, erscheint nicht sehr wahrscheinlich. Der FDP drohen so weitere Glaubwürdigkeits- und Wählerverluste.

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Gastautor Dr. Stefan Fuchs – Dr. Stefan Fuchs promovierte bei Prof. Dr. Tilman Mayer zu Familienpolitik und Fertilität und veröffentlichte bei Springer-Verlag die Monographie „Gesellschaft ohne Kinder. Woran die neue Familienpolitik scheitert“ (https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-03390-3).

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