Tichys Einblick
Betrug im großen Stil

Jeder zweite „minderjährige Flüchtling“ (UMF) ist älter als 18 Jahre

Mindestens 43 Prozent der „Minderjährigen“ sind volljährig, viele weitere haben über ihr Alter gelogen. Die Betreuung jedes einzelnen kostet die Steuerzahler 40.000 bis 60.000 Euro. Ein Milliardengeldregen für die Sozial- und Asylindustrie.

© Christopher Furlong/Getty Images

Es war schon länger ein eigentlich offenes Geheimnis: Ein hoher Anteil der „minderjährigen“ unbegleiteten Flüchtlinge bzw. Immigranten (UMF) sind gar nicht minderjährig, sondern sie haben die Behörden über ihr Alter mutmaßlich getäuscht. Sozialreferate, etwa in München oder Hamburg, schätzten den Anteil der Falschangaben auf 30 bis 45 Prozent. Aber meist wurde über diesen Umstand, der eigentlich ein Skandal ist, nur sehr dezent, quasi hinter vorgehaltener Hand gesprochen. Allerdings ächzen die Kommunen und Landkreise über die sehr hohen Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF hieß es im Amtsdeutsch), die in die Obhut der Jugendämter genommen werden. Jeder einzelne kostet zwischen 40.000 und 60.000 Euro im Jahr – insgesamt ein Milliardenbetrag.

Nun kommen neue, schockieren Zahlen ans Licht: Rund 43 Prozent der Migranten, die als „Minderjährige“ betreut werden, sind in Wahrheit älter als 18 Jahre. Dies berichtete die Zeitung „Die Welt“ am Donnerstag unter Berufung auf Angaben des Bundesfamilienministeriums. Von den 55.890 Migranten, die Mitte November „in jugendrechtlicher Zuständigkeit“ betreut wurden, waren 24.116 schon volljährig. Diese Asylbewerber blieben in der Jugendhilfe über ihren 18. Geburtstag (meist laut Eigenangaben) hinaus, „wenn ihre Betreuer und die Jugendhilfe einen besonderen Bedarf feststellen“. In manchen Bundesländern seien sogar die Mehrheit der „minderjährigen“ Asylbewerber in Wahrheit über 18 Jahre alt, hieß es in dem Bericht. In Hessen etwa waren laut Sozialministerium von 5.500 Personen rund 2.900 „junge Volljährige“.

Fähigkeitenprofil und Gesellschaftszustand
Folgen der Migration für Produktivkraft und Wohlstand in Deutschland
Und zusätzlich dürften auch von denen, die auf dem Papier noch „minderjährig“ sind, ein hoher Anteil bereits volljährig sein, hieß es. Wie gesagt, gingen schon vor anderthalb Jahren Sozialbehörden von einer Quote von 30 bis 45 Prozent bei den UMF aus, die geschummelt haben bei ihrer Altersangabe. Warum tun sie das? Es hat sich herumgesprochen, dass man als „Minderjähriger“ viel komfortabler lebt im deutschen Asylsystem denn als Volljähriger. Dann kommt man nicht in die Sammellager, sondern wird in Kleingruppen in Heimen oder gar in Privatwohnungen untergebracht – und man bekommt eine Betreuung rund um die Uhr, besseres Essen und ein Taschengeld von mehreren hundert Euro. 

Die Alterstäuschung ist möglich, weil der größte Teil der Ankommenden in der großen Migrantenwelle seit Sommer 2015 keine Dokumente vorlegt. Die meisten der Syrer, Afghanen, Iraker oder Nordafrikaner haben ihre Ausweise oder Pässe „verloren“ bzw. vernichtet. Und die Asylbehörden (Bamf) und die Jugendämter prüfen nicht wirklich, sondern glauben das angegebene Alter nach Inaugenscheinnahme. Nur selten wird eine ärztliche Untersuchung – etwa durch Röntgen der Handwurzelknochen – durchgeführt. Der Rechtsmediziner Andreas Schmeling von der Universitätsklinik Münster sagte der „Welt“, dass „mit wissenschaftlich gesicherten Methoden Volljährigkeit zweifelsfrei nachzuweisen“ ist. Aber es wird eben nur sporadisch gemacht.

In einigen extremen Fällen fiel dann eine erschreckende Täuschung auf. Etwa im Fall von Hussein K. in Freiburg, dem derzeit wegen des Mordes und der Vergewaltigung der Studentin Maria L. angeklagten angeblich minderjährigen Afghanen. Hussein K. behauptete, als er im Herbst 2015 in Deutschland einreiste, dass er erst 17 Jahre alt sei. Er wurde von Freiburger Jugendamt in Obhut genommen und dann an eine Pflegefamilie, ein Ärztehepaar afghanischer Abstammung, zur Betreuung vermittelt. Mit ihnen lebte er in einer großzügigen Stadtvilla in Freiburg.

Nun stellte sich vor kurzem heraus, dass Hussein K. wohl schon weit über 20 Jahre alt war, als er nach Deutschland einreiste. Das ergab eine wissenschaftliche Untersuchung eines seiner Zähne. K. ist vermutlich heute nicht 19 Jahre, wie es seine Behauptung entspräche, sondern 26 Jahre alt. Der Fall K. zeigt aber auch, wie nachsichtig die Jugendämter sind. Das Arztehepaar, bei dem er wohnte, erhielt für seine Betreuung laut FAZ monatlich 2.800 Euro. Und hat sich dann kaum gekümmert. Der junge Afghane, der vielleicht auch aus dem pakistanischen Grenzgebiet stammt, trieb sich tagelang heraum, ohne dass seine Pflegeeltern wussten, wo er war. Sie erhielten die 2.800 Euro praktisch nur für ein Zimmer und Mahlzeiten. Hussein K. bekam monatlich 400 Euro Taschengeld von ihnen ausgezahlt.

Betrug im großen Stil
Die Unterbringung und Betreuung eines tatsächlich oder vermeintlich minderjährigen Migranten kostet die öffentliche Hand zwischen 3.000 und 5.000 Euro im Monat. Sie ist deshalb so teuer, weil die Jung-Migranten in Heimen oder kleinen Wohngruppen untergebracht und praktisch rund um die Uhr von Sozialpädagogen und anderem Fachpersonal betreut werden. (Nur zum Vergleich: Deutsche Kinder in Hartz-IV-Familien erhalten vom Staat nur 311 Euro, das ist der Regelsatz für 14-17-Jährige. Für jeden UMF gibt der Staat gut das Zehnfache.)

Die jährlichen Kosten für einen einzigen „minderjährigen Flüchtling“ belaufen sich auf bis zu 60.000 Euro, schätzte der Präsident des bayerischen Landkreistages, der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter. Andere Behörden und Fachleute gehen eher von 40.000 Euro aus. Bernreiter sprach angesichts der stark gestiegenen Fallzahlen von einem „explosionsartigen Kostenanstieg“. 

Auch der islamistische Axtangreifer Riaz Khan Ahmadzai, der 2016 in einem Zug bei Würzburg mehrere Menschen schwer verletzte, war als „Minderjähriger“ (wohl gelogen) betreut worden. Für ihn hat der Steuerzahler in einem Jahr rund 52.000 Euro gezahlt, ergaben Recherchen des Münchner Merkur.  Elf Monate verbrachte der junge angebliche Afghane in einem Kolpinghaus, das bei einem Tagessatz von 145 Euro insgesamt 47.850 Euro erhielt.

Die CSU hat sich im vergangen Jahr mehrfach dafür eingesetzt, das Jugendhilferecht zu ändern, da jugendliche Asylbewerber, die knapp unter 18 Jahre alt sind, nicht in dem Maße wie etwa ein misshandeltes Kind vom Jugendamt-Sozialarbeitern betreut werden müssen. Bislang aber hat sich noch nichts substantiell geändert. 

Wie hoch sind wohl die Gesamtkosten? Bei einer Zahl von mehr als 55.000 UMF kommt man selbst bei einer sehr vorsichtigen Schätzung auf mehr als 2 Milliarden Euro, die der Steuerzahler aufbringen muss. Es ist klar, dass die Sozial- und Asylindustrie diese Summe gerne einsackt und daher auch noch lange „Bedarf“ für ihre Betreuung sieht. Aber die Steuerzahler sollten auf mehr Kostendisziplin dringen.

Warum wird nicht eine obligatorische medizinische Altersfeststellung bei allen angeblich „minderjährigen“ Migranten durchgeführt? Das Ergebnis würde vermutlich für einen Aufschrei des Entsetzens sorgen.