Tichys Einblick

ZDF verdreht Fakten zum Familiennachzug

Die „Umfrage“ fasst die Haltung der Deutschen zum Familiennachzug von Asylberechtigten und Flüchtlingen (kurz: zeitlich begrenzter Anspruch auf Schutz) zusammen, als gäbe es keinen Unterschied. Und täuscht eine Mehrheit von 67% vor.

Screenprint: ZDF

Wollen Sie sich mal wieder vom ZDF hinter die Fichte führen lassen? Mit dreister Täuschung, die unter dem Deckmantel einer vermeintlich seriösen Umfrage daher kommt? Und die Ihnen eine herbeimanipulierte Mehrheitsmeinung präsentiert, wonach „auch beim anderen Knackpunkt der Sondierungen…die Deutschen klare Präferenzen“ hätten und auch bei nicht asylberechtigten Flüchtlingen für Familiennachzug seien? Bitte schön:

Die „Umfrage“ fasst die Haltung der Deutschen zum Familiennachzug von Asylberechtigten und Flüchtlingen (kurz: zeitlich begrenzter Anspruch auf Schutz) zusammen, als gäbe es keinen Unterschied. Und täuscht eine Mehrheit von 67% vor, die es nicht gibt. Wenn Sie genau wissen wollen, wie sich die Zahlen verteilen, hier die Ausführungen des Innenministeriums:

Im Jahr 2016 hat das BAMF 695.733 Entscheidungen getroffen. Insgesamt 256.136 Personen (36,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Zudem waren 2.120 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 254.016 Personen (36,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Für das ZDF ist die Frage nach dem unumstritten anerkannten Familiennachzug für Asylberechtigte (0,3% des Personenkreises), den anerkannten Kriegsflüchtllngen nach der Genfer Konvention  einerseits und dem Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten andererseits eins; wobei es in der aktuellen Debatte aber nur um Letztere geht.

Bei den Jamaika-Sondierungen streiten nicht einmal CSU und Grüne über den Nachzug der Familien von Asylberechtigten. Bei der Frage nach dem ohnehin bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte fliegen hingegen die Fetzen. Die den Befragten gestellte Frage und die den Zuschauern präsentierte Antwort sind ebenso unseriös wie manipulativ. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ sagt unsere Verfassung. Ihre Zahl ist sehr gering, sie dürfen bleiben, wie auch die große Zahl der „Konventionsflüchtlinge“. So dürfte das auch eine große Mehrheit der Deutschen sehen.

Subsidiär Schutzberechtigte müssen Deutschland wieder verlassen; sie erhalten Aufenthalt für zunächst jeweils nur 1 Jahr. Ob ihre Familien trotzdem nachziehen dürfen, ist eine gänzlich anders zu bewertende und daher auch politisch sehr umstrittene Frage. Ob es hierfür ebenfalls eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt, dürfte sehr zweifelhaft sein. Danach hat das ZDF leider nicht gefragt. Weil das Ziel, die Zuschauer im Sinne grüner Verhandlungspositionen hinter die Fichte zu führen, Vorrang hat.

Worum es bei den Verhandlungen um Familiennachzug insgesamt geht lesen Sie hier –  auch, wie politisch getrickst wird:  https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/was-familiennachzug-bedeutet-absichtsvoll-im-voelligen-nebel/