Tichys Einblick
Meinungsfreiheit ist unteilbar

Medien: Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe

Den, dessen Vorfahren noch nicht so lange da sind wie die anderer, irritiert das gespaltene Urteil von Medien über ein und dasselbe, je nachdem, ob sie es fällen oder andere. Haben alte Medien eine Lizenz für Meinungsfreiheit, die jüngeren Medien nicht zusteht?

German Interior Minister Thomas de Maiziere speaks to journalists as he arrives for a contact group meeting to discuss migration in the central Mediterranean, in Rome on March 20, 2017

© Tiziana Fabi/AFP/Getty Images

Die Polizeimeldung klingt banal. Fünf junge Männer machen Stress in der U-Bahn, später fliegt eine Frau vom Rad. Passiert in Berlin jeden Tag. Und trotzdem: Die Geschichte, die dahintersteckt, zwingt zum Nachdenken. Über das Gefühl der Hilflosigkeit. Über die Gewalt, die inzwischen zum Alltag gehört. Über die Regeln in unserer Gesellschaft, die offenbar nicht mehr gelten.

Stellen Sie sich vor: Ein Gast beleidigt bei Ihnen zu Hause Ihre Familie. Er attackiert Ihre Frau. Sie würden ihn der Wohnung verweisen, keine Frage. Denn das ist Ihr Hausrecht.

Lesen Sie diese beiden Absätze bitte ganz aufmerksam. Zwei Absätze, wie sie von Anabel Schunke aus dem letzten Jahr stammen könnten. Aber sie stammen aus der BZ von vorgestern. Die Situationsbeschreibung eines Geschehnisses sowie eine persönliche Bewertung, für die ein Medium wie TE mitunter auch von Vertretern der Medien bis heute als „rechts“ angesehen und ungeniert stigmatisiert wird, während diese sich unmerklich den gleichen Einschätzungen Stück für Stück selbst annähern, ja übernehmen. Dies alles, während mit der einen Hand das gleiche in die Tastatur getippt wird und mit der anderen mit ausgestrecktem Finger weiterhin auf andere gezeigt wird.

Stellen Sie sich vor: Journalisten beleidigen Sie wegen etwas, was diese dann aber kurze Zeit später selbst ebenso beschreiben (viele davon sogar in der Anzahl häufiger und wesentlich drastischer als Sie selbst). Sie attackieren und diskreditieren Ihre Mitautoren und Sie, aus der einfachen Tatsache heraus, weil Sie früher auf diese Missstände hingewiesen haben, als diese selbst es getan haben. Sie würden dieses Verhalten grundfalsch nennen, vielleicht auch mehr als das. Denn das ist Ihr Hausrecht.

Ajmal H. (20) soll die Frau vom Rad gestoßen haben. Er nahm schwerste Verletzungen, vielleicht sogar ihren Tod in Kauf. Doch gegen ihn läuft jetzt lediglich ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Er kommt nicht in U-Haft, weil sein Opfer Glück hatte. Nicht mit dem Kopf auf dem Gehweg aufschlug. Nicht auf die Fahrbahn fiel. Nicht von einem Auto überrollt wurde. Außerdem haben die fünf Asylbewerber einen festen Wohnsitz. Ein Polizeisprecher: „Deshalb liegen keine Haftgründe vor.“

Noch mal: Das steht so bei BZ im Mai 2017.

Die Einleitung des Artikels „Fünf randalierende Flüchtlinge – Polizei: „Die haben wir jede Woche hier““ lautet:

Erst randalierten die fünf Asylbewerber in der U-Bahn. Dann trat einer von ihnen eine Frau vom Rad. Vor ihrem Flüchtlingsheim wurden sie gefasst. Die Polizei musste sie freilassen. Wie immer.

Auch ein paar Zahlen hält die BZ parat. Da sie bei BZ wiedergegeben werden, werden sie offenbar nicht unter die Verbreitung von „Fake News“ fallen. Auch werden die Herkunft und Vornamen der Tatverdächtigen, die immer wieder festgenommen und immer wieder von der Polizei auf freien Fuß gesetzt werden müssen, genannt.

Die Polizeistatistik für 2016 zählt nüchterne Fakten auf. Mit der großen Zahl der Flüchtlinge stieg im vergangenen Jahr auch die Zahl der Straftaten durch Asylbewerber – um mehr als 25 Prozent (auf 17.180).

Besonders drastisch dabei die Rohheitsdelikte (+83,5 Prozent), darunter schwere und gefährliche Körperverletzung (+92,4), aber auch Diebstähle (+11,6 Prozent) und Fälschungsdelikte (+22,3 Prozent). Von insgesamt 135.886 ermittelten Tatverdächtigen waren 9.641 Flüchtlinge oder Asylbewerber. 2.834 mehr als noch 2015 – aber insgesamt lediglich 7,1 Prozent aller Straftäter.

Screenshot: BZ-Berlin.de

Und wir alle erinnern uns sehr lebhaft daran, wie Die ZEIT und die mit staatlichen Geldern „geförderten“ Partner der ZEIT, gegen diejenigen, die auf oben aufgeführtes hingewiesen haben – vor dem 20. April 2017, als die ZEIT selbst sich zu dem folgenden denkwürdigen Titel (s.u.) entschloss, vorgegangen und auch vor massivster Rufschädigung nicht zurückgeschreckt sind, teilweise bis heute darin fortfahren.

Lesen Sie dazu den ganzen Beitrag von Alexander Wallasch hier >>

„Spätestens seit den massenhaften sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht 2015 in Köln und in anderen deutschen Städten ist für jedermann erkennbar, dass sich die Sicherheitslage im öffentlichen Raum besonders für Frauen verändert hat. Und hierbei handelt es sich nicht um eine „gefühlte“ Sicherheitslage, von welcher Claus Kleber am Montagabend im „heute journal“ sprach, sondern von der „gemessenen“, von der Kleber erstaunlicherweise im selben Atemzug meinte, sie sei „besser“ als die gefühlte. (FAZ, 26.04.2017, „Gemessene und gefühlte Sicherheit“)

Für jemanden, dessen Vorfahren noch nicht so lange da sind wie die anderer, ist das gespaltene Urteil vieler Journalisten und Medien über ein und dasselbe Zeitgeschehen, je nachdem, ob sie selbst es fällen oder andere, eine höchst beunruhigende Beobachtung. Haben die alten Medien eine Lizenz für Meinungsfreiheit, die jüngeren Medien nicht zusteht?

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