Tichys Einblick
Schwerer Schlag für Lauterbach

Verwaltungsgericht Osnabrück erklärt Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Osnabrück versetzt Lauterbach und Wieler einen schweren Schlag. Die Verkürzung des Genesenenstatus sei gleich in doppelter Hinsicht unzulässig, die Begründung hat es in sich.

IMAGO / Chris Emil Janßen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat in einer wegweisenden Entscheidung den Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, einem Bürger einen Genesenenstatus über sechs Monate auszustellen. Dieser hatte gegen die Verkürzung auf drei Monate geklagt. Der Beschluss gilt zunächst nur für den Antragsteller selbst – die Begründung des Gerichts hat es aber in sich.

Das Verwaltungsgericht hält die jüngst beschlossene Regelung, nach der die Dauer des Genesenenstatus über die Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) bestimmt wird, für „verfassungswidrig und damit unwirksam“. Es sei hier die Verordnung in der vorherigen Fassung anzuwenden, nach der der Genesenenstatus weiterhin eine Gültigkeit von sechs Monaten hat.

Der Genesenenstatus habe eine „hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“, meint das Gericht. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung, es verstoße in Anbetracht der Bedeutung des Genesenenstatus für den Einzelnen „gegen Verfassungsrecht, dass der Verordnungsgeber die Dauer des Genesenenstatus mittelbar durch einen (dynamischen) Verweis auf die vom RKI im Internet veröffentlichen Vorgaben auf – aktuell – 90 Tage nach festgestellter Infektion beschränke.“

Auch konkret fehle es der Verkürzung auf drei Monate an einer „wissenschaftlich fundierten Grundlage“. Das RKI habe nicht ausreichend wissenschaftlich ausgearbeitet, inwiefern nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion enden würde, so das Gericht.

Das Gericht folgt inhaltlich fast auf ganzer Linie der Argumentation der Kritiker des Schritts. Der Beschluss attestiert nicht nur Lothar Wieler und seinem RKI eine mangelnde wissenschaftliche Grundlage für ihre Entscheidung – auch die Gesetzesänderung, die Gesundheitsminister Lauterbach einbrachte, wird für verfassungswidrig erklärt.

Zuletzt war der Gesundheitsminister auch von seinen Kollegen in den Bundesländern immer stärker unter Druck gesetzt. Dieses Urteil dürfte weitere nach sich ziehen – für die Verantwortlichen eine herbe Niederlage.

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