Tichys Einblick
Immer mehr Gegenwind für Superlockdown

Verwaltungsgericht Arnsberg hebt Ausgangssperre auf

Erneut kippt ein Gericht eine strikte Corona-Restriktion, die jetzt auch bundesweit eingeführt werden soll. Die Regierenden geraten zunehmend in Erklärungsnot – und planen daher, den Rechtsweg zu verbauen.

IMAGO / Panthermedia

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Ausgangssperren im Märkischen Kreis gekippt. Das Gericht im Nordsauerland kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass diese eine „sehr begrenzte Wirkung“ hätten. Weiter führen die Richter aus, Ausgangssperren seien nur zulässig, wenn ohne sie eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens „erheblich“ gefährdet wäre. Das allerdings habe der Märkische Kreis in seiner Allgemeinverfügung nicht hinreichend dargelegt. Der Kreis, der als Hotspot gilt, hatte zuvor schon massive Kontaktbeschränkungen erlassen. Nun hätte er begründen müssen, warum gerade private Kontakte zur Nachtzeit im Kreisgebiet einen relevanten Anteil am Infektionsgeschehen haben sollen. Diese Begründung fehle jedoch. Ein entscheidender Einfluss nächtlicher Ausgangsbeschränkungen sei nicht offenkundig. Zuletzt hatte der Kreis argumentiert, die nächtliche Ausgangsbeschränkung erleichtere Kontrollen – das hielt das Amtsgericht jedoch ebenfalls für zweifelhaft, wie es in der Entscheidung deutlich macht. Die Argumentation ähnelt der des OVG Lüneburg, das letzte Woche die Ausgangssperre in Hannover einkassierte.

Gegen die Entscheidung kann Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben werden – dass der Kreis tatsächlich gegen das Urteil in Berufung gehen sollte, ist jedoch zu bezweifeln. So bleibt ein weiterer Richterspruch, der sich in eine immer länger werdende Reihe von Gerichtsurteilen gegen Ausgangssperren und andere überzogene, verordnete Social-Distancing-Maßnahmen einreiht. Derzeit liegen bei der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts noch elf weitere Eilanträge gegen den Märkischen Kreis, vier gegen den nahegelegenen Kreis Siegen Wittgenstein und ein Verfahren gegen die Nachbarstadt Hagen vor, die innerhalb der nächsten Tage entschieden werden sollen.

Nach den Entscheidungen in Weimar und Weilheim ist dies die dritte Gerichtsniederlage für die Lockdown-Politik in kurzer Zeit. Etliche Juristen äußerten zum geplanten Bundeslockdown ihre Bedenken, der genau auf dem gleichen Modell beruhen soll, das hier gerade erneut wieder für rechtswidrig erklärt wurde. Der Bund steuert gegen: Denn indem die Corona-Maßnahmen auf Bundesebene gehievt werden, entfällt auch die Möglichkeit für Gerichte diese auf regionaler und Landesebene einzukassieren. Dann bleibt nur noch der deutlich schwierigere Weg vors Bundesverfassungsgericht.

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