Tichys Einblick
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG

Vereinbarung zwischen Google und Gesundheitsministerium „kartellrechtswidrig“

Das Landgericht München I untersagt dem Internetkonzern Google bei Informationsangeboten das Bundesgesundheitsministerium zu bevorzugen. Der Bundesregierung wird damit ein "Kartellverstoß" bescheinigt

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit

IMAGO / photothek

Wenn man bei Google nach Informationen über Krankheiten sucht, werden Inhalte des Gesundheitsministeriums zuerst angezeigt. Die Betreiber des Informationsportals NetDoktor.de sahen darin eine Benachteiligung. Das Landgericht München I hat diese Sicht nun bestätigt. Die Vereinbarung vom November 2020 zwischen Google und der Bundesregierung über diese so genannten „Knowledge Panels“ sei „kartellrechtswidrig“.

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Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz stellt in ihrer Urteilsbegründung fest, dass das Gesundheitsportal gesund.bund.de des Ministeriums „keine rein hoheitliche Tätigkeit“ ist, „sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist“. Und sie kommt zum Ergebnis, dass die bevorzugte Behandlung durch Google den Wettbewerb auf dem Markt für Gesundheitsinformationen beschränkt: „Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorgehobene Position „0“ in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung.“ Mit der „Verdrängung der seriösen privaten Gesundheitsportale“ drohe auch die „Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt“.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es handelt sich nur um einstweilige Verfügungsverfahren.

Für die Bundesregierung und vor allem für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist das eine peinliche Schlappe. Die Vereinbarung mit Google war im November als Teil der Pandemiebekämpfung durch Aufklärungsarbeit verkauft worden – gegen lautstarke Kritik von Verlegern. Nun wird ausgerechnet ein CDU-Minister aus der Partei des Kartellbekämpfers Ludwig Erhard von einem Gericht des „Kartellverstoßes“ überführt. Das Urteil reiht sich außerdem in eine länger werdende Liste von gerichtlichen Zurechtweisungen der Corona-Politik ein. Erst vor wenigen Tagen hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die abendlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg als unverhältnismäßig aufgehoben.

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