Tichys Einblick
"Unverzeihliches rückgängig machen"

Staatsanwaltschaft will kritisches Corona-Urteil kassieren

Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das aufsehenerregende Urteil eines Weimarer Amtsrichters vor, der die Corona-Gesetzgebung als Verletzung der Menschenwürde und grundgesetzwidrig beurteilt hat.

Amtsgericht Weimar

imago images / Steve Bauerschmidt
Nun versucht die Erfurter Staatsanwaltschaft, das kritische Urteil zu kippen, welches das Kontaktsperreverbot als verfassungsfeindich und als Verstoß gegen die Menschenwürde beurteilt hatte (TE berichtete vorab).  Es hatte einen Bürger vom verhängten Bußgeld freigesprochen, der mit Freunden in einem Hinterhaus Geburtstag gefeiert hat. Das Urteil zerpflückt nicht nur das Kontaktsperre-Verbot des Landes Thüringen, sondern das Herzstück von Merkels Corona-Politik. Der Amtsrichter beschreibt detailliert das längerfristige Versagen der Bundesregierung und ihrer Behörden, die zweifelhafte medizinische und epidemologische Begründung und die Vernachlässigung der verheerenden Folgen für Bevölkerung und Wirtschaft. Es liest sich wie ein Kompendium der Kritik auf allen Ebenen.
Staatsanwalt will anderen Richter

Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Zweck der Rechtsbeschwerde ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.

Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werde. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden. Die Rechtsbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Urteile und Entscheidungen in Bußgeldverfahren und kann im Ordnungswidrigkeitenrecht zugelassen werden, wenn die Fortbildung des Rechts dadurch gewährleistet wird oder das rechtliche Gehör verletzt wurde.

Die Rechtsbeschwerde gegen Urteile und Entscheidungen des Amtsgerichts führt vor den Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts.

Das lästige Sensationsurteil von Weimar

Der Richter am Amtsgericht Weimar hat ein umfassendes wie präzises und in allen Faktenebenen sauber ausgearbeitetes Urteil erlassen, das die Corona-Gesetzgebung komplett ablehnt. TE hatte darüber als erstes Medium ausführlich berichtet. Das (zusammengefaßte) Fazit des Richters nach sauberer Argumentation und zahlreichen, wesentlichen Quellen:

Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Grünseisen sagte, diese Entscheidung sei „zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu überprüfen“. Dies sei umso mehr geboten, weil die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu deren Verfassungsmäßigkeit sei vonnöten.

Mit anderen Worten: Jetzt geht es dem Staat darum, das Urteil zu kippen, um nur ja keinen Zweifel an den derzeitigen Zwangsmaßnahmen und den massiven Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten zu lassen.

Die Handschrift ist bekannt: „Unverzeihliches“ muss „rückgängig gemacht“ werden.

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