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Dokumentation

Söders Impfpflicht für Pflegepersonal hält Staatsrechtler Murswiek für verfassungswidrig

Nach dem Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, eine Impfpflicht für Pflegekräfte zu diskutieren, hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erneut gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek hält die Impfpflicht für Pflegepersonal für verfassungswidrig. Hier seine Erklärung.

picture alliance/dpa/dpa-POOL | Matthias Balk

Zahlreiche Pflegekräfte möchten sich erst einmal nicht impfen lassen. Daraufhin forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine Impfpflicht für die Berufsgruppe, was gestern bereits zahlreiche Kritik von Gesundheitsminister Jens Spahn, Arbeitsminister Hubertus Heil und anderen an die Adresse von Markus Söder nach sich gezogen hat.

Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek hält die Impfpflicht für Pflegepersonal für verfassungswidrig. Hier seine Erklärung.

Impfpflicht für Pflegepersonal ist verfassungswidrig

Zu der vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder vorgeschlagenen Corona- Impfpflicht für das Pflegepersonal erklärt der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek:

Eine Impfpflicht für das Pflegepersonal ist verfassungsrechtlich völlig ausgeschlossen, solange nicht feststeht, dass die SARS-CoV-2-Impfung die Übertragung des Virus auf andere Menschen verhindert. Nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse schützt die Impfung zwar vor Erkrankung an Covid-19; ob sie auch die Infektiosität der geimpften Personen verhindert, weiß man aber nicht.

Die Zwangsimpfung verletzt das Grundrecht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Der Eingriff in dieses Grundrecht lässt sich nicht rechtfertigen, weil er nicht geeignet ist, andere Menschen zu schützen. Er lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass das Pflegepersonal selbst geschützt wird. Denn der Staat darf niemanden zwingen, sich selbst zu schützen, zumal im Falle der SARS-CoV-2-Impfung das Risiko langfristiger Nebenwirkungen nicht bekannt ist. Jeder Mensch muss daher frei entscheiden können, ob er sich zum Schutz vor Covid-19 mit einem Impfstoff impfen lassen will, dessen Nebenwirkungen im stark verkürzten Zulassungsverfahren nicht so umfassend geprüft worden sind, wie dies bei Impfstoffen im Regelfall gemacht wird.

Die Zwangsimpfung des Pflegepersonals lässt sich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, dass die in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen tätigen Personen dringend zur Versorgung der Kranken benötigt werden und dass die Zwangsimpfung dazu diene, krankheitsbedingte Ausfälle von Pflegepersonen zu verhindern. Diese Begründung degradiert die Pflegepersonen unter Missachtung ihres Rechts, über den eigenen Körper selbst zu bestimmten, zum Instrument öffentlicher Zwecke. Das ist mit der Menschenwürde der Betroffenen unvereinbar.“

(Inhalt Pressemitteilung vom 13.01.2021)

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