Tichys Einblick
Rückschlag für Elon Musk:

Gericht stoppt Rodungsarbeiten für Teslas Gigafactory

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat einem Eilantrag der Brandenburger Landesverbände des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und der Grünen Liga stattgeben. Das wohl prominenteste ausländische Investitionsprojekt in Deutschland wird damit zumindest verzögert.

Die Baustelle der Tesla Gigafactory (Luftaufnahme mit einer Drohne). Umweltschützer haben vor Gericht einen Stopp des vorzeitigen Beginns einer weiteren Rodung von Waldfläche auf dem Gelände des US-Elektroautobauers Tesla erwirkt.

picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul
Tesla darf vorerst keine weiteren Bäume auf dem Gelände seiner neuen Gigafactory bei Grünheide bei Berlin fällen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat am Montagabend einem Eilantrag der Brandenburger Landesverbände des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und der Grünen Liga stattgeben und eine vorzeitige Rodung von 82,9 Hektar Waldfläche gestoppt.

Auf dieser Fläche sollen ein Zwischenlager, Abwasserleitungen sowie ein Rückhaltebecken gebaut werden. Das Umweltamt des Landes Brandenburg hatte am 30. November seine Genehmigung erteilt. Gegen die richtete sich der Eilantrag, den die Gegner des Projektes eingereicht hatten, weil artenschutzrechtliche Vorschriften missachtet würden. Sie sehen Schlingnattern und Zauneidechsen von den Fällarbeiten als bedroht an.

Der Bau der eigentlichen Fabrikhallen ist bereits weit fortgeschritten, dafür wurde auf einer Fläche von 92 Hektar der dortige Kiefernbestand gerodet. 2021 bereits sollen die ersten Autos aus den Fabrikhallen rollen. Die Politik unter dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten Woidke (SPD) machte mächtig Druck, um den Weg für Elon Musk und das für die Berliner Politik prestigeträchtige Projekt frei zu machen.

In der Sache sei nicht entschieden worden, betonte ein Gerichtssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Es solle lediglich verhindert werden, dass keine endgültigen Tatsachen geschaffen werden, meint das Gericht: »Da davon auszugehen ist, dass die Rodung der 82,9 ha Waldfläche nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird, würde ein weiteres Zuwarten mit der vorliegenden Entscheidung deshalb praktisch zu einer Erledigung des vorliegenden Rechtsstreits führen.«

Bis heute, 8. Dezember, 16 Uhr, hatten alle Beteiligten Zeit, eine Stellungnahme beim Verwaltungsgericht einzureichen. Wahrscheinlich dürfte das letzte Wort in dieser Sache, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – die nächste Instanz – haben.

Von Tesla liegt bisher noch keine Stellungnahme vor. Vermutlich überlegt sich Tesla-Chef Elon Musk schon, was die Berliner Politik für diese Verzögerung springen lassen soll.

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