Tichys Einblick
Amtliche Irreführung

Politisch gewollt falsche Statistik

Der „Hitlergruß” ist kriminalstatistisch auch dann „rechts”, wenn ihn ein Nicht„rechter” zeigt. Mit antisemitischen Straftaten verhält es sich ebenso.

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Grüne Parlamentarier in Baden-Württenbergs Landtag wiesen zurück, dass antisemitische Straftaten ohne bekanntes Motiv kriminalstatistisch automatisch dem rechten Spektrum zugerechnet würden, berichtet die Badische Zeitung.

Die BZ fand weiter heraus:

»Derzeit werden im Bereich Antisemitismus die Kategorien links, rechts, ausländische Ideologie und religiöse Ideologie unterschieden. An diese Kategorien ist auch Baden-Württemberg gebunden, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart … „Gemäß den bundeseinheitlichen Kriterien werden antisemitische Straftaten aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen und sind dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen, sofern keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen.“«

Das illustriert auch eine aufschlussreiche Unterhaltung mit der Münchner Polizei auf Twitter. Vereinfacht erklärt: Der „Hitlergruß” ist kriminalstatistisch auch dann „rechts”, wenn ihn ein Nicht„rechter” entbietet. Es ist davon auszugehen, dass Antifa und Co das ebenso wissen wie andere politisch extremistische Gruppen.