Tichys Einblick
Ampel-Parteien-Entwurf

Regelkatalog für die Länder – Das steht im neuen Infektionsschutzgesetz

Morgen befasst sich der Bundestag mit der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes. TE fasst die wichtigsten Punkte zusammen und verlinkt zum ganzen Papier.

IMAGO / BildFunkMV

SPD, Grüne und FDP haben einen neuen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Über diesen soll am morgigen 11. November im Deutschen Bundestag zum ersten Mal beraten werden. Das Papier ist ein Eckpfeiler für die Corona-Ordnung, sollte der Bundestag – wie vorgesehen – nicht erneut eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen. 

Kernpunkt ist dabei, dass der Bund den Ländern fest vorschreibt, welche Maßnahmen diese verhängen dürften. Auf der Liste stehen: Abstandsgebote im öffentlichen Raum, Maskenpflicht, Verpflichtung zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Bildungs-, Erziehungs- und Gemeinschaftseinrichtungen, Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern. Diese Regeln sollen erst am 19. März 2022 auslaufen.

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Auffällig sind dabei vor allem diejenigen Methoden, die fehlen. Dazu zählt etwa die Ausgangssperre, das Besuchsverbot oder prinzipielle Betriebsschließungen. Ein Lockdown im Umfang der letzten anderthalb Jahre wäre nach dieser Gesetzesvorlage zumindest auf Länderebene nicht möglich. Dafür bedürfte es eines Bundesgesetzes. Das heißt einerseits eine – mittelfristige – Minderung der Corona-Instrumente, andererseits steht das Gesetz damit für eine Zentralisierung der Corona-Maßnahmen. Die langsame Entmündigung der Länder, wie sie mit der Bundesnotbremse begann, setzt sich nunmehr fort. Eine Minderung der Corona-Maßnahmen bedeutet zudem keine Milderung. Eine Gaststätte, die zum Corona-Hotspot wird, kann weiterhin geschlossen werden. Die Länder können ohne Fingerzeig aus Berlin festlegen, ob sie sich für 2G oder 3G entscheiden.

Dass es in der Zukunft möglicherweise verschiedene Zustände in Bayern und Schleswig-Holstein gibt, die eine Veränderung oder Angleichung der Instrumente nötig machen könnte, sieht der Gesetzgeber im vorliegenden Papier offensichtlich nicht. Die Ampelfraktionen nennen die Maßnahmenliste einen „bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzmaßnahmen“, der je nach aktueller Lage ausreiche, um erforderliche Maßnahmen zu treffen.

Der Entwurf führt als Begründung für den Fortbestand der Maßnahmen aus, dass die „Impfquote immer noch nicht ausreichend und die Zahl der ungeimpften Personen hoch“ sei. Nirgendwo im Entwurf wird allerdings aufgeschlüsselt, bei welchem Prozentsatz eine „hohe Impfquote“ beginnt, und wann nach Überzeugung der Ampelfraktionen die Maßnahmen daher unnötig sind. Trotz des bisher zahlreich belegten Impfversagens geht das Blatt weiterhin davon aus, dass in den kommenden Wochen „von schweren Erkrankungen überwiegend ungeimpfter Menschen“ auszugehen sei. Die Maßnahmen sollten vor allem die vulnerablen Gruppen schützen, so etwa Kinder, weil diesen kein Impfangebot zur Verfügung stehe. Auch hier scheinen neuere Erkenntnisse keine Rolle zu spielen.

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Ein weiterer Hauptpunkt ist die Bestrafung von Impfpassfälschungen. In den letzten Wochen kursierten Meldungen über gehackte „Grüne Pässe“ in den Medien. Betrügern drohen jetzt Geld- oder Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Bis März 2022 sieht das Gesetz überdies einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung vor sowie ausgeweitete Regelungen bei Kinderkrankentagen.

Der Gesetzentwurf zeigt mal deutlichere, mal undeutlichere Unterschriften der Parteien. So hat die FDP sich einerseits durchgesetzt, die „epidemische Notlage“ nicht weiter zu verlängern und den Maßnahmenkatalog zu beschränken. Andererseits verhindert die Vorlage nicht, dass die einzelnen Bundesländer eine 2G-Regelung verordnen können – dagegen hatten sich die Liberalen eigentlich gewehrt. Zudem ist der Entwurf bis zu seiner endgültigen Verabschiedung noch nicht in fester Form. Die Grünen haben sich am Montag für eine feste 3G-Regel am Arbeitsplatz ausgesprochen. Auch die Wiedereinführung von kostenlosen Schnelltests steht wieder zur Debatte und hat noch keinen Niederschlag im Entwurf von Montag gefunden. Der endgültige Antrag soll bis zum 18. November beschlossen werden. Inwiefern der Bundesrat als Vertretung der Länder weitere Änderungen fordert, bleibt derzeit noch ungewiss.

Den gesamten Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz in seiner Fassung vom 8. November 2021 finden Sie hier.

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