Tichys Einblick
Landesregierung reagiert

Nach dem Urteil in NRW: Statt offener Geschäfte Einschränkungen für alle

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann findet, man setze das Urteil des Oberverwaltungsgerichts "konsequent" um: Statt Freiheit für alle Geschäfte gibt es nun dieselben Beschränkungen für alle.

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen

IMAGO / Poolfoto

Wer nach den Meldungen über das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts schon einen Einkaufsbummel plante, sieht sich getäuscht. Nach einem Blick auf die Website des Düsseldorfer Ministeriums Arbeit, Gesundheit und Soziales könnte man zwar zunächst annehmen, dass die Geschäfte nun aufmachen dürfen. Schließlich steht auf der Website des Ministeriums „Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um“ und auf der Website des Gerichts heißt die Überschrift „Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt“.

Aber schon in der Unterzeile wird klar, dass „eine angepasste Coronaschutzverordnung“ nicht die Öffnung aller Geschäfte, sondern die Schließung aller bedeutet. Das „vorläufig“ war also ein sehr kurzes.

Schließlich hatte das Gericht sein Urteil mit der Benachteiligung von Modehändlern und Elektronikmärkten begründet. Die die fehlende Freiheit der Händler, sondern ihre Ungleichbehandlung wurde von den Richtern beanstandet. Nun hat die Landesregierung also binnen weniger Stunden die Corona-Auflagen auch für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte verschärft. So gilt also für alle die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.

Laumanns Behauptung – „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um“ – klingt zwar zunächst zynisch, ist aber durchaus zutreffend, da das Gericht sogar aktiv darauf hingewiesen hatte, „dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält„, weil „die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt“ sei.

Anzeige