Tichys Einblick
Am Donnerstag im Bundestag

Medienberichte: Bundesregierung will Abschiebungen wegen „menschenverachtender“ Beweggründe

In dem Moment, in dem das Wort „Remigration“ die publizierte Republik erschüttert, plant auch die Ampel Verschärfungen im Abschiebungsrecht – allerdings gepaart mit erleichterten Einbürgerungen. Ob die neuen Ampel-Gesetze Abschiebungen straffälliger und antisemitischer Ausländer wirklich erleichtern werden, bleibt unsicher.

Symbolbild; Abschiebeflug Frankfurt am Main, 04.09.2023

IMAGO / Daniel Kubirski

Nun kommen sie also doch, die Gesetze der Ampel zu angeblich vereinfachten Abschiebungen und schnelleren Einbürgerungen. Ein paradoxes Bündel, wie es derzeit in vielen europäischen Ländern geschnürt wird, um die Folgen der jahrelangen Massenmigration als irgendwie „verdaulich“ darzustellen. Etwa nach dem Motto: Ja, wir bürgern die meisten nun sogar noch schneller ein, aber wir schieben auch einige ab, die nicht zu uns passen. Am Donnerstag soll sich nun endlich der Deutsche Bundestag mit den beiden Gesetzen befassen, nachdem die Grünen kurz vor Weihnachten ihre ganz eigene Notbremse gezogen hatten, weil ihnen das alles dann doch zu weit ging.

Die Grünen haben bekommen, was sie wollten: Jeder abzuschiebende Zuwanderer wird bald das Recht auf einen Anwalt haben. Damit ist jede Abschiebung „auf hoher See“, also in Gottes Hand, kann ebensogut scheitern wie gelingen, je nach dem, von welcher „NGO“ mit wieviel Geld solch ein Anwalt unterstützt wird. Vielleicht springt ja sogar der Staat selbst ein, um dieses (grüne) Grundrecht zu gewährleisten. Nur SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese meint: „Durch die anwaltliche Beratung einiger weniger wird es nicht zu nennenswerten Verzögerungen kommen.“ Naivität stand an dieser Stelle noch jedem Genossen gut. Man glaubt ja in der SPD nicht, dass die realen Ergebnisse eines solchen Gesetzes von Belang wären. Es dient eigentlich nur dazu, im Schaufenster für die „harte“ Ampel zu werben, die sich nun sogar der Migrationskrise 2.0 erwehren möchte.

Leider wird sie damit absehbar scheitern. Und all das passiert in dem Moment, in dem das staatlich und „superstaatlich“ (durch die EU) finanzierte „Recherche-Kollektiv“ Correctiv einen vermeintlichen Skandal in die Öffentlichkeit lanciert hat, in dem es just um die Möglichkeiten vermehrter Abschiebungen von abgelehnten und straffälligen Asylbewerbern, angeblich aber auch um die Ausweisung von „nicht assimilierten Staatsbürgern“ gehen soll. Selbst der Redner Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung, der dies gesagt haben soll, bestreitet es und spricht stattdessen von „Nichtstaatsbürgern, die eine kulturelle, wirtschaftliche und kriminologische Belastung darstellen“. Daneben kann aber auch der Entzug der Staatsbürgerschaft ein Mittel im Strafrecht sein, wie Alice Weidel (AfD) es schon im November forderte und wie es auch in anderen Ländern diskutiert wird (etwa in Frankreich).

Bald Abschiebungen wegen menschenverachtender Ideen möglich

Die Bundesregierung denkt natürlich an nichts dergleichen. Die neuen Maßnahmen gegen Passfälscher und Schleuser, die nun kommen sollen, klingen zwar hart, aber ob sie Früchte tragen, bleibt abzuwarten. Bei Vorlage gefälschter Papiere soll künftig ein Einreiseverbot verhängt werden können – eines von jenen Verboten für illegale Migranten also, die die Bundesrepublik in den letzten Jahren ohnehin nicht durchsetzen kann. Schleuser sollen künftig mit Freiheitsstrafen „nicht unter einem Jahr“ rechnen müssen. Ob sie das wirklich abschreckt? Man bedenke auch, dass längst Syrer und Afghanen ihre Rolle im Schleppergeschäft übernommen haben. Für sie könnte sogar ein Haftjahr in Deutschland attraktiv sein, wenn es denn überhaupt jemals verhängt wird.

Sodann badet sich die Ampel in einigen Verschärfungen für Straftäter, auch bei sogenannten Hassverbrechen. Die Summierung kleinerer Straftaten zu einem Abschiebungsgrund könnte einer der größeren Hits des Neu-Gesetzes werden – aber nur, wenn Richter (auch Abschiebungsrichter) dann so entscheiden. Daneben soll es angeblich Abschiebungen von Zuwanderern geben, die wegen Straftaten aus „antisemitischen, rassistischen“, „geschlechtsspezifischen“ oder sonstwie „menschenverachtenden“ Beweggründen verurteilt werden. Das wäre zwar Gesinnungsjustiz, aber in diesem Fall anscheinend statthaft. Es darf bei den haltungsseligen Rot-Grün-Woken freilich keine Schule machen. Nur ist die Verdächtigung der Einheimischen, die sich angeblich „menschenverachtender“ Ideen befleißigen, ohnehin schon lange da. Nur gerecht wäre es also, wenn sich auch die Zuwanderer diesem Spießrutenlauf stellen und die eventuellen Folgen tragen müssen.

Auch vor einer Einbürgerung – das ist ja das zweite Gesetz der Ampel – soll den Bewerbern künftig „deutlich vor Augen geführt“ werden, dass bestimmte Handlungen mit einer Einbürgerung „nicht zu vereinbaren sind“. Ein Bekenntnis zur deutschen Vergangenheit, zum daraus folgenden Schutz jüdischen Lebens und – vielleicht sogar – zu einer besonderen Beziehung Deutschlands zum Staat Israel soll so abgefragt werden. Auch das „friedliche Zusammenleben der Völker“ und das Verbot von Angriffskriegen soll hier von den Einzubürgernden bekannt werden. Das ist schön, gut, vielleicht sogar tugendhaft, aber was ist all das nach dem Tage wert? Es lässt sich leicht dahinsagen in deutschen Amtsräumen, aber in den Straßen Neuköllns oder eines beliebigen ähnlichen Viertels ist es wenig wert.

Weiterhin ausgeblendet: die illegalen Einreisen an deutschen Grenzen

Eine entscheidende Stellschraube des Geschehens – und das war auch uns hier bei TE schon vor Monaten klar – wird aber durch das Abschiebe-Gesetz natürlich nicht angegriffen: die hohe Zahl der ungesetzlichen Einreisen, die trotzdem regelmäßig mit einem Asylverfahren und am Ende mit Schutzstatus oder Aufenthaltsgenehmigungen im Dutzend belohnt werden. Sie stiegen im vergangenen Jahr auf das höchste Maß seit 2016 an, nämlich auf 351.915 Asylanträge in einem Kalenderjahr. Das ist weitaus mehr, als es in irgendeinem Jahr zwischen 2016 und 2023 gegeben hatte. Es kündet vom Kontrollverlust an EU- und an deutschen Grenzen.

Im Dezember 2023 scheinen die Zahlen nun, ganz am Ende des Jahres, doch etwas zurückgegangen zu sein. Vielleicht legte man aber auch nur eine Vollbremsung hin, um nicht noch eine Marke zu spektakulär zu reißen. Man hätte eigentlich noch einmal mehr als 35.000 Anträge erwartet, zumal selbst der Bamf-Chef im Oktober von einem heftigen Überlaufen seiner Amtsstuben mit unbearbeiteten Anträgen berichtet hatte, die nachträglich wohl auch in den November umgeschichtet wurden, während die Feststellungen durch die Bundespolizei schon wieder sanken (nur noch 7.851 illegale Einreisen wurden in diesem Monat festgestellt). Doch alle diese saisonalen Schwankungen können, wie hier schon fast erkennbar ist, gemacht und gemodelt werden. Am Ende zählt, was das Jahr insgesamt bringt. Und das war 2023 ein neues Sieben-Jahre-Hoch mit fast 352.000 Asylanträgen in nur einem Jahr.

Hinzu kommen die Zuzüge wegen Familiennachzug, die 2023 so hoch lagen wie nie zuvor. Selbst im Jahr 2017 gab es „nur“ 114.861 Einreisen durch ein Familienvisum. Im gerade vergangenen waren es 124.625 und damit so viele wie wohl noch nie in einem Jahr. Gestärkt wird so neben der „humanitären“ Säule der deutschen Zuwanderungsbilanz (Asyl, „Flucht“, diverse Schutzstatus) die zweite „familiäre“ Säule, die ebenfalls zu null Prozent an der Erwerbsfähigkeit der Zuwanderer orientiert ist.

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