Tichys Einblick
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes

Glyphosat in Luxemburg wieder zugelassen

Luxemburg hatte das Pflanzenschutzmittel als erstes EU-Land verboten und wurde daraufhin von Bayer verklagt. Der Verwaltungsgerichtshof entschied nun in zweiter Instanz, dass das Mittel wieder verwendet werden darf.

Symbolbild

IMAGO / Martin Wagner
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat sind seit dem 30. März in Luxemburg wieder zugelassen. Das ist nach einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Luxemburg vom Montag Ergebnis eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes.

Luxemburg hatte Glyphosat als erstes EU-Land verboten. Dies, obwohl die EU-Kommission die Mittel zugelassen hat. Hersteller Bayer hatte daraufhin Luxemburg verklagt mit der Begründung, das Verbot verstoße gegen EU-Recht. In erster Instanz gab das Luxemburger Verwaltungsgericht dem Unternehmen Recht. Das Land Luxemburg ging daraufhin in Berufung. Die nächsthöhere Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, bestätigte jetzt das erstinstanzliche Urteil. Danach darf das Mittel wieder verwendet werden. Der sozialistische Luxemburger Landwirtschaftsminister nehme das Urteil zur Kenntnis, hieß es, und überlege weitere Schritte.

Glyphosat ist weltweit das wichtigste Mittel zur Unkrautvernichtung auf dem Acker. Es wird seit über 40 Jahren erfolgreich eingesetzt, die Landwirte benötigen es, um Unkräuter auf dem Acker zu beseitigen, bevor sie ihre Nutzpflanzen ausbringen. Sie wollen beispielsweise Getreideernten und keine Unkräuter. Es ist erst in die Kritik geraten, seitdem amerikanische finanzstarke NGOs und Unternehmen, die zum Beispiel Bioprodukte verkaufen wollen, einen mit härtesten Bandagen geführten Industriekrieg losgetreten haben.

Glyphosat gehört zu den weltweit toxikologisch am umfassendsten untersuchten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen. Auch in Langzeitstudien, bei denen Ratten und Mäusen über mehrere Generationen hinweg Glyphosat gegeben wurde, finden sich keine Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung.

Wie kritisch ein Verbot des Unkrautvernichtungsmittels werden kann, zeigte sich am Beispiel von Sri Lanka. Dort erreichten westliche NGOs mit Druck auf die Regierung, dass der Staat das Mittel verbot. Daraufhin brach die Ernte vollkommen ein, weil Unkraut auch die wichtigen Tee- und andere Nutzpflanzenplantagen überwucherte. Das Experiment, das in einer Katastrophe für die Bevölkerung endete, wurde abgebrochen.

Anzeige