Tichys Einblick
Landgericht Bochum

Prozess gegen Heinrich Habig geht weiter: Der Arzt soll falsche Impfzertifikate ausgestellt haben

Heute beginnen vor dem Landgericht Bochum die Plädoyers im Prozess gegen den Mediziner Dr. Heinrich Habig. Ihm wird vorgeworfen, Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne eine Injektion mit dem mRNA-Impfstoff durchgeführt zu haben. Der Arzt sitzt seit über elf Monaten in Untersuchungshaft.

IMAGO / biky

Der Arzt aus Recklinghausen soll während der Corona-Krise, so lautet der Vorwurf, gemeinsam mit seiner Frau 6.000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben: »Impf«-Bescheinigungen, ohne tatsächlich die gentechnischen Spritzen injiziert zu haben. Eine Ärztin soll den Fall gemeldet haben. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb danach geschlossen.

Am 14. Mai des vergangenen Jahres holten Polizeibeamte den 67-jährigen Mediziner und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bochum. Dort sitzt er seitdem, also bereits über elf Monate in Untersuchungshaft. Seine Frau, die in der Praxis als Sprechstundenhilfe arbeitete, darf ihn nur zweimal im Monat unter Aufsicht besuchen. Zusätzlich zur Anwesenheit eines Justizvollzugsbeamten hat die Staatsanwältin Tophoff die Anwesenheit einer Frau angeordnet, die bei den Gesprächen des Ehepaares mithört.

Der Arzt wurde zunächst von zwei Pflichtverteidigern vertreten, die mit dem Gericht einen Deal vereinbarten, nach dem Heinrich Habig ein Geständnis ablegen und dafür dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte. Zwei neue Wahlverteidiger verhinderten diesen Deal. Der neue Verteidiger Wilfried Schmitz plädiert für Freispruch, da der Arzt aus Nothilfe gehandelt habe. Habig habe aus ethischen Gründen seinen Patienten, die allesamt durch verschiedene Lebenssituationen in einer Notlage waren, geholfen. Er habe sie vor dem Impfzwang bewahrt und dadurch auch vor Nebenwirkungen geschützt.

Habig habe gewusst, dass die Impfung gefährlich sei. Er habe sich damit an die Berufsordnung der Ärzte gehalten und sein medizinisches Wissen nicht missbraucht, so berichtet Anwalt und Strafverteidiger Christian Moser, der die Verhandlungen als Prozessbeobachter verfolgt, gegenüber der Stiftung Corona-Ausschuss und in seinem Telegram-Kanal.

Ein Arzt hat sich ausschließlich nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben eines Gesetzgebers zu richten, sagt sogar ausdrücklich die Berufsordnung der Ärzte des Landes NRW. Im Beipackzettel stehe nichts drin, Aufklärung über Nebenwirkungen war für den Arzt nicht möglich. Die aber sei notwendig, damit der Patient in den Eingriff einwilligen kann, wie Rechtsanwalt Moser betont. Diese Einwilligung muss zudem freiwillig sein.

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