Tichys Einblick
Saarland

Landeswahlleiterin attestiert den Grünen „eklatanten Verstoß gegen die Demokratie“

Der Landeswahlausschuss des Saarlands lehnt die Liste der Grünen ab. Begründet wird dies mit einem „eklatanten Verstoß gegen die Demokratie“. Die Grünen können voraussichtlich dort also nicht mit Zweitstimme in den Bundestag gewählt werden. Der AfD in Bremen geht es ähnlich.

IMAGO / Leonhard Simon

Saarländische Wähler werden voraussichtlich keine Liste der Grünen auf ihrem Wahlzettel für die Bundestagswahl am 26. September sehen. Der Landeswahlausschuss des Saarlandes hat die Landesliste mit der in einem erneuten Parteitag gewählten Jeanne Dillschneider als Spitzenkandidatin am Freitag nach stundenlanger Debatte nicht zugelassen. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung.

Die Liste wurde erst vor zwei Wochen, am 17. Juli, kurzfristig aufgestellt und in einem erneuten Landesparteitag beschlossen. Von der Wahl ausgeschlossen waren aber 49 Delegierte des Ortsverbandes Saarlouis. Rund ein Drittel der Delegierten fehlten also. Grund war ein Urteil des Bundesschiedsgerichts der Partei, wonach es Unregelmäßigkeiten bei der Wahl der Delegierten in Saarlouis gegeben habe.

Landeswahlleiterin Monika Zöllner nannte dies, so die Saarbrücker Zeitung, „vorsätzlicher Ausschluss“ und damit einen schweren Wahlfehler. Zudem sei es ein „eklatanter Verstoß gegen die Demokratie“.

Vorausgegangen war ein wochenlanger Kleinkrieg in der Landespartei. Nach mehreren Rücktritten und Parteigerichtsentscheidungen als Reaktion auf die Wahl von Hubert Ulrich zum Spitzenkandidaten – was der Grünen-Vorgabe widersprach, dass stets eine Frau auf Platz Eins zu stehen habe –  hatten die Grünen nach Ulrichs Rückzug die Liste auf einer Last-Minute-Vertreterversammlung kurz vor Auslaufen der Einreichungsfrist neu gewählt. Mehrere ausgeschlossene Grünen-Delegierte aus Saarlouis hatten sich dagegen bei der Landeswahlleiterin beschwert. Erfolgreich.

Das Ergebnis der grünen Schlammschlacht, in der es wohlgemerkt nie um erkennbare inhaltliche Positionen ging, ist also nun, dass weder Ulrich noch Dillschneider, sondern voraussichtlich niemand für die Saar-Grünen in den Bundestag einzieht.

Ein schwacher Trost für Dillschneider und Co. könnte sein, dass auch die AfD in Bremen wohl nicht mit einer eigenen Liste zur Bundestagswahl antreten dürfen wird, weil eine eidesstaatliche Versicherung fehle.