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Steuerzahler - wer sonst?

Landesregierung Berlin: Bund soll für Impfschäden haften

Eine parlamentarische Anfrage bringt Klarheit in der Frage möglicher Haftung bei unerwünschten Folgen. Eine politische Verantwortung lehnt die Regierung allerdings ab.

imago images / Christian Ditsch

Wer haftet für eventuelle Schäden durch die Impfung gegen Covid-19? Die Frage ist deshalb so brisant, weil die Vakzine von Biontec-Pfizer, Astrazeneca und anderen Herstellern in einer Geschwindigkeit entwickelt wurden, die für Impfstoffe und generell für Medikamente unüblich ist. Normalerweise dauert dieser Prozess fünf Jahre und mehr – vor allem, um mögliche unerwünschte Langfristfolgen zu erforschen. Bei den in weniger als einem Jahr entwickelten und auf den Markt gebrachten Stoffen fehlt diese Überprüfung notwendigerweise.

Der parteilose Berliner Abgeordnete Marcel Luthe fragte deshalb die Landesregierung, wer für künftige Impfschäden die politische Verantwortung übernimmt und wer materiell haftet.

Eines stellte die Landesregierung in ihrer Antwort klar: eine konkrete politische Verantwortung wird dort niemand übernehmen.

„Kein Senatsmitglied wird persönlich für etwaige Impfschäden verantwortlich gemacht“, heißt es in der Erwiderung aus Luthes Anfrage. Zu der materiellen Haftung teilt die Berliner Regierung mit, was auch im restlichen Bundesgebiet gelten dürfte:
„Es ist grundlegend erst einmal festzuhalten, dass man unter einem Impfschaden ‚die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung versteht. Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde’ (§ 2 IfSG). Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene freiwillige Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).“

Auch in den USA und Großbritannien erklärte der Staat die Haftungsübernahme für mögliche Langfristschäden. Anderenfalls hätten Pharmaunternehmen höchstwahrscheinlich nicht Milliarden in die Schnellentwicklung eines Vakzins investieren und das Mittel mit einem stark verkürzten Testverfahren auf den Markt bringen können.

„Wer Entscheidungen trifft, muss für die beabsichtigten, aber auch die unbeabsichtigten Folgen Verantwortung übernehmen“, kommentiert Luthe. „Dass sich im ganzen Berliner Senat ein schließlich des Regierenden Bürgermeisters niemand findet, der für mögliche Impfschäden politische Verantwortung übernehmen will, spricht für sich. Offenbar hat man da doch mehr Bedenken.“

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