Tichys Einblick
Städte- und Gemeindebund

Kommunalverband kritisiert die Heizungspläne der Ampel als „unrealistisch“

Die Umsetzung der „Wärmewende“ verunsichere Menschen, kritisiert Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds.

Gerd Landsberg

IMAGO / Metodi Popow

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält den Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum schrittweisen Verbot von Gas- und Ölheizungen für „unrealistisch“. Die Wärmewende sei zwar notwendig, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Aber leider ist das nicht mit realistischen Zahlen unterlegt.“ Es fehlten Summen der betroffenen Gebäude, der Handwerkskapazitäten und der Kosten. Weil diese Analyse fehle, werde die Regierung „im Zweifel die Menschen nur verunsichern“, sagte der DStGB-Hauptgeschäftsführer. Er warnte vor einem abnehmenden Klimaschutz-Engagement in der Bevölkerung infolge der Vorgaben.

Laut Kompromiss der Ampel-Koalition zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In dem am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf behauptet das Wirtschaftsministerium, dass die Bürger bis 2028 mehr als neun Milliarden Euro jährlich für neue Heizungen ausgeben müssen. Dem stünden über eine Betriebszeit von 18 Jahren zugleich Einsparungen in Höhe von rund 11 Milliarden Euro gegenüber.

Landsberg hält dem entgegen, es gebe in Deutschland über 30 Millionen Wohnungen und Häuser, die mit Gas oder Öl beheizt würden, dazu komme ein Großteil der mehr als 180.000 kommunalen Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen usw.), die mit Gas oder Öl beheizt werden. Das Sanitärgewerbe habe außerdem deutlich gemacht, dass der notwendige schnelle Aufbau von Fachpersonal weder kurz- noch mittelfristig zu leisten sei. Bei vielen alten Gebäuden sei es „eben leider nicht mit dem Austausch der Heizung getan“, weil für das Heizen mit einer Wärmepumpe eine energetische Gesamtsanierung notwendig werde.

Kritik übte Landsberg auch an den geplanten Ausnahmeregelungen für Menschen ab 80 Jahren: „Mit Recht könnten 78- oder 79-jährige Hausbesitzer eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung geltend machen.“

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