Tichys Einblick
Spahn spricht von erstem Schritt

Die Impfabfrage durch Arbeitgeber kommt – aber nur für einige

Die Radikallösung für alle Arbeitgeber wird es nicht geben. Union und SPD einigen sich darauf, dass nur Mitarbeiter in bestimmten Berufsgruppen ihren Impfstatus auf Anfrage offenlegen müssen.

IMAGO / Sylvio Dittrich

Arbeitgeber in Schulen, Kindergärten, in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sollen künftig den Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen. Darauf haben sich laut FAZ die Koalitionsfraktionen von Union und SPD an Donnerstagabend geeinigt. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags soll schon heute darüber beraten, in den Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat zum Fluthilfe-Ausbaugesetz in der kommenden Woche soll dann darüber abgestimmt werden.

Die FAZ zitiert die zwischen SPD und CDU vereinbarte Neufassung: „Der Arbeitgeber kann, wenn und soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist, vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verlangen.“ Die Daten seien direkt beim Beschäftigten zu erheben. Dieser dürfe dadurch nicht gedrängt werden, sich impfen zu lassen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in den vergangenen Tagen für ein darüber hinausreichendes Auskunftsrecht der Arbeitgeber plädiert, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich auf Druck der Gewerkschaften dagegen ausgesprochen. Laut FAZ sprach Spahn jetzt von einem ersten wichtigen Schritt.

Nicht auskunftsberechtigt sind als die große Mehrheit der Industrie und die meisten anderen Privatunternehmen. Den Impfstatus der Mitarbeiter abfragen dürfen: Schulen und andere Ausbildungsstätten, Kindergärten und Horte, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Obdachlosenheime, Flüchtlings- oder Asylbewerberunterkünfte, Gefängnisse sowie Einrichtungen und Unternehmen, „bei denen die Möglichkeit besteht, dass durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden“. Zu letzteren zählen vermutlich Labore, Arztpraxen, Kliniken oder bestimmte Abteilungen in der Pharma-Branche.