Tichys Einblick
„Windkraftpflicht“

Schlechte Nachricht für Habeck – Mehrheit will kein Windrad vor der Haustür

Nach einer neuen Umfrage würde nur eine Minderheit einen Abstand von weniger als 1.000 Metern akzeptieren. Trotzdem hält der grüne Wirtschaftsminister an seinen Ausbauplänen fest.

IMAGO / ULMER Pressebildagentur

In seinem Energiewende-Plan setzt Wirtschaftsminister Robert Habeck vor allem auf den forcierten Ausbau der Windkraft. Der heutige Windradbestand in Deutschland – etwa 33.000 Anlagen – soll stark erweitert werden. Faktisch, so Habeck kürzlich in einem Interview mit der Zeit, bestehe in Deutschland eine „Windkraftpflicht“. Dabei wird der Grünen-Politiker mit einem wachsenden Widerspruch der betroffenen Bürger rechnen müssen, wenn die Windkraftanlagen zu nah an Häuser und Wohnungen heranrücken.

Nach einer Civey-Umfrage vom 11. Januar lehnt eine Mehrheit Windräder in einer Entfernung von weniger als 1.000 Meter zu ihrem Haus beziehungsweise der Wohnung ab. Laut Umfrage sagten 43 Prozent der Befragten, sie würden einen Abstand von unter 1.000 Metern „auf keinen Fall“ akzeptieren. Weitere 8,1 Prozent meinten: „eher nicht“. Nur 28,9 Prozent votierten mit „auf jeden Fall“, 14,6 Prozent meinten: „eher ja“. Fünf Prozent blieben unentschieden.

Allerdings findet sich bei Civey kein Hinweis darauf, ob alle Befragten überhaupt in einer grundsätzlich windkraftgeeigneten Gegend leben. Es kann also sein, dass auch etliche Stadtbewohner mit „auf jeden Fall“ votierten, die sich sicher sein können, ihre Zustimmung nie praktisch einlösen zu müssen.

Bei seinem Auftritt vor der Bundespressekonferenz hatte Habeck noch einmal seine CO2-Reduktionsziele bekräftigt: „Wir können das schaffen.“ Er kündigte auch an, gegen die bestehenden Abstandsregeln vorzugehen, um mehr Standorte für Windräder zu schaffen. Vor der Bundespressekonferenz sagte der Wirtschaftsminister: „Da, wo Abstandsregelungen vorgehalten werden, um damit Verhinderungsplanung zu betreiben, können die nicht länger bestehen bleiben.“

Allerdings fallen die Abstandsregeln bisher in die Kompetenz von Ländern und örtlichen Planern – und nicht in die Gesetzgebungshoheit des Bundes.

Anzeige