Tichys Einblick
Zugriffsrecht für den Nannystaat

Groko-Sondierung: Kinderrechte in der Verfassung

Kinderrechte sollen in das Grundgesetz - in den Sondierungsgesprächen von Union und SPD wurde dieses wohlklingende Ziel vereinbart. Aber was versteckt sich dahinter? Birgit Kelle fürchtet eine Entmündigung der Eltern.

© Kerstin Pukall

„Kinderrechte” in die Verfassung: Das war jahrelang ein Lieblingsprojekt der SPD, inzwischen ist es aber im Wahlprogramm und in den Vereinbarungen zur Sondierung aller Parteien angekommen.

Ein falsches Vorhaben

Falsch bleibt das Vorhaben, egal wer es wann ins Werk setzen wird, vor allem aus einem zunächst verblüffend klingenden Grund: Kinder sind auch Menschen. Wer also Kinderrechte im Grundgesetz fordert, hat anderes im Sinn, als Rechtslage oder Schutz von Kindern zu verbessern; schließlich leben wir nicht in der Dritten Welt. Es geht vielmehr um das Reißen einer Kompetenzgrenze, die Eltern derzeit halten – und zwar gegen den Staat.

Mit „Kinderrechten” wäre nämlich über Nacht das Erziehungs- und Vertretungsrecht der Eltern infrage gestellt. Nicht mehr die Eltern allein, sondern Vater Staat selbst schwänge sich damit als Vertreter von Kindern auf, die er weder gezeugt noch geboren hat, aber gern auch im Zweifel gegen die Ansichten der Eltern vertreten würde.

Nahezu naiv hat das übrigens 2012 Manuela Schwesig in einem Interview mit dem Deutschlandradio eingeräumt: „Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch.“ Um dann nachzuschieben: „Und das Betreuungsgeld, das gezahlt werden soll, ist auch eine Gefahr für den Kinderschutz.“ Obwohl, das war ganz schön gerissen, wie sie den Bogen von Kinderrechten über das Kindeswohl bis hin zum Betreuungsgeld als Kindeswohlgefährdung spannte.

Zugriffsrechte für den Staat

Machen wir es kurz: „Kinderrechte in die Verfassung“ hat den alleinigen Sinn, dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder zu sichern. Umso tragischer, dass sich ausgerechnet die CSU dafür starkgemacht hatte, das Thema Kinderrechte im Wahlprogramm der Unionsparteien zu verankern.

Man kann sich letztendlich nur wünschen, die FDP möge in der Opposition bleiben. Könnte sie doch das letzte Bollwerk eines mündigen, freien Bürgertums bleiben, oder besser gesagt: werden, gegen die Ansprüche eines übermächtigen Staates mit einer leistungsfeindlichen und kollektiv erzogenen Einheitsbevölkerung. Ob die Lindners und Kubickis wohl in schlaflosen Nächten manchmal darüber nachdenken, wer in 20 Jahren noch liberal wählen wird, wenn die bürgerlichen Lemminge es sich erst einmal unter der warmen Sozialdecke des Verbots- und Betreuungsstaats gemütlich gemacht haben und jeder Widerspruch gegen das System längst als „Hate Speech“ unter Strafe steht?

Dass allein zwei Generationen reichen, um die Erinnerung an die Freiheit nachhaltig zu stören, hat nicht zuletzt die Erfahrung der DDR gezeigt. Wer sich bis heute wiederfindet im „Aber wenigstens hatten wir eine Arbeitsstelle und eine Zweiraumwohnung“, wählt nicht die Freiheit, er hat sogar Angst davor.


Dieser Beitrag ist in längerer Version im Heft 01/2018 erschienen >>