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Verwaltungsgericht

Größere Demonstrationen in Sachsen wieder erlaubt

Das Verwaltungsgericht Dresden hat eine Demo-Einschränkung der sächsischen Landesregierung gekippt, nach der nur zehn Personen gemeinsam demonstrieren durften.

Künftig sollen Demonstrationszüge mit bis zu 1000 Personen in Sachsen wieder erlaubt sein. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte eine seit dem 22. November geltende Verfügung der Landesregierung für unwirksam erklärt, wonach nur Mini-Demonstrationen mit höchstens 10 Teilnehmern zulässig waren. Die Landesregierung will die Regelung nun lockern. Das geht aus einem am Freitag in Dresden festgelegten Eckpunktepapier hervor, wie die Online-Platform Tag24 berichtet. Die neue Regelung gilt für die sogenannte Vorwarnstufe (650 Corona-Patienten auf Normal- oder 180 auf Intensivstationen). Bei Erreichen der sogenannten Überlastungsstufe (1300 belegte Corona-Betten auf Normal- oder 420 auf Intensivstationen) oder einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1500, sollen nur noch ortsfeste Versammlungen mit 200 Personen möglich sein.

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