Tichys Einblick
Martin Sellner an Grenze aufgehalten

Grenzen kann man schützen – wenn man nur will

Martin Sellner wurde mit einem Einreiseverbot belegt, so das Bundesinnenministerium am Sonnabend. Nun versuchte er einzureisen: Die Polizei zog ihn an der Grenze aus dem Verkehr. Die Kontrolle von Grenzübergängen ist also doch möglich. AKTUALISIERUNG: Sellner durfte einreisen.

IMAGO / Alex Halada

Martin Sellner, Aktivist der Identitären Bewegung, wollte am Montagabend in die Bundesrepublik einreisen. Der in Wien wohnende Österreicher hatte angekündigt, in Passau Kaffee und Kuchen nehmen zu wollen. Das Problem: Hochrangige Vertreter der Bundesregierung hatten gefordert, ihn mit einem Einreiseverbot zu belegen. Das Bundesinnenministerium bestätigte am Sonnabend, dass ihm einer Einreise aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ verweigert werden würde.

Nun machte Sellner die Probe: Gegen 18:00 Uhr versuchte er, die Grenze zu überqueren. Der Versuch wurde per Live-Stream mit dem Titel „Flucht nach Deutschland“ übertragen, brach jedoch kurz vor der Grenze ab. Das deutsche Telefonnetz rettete die Bundesregierung vor der Live-Blamage. Ein Grenzübertritt Sellners wurde zunächst verhindert: Die Bundespolizei hat an der Grenze Kontrollen eingerichtet.

Beobachter vor Ort sowie sein Team berichten im Live-Stream: Sellners Auto wurde angehalten. Der Identitäre wurde anschließend in einem Fahrzeug der Polizei mitgenommen. Zusätzlich wurde er durchsucht.

Aktualisierung 18:45 Uhr:
Nach rund 45 Minuten, in denen Sellner von der Bundespolizei festgehalten und durchsucht wurde, wurde ihm die Einreise gestattet. Ein Einreiseverbot liegt entgegen der Meldungen wohl doch nicht vor. Man habe gegen ihn nichts „vorliegen“, so ein Polizeisprecher gegenüber der Presse am Grenzübergang. Warum Sellner an der Grenze festgehalten wurde, wurde nicht bekanntgegeben.

Aktualisierung 19:30 Uhr: Wie Sellner auf seinem eigenen Videokanal bekannt gab, überlegte die Bundespolizei ihm die Einreise zu verbieten, denn eine mitgeführte Zahnbürste könne als Zeichen gewertet werden, dass er sich in Deutschland niederlassen wolle. Sein Beifahrer habe versichern müssen, nur einen Kurzaufenthalt zu planen.
Eine unabhängige Bestätigung dieser Anekdote konnte Tichys Einblick nicht finden. EU-Bürger haben aber das Recht, sich überall im Schengenraum niederzulassen – auch in Deutschland. Eine behördliche Genehmigung ist nicht nötig.

Weitere Informationen folgen an dieser Stelle, sobald sie bekannt werden.

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