Tichys Einblick
Geywitz will Wohnflächenkonsum debattieren

Nicht nur die Linke träumt vom staatlich vermittelten Wohnungstausch

Die Linke will, dass Senioren mit Familien die Wohnungen tauschen. Die Vorstellung vom angeblich falsch verteilten Wohnraum vertritt aber auch Bauministerin Klara Geywitz. Offenbar will man gerne zurück in die Zeit der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung.

Bundesbauministerin Klara Geywitz ( SPD ) bei der BAU, der Weltleitmesse für Architektur, Materialien, Systeme am 17.4.23 in München

IMAGO / aal.photo

Wer eine neue Wohnung sucht, kann neben den üblichen Suchportalen, längst auch eine der zahlreichen Internet-Plattformen nutzen, die eine schnelle Google-Suche mit dem Stichwort „Wohnungstausch“ zutage fördert. Aber wenn die wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag den Begriff als Lösung für das Problem der Wohnungsnot ins Spiel bringt, dürfte sie wohl kaum der Wunsch treiben, potentielle Mieter auf diese Portale aufmerksam zu machen. Caren Lay will den Wohnungstausch, und zwar (nur?) den zwischen Senioren und Familien im Mietrecht fixieren, wie sie dem Nachrichtenportal t-online sagte.

Von da ist es dann womöglich nur noch ein kurzer gesetzgeberischer Schritt zum verpflichtenden oder jedenfalls staatlich forcierten Tausch und damit nähern wir uns schließlich der sozialistischen Wohnraumbewirtschaftung.
Anlass der schrillen Idee ist eine Studie des Pestel-Instituts im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel, die zu dem Schluss kommt: Nur rund jede siebte Wohnung sei heute altersgerecht und das werde sich in den nächsten Jahren noch enorm verschlimmern. Dass eine solche Studie für einen solchen Auftraggeber die Forderung nach einer halbe Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich an staatlichem Fördergeld erhebt, damit sich Menschen über 67 einen altersgerechten Neu- oder Umbau leisten können, ist wenig überraschend. Zu anderen Schlussfolgerungen als staatlichen Subventionsprogrammen scheint der politische Betrieb einschließlich Verbänden und Studien-Autoren gar nicht mehr in der Lage. Dass die Wohnungsnot in einer Kinderarmen Gesellschaft ganz offenkundig vor allem eine Folge des politisch verbockten Dreiklangs von unkontrollierter Einwanderung bei gleichzeitiger Inflation und steigenden Zinsen ist, also letztlich nur ein Ausdruck politisch verursachter Verarmung, wird in solchen Studien und wohlfeilen Forderungen einfach ignoriert.

Nun sind Lay und die Linke zwar nur in der Opposition. Ihre staatswirtschaftlichen Umverteilungsfantasien sind allerdings offenkundig auch der Vorstellungswelt der regierenden Bauministerin Klara Geywitz nicht ganz fremd. Die sagte gerade in einem Interview noch einmal, was sie schon öfter gesagt hat: Sie will über den „Wohnflächenkonsum“ debattieren. Es gebe ja eigentlich genug Wohnraum, nur sei der eben falsch verteilt. Die Alten belegen einfach zu viel Wohnraum. Auf die Suggestivfrage des Südkuriers – „Viele ältere Menschen wohnen alleine in großen Häusern, deren Platz sie nicht mehr benötigen. Sie könnten den Wohnraum mit Familien tauschen, die eben diesen Platz benötigen. Ist das die Lösung des Problems? – antwortete sie: „Das kann ein Teil der Lösung sein.“ Also geht es ihr letztlich ebenso wie Clay darum, ältere Menschen dazu zu bewegen, in kleinere Wohnungen zu ziehen, „weil wir sonst Effizienzgewinne, die wir über bessere Heizungssysteme und bessere Dämmung erreicht haben und die unser Klima schützen sollen, wieder auffressen“. https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/belegen-aeltere-menschen-zu-lasten-der-jungen-zu-viel-wohnraum-bauministerin-geywitz-fordert-debatte;art416,11202250

Die Tendenz ist also auch in der Bundesregierung klar: Wohnen soll keine ausschließlich private Entscheidung mehr sein. Eine Regierung, die sich selbst als Fortschrittskoalition bezeichnet, scheint auf dem Weg in die Vergangenheit der Nachkriegszeit. Das letzte „Wohnraumbewirtschaftsgesetz“ der Bundesrepublik lief 1968 aus. Bis dahin konnten Wohnungsämter Wohnungssuchende in leerstehende Wohnungen einweisen, aber auch in Wohnungen fremder Personen, sofern diese nach Einschätzung des Wohnungsamtes unterbelegt waren. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Damals weinte dem Gesetz niemand nach.

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