Die Bundesregierung will das neue Klimaschutzgesetz im Eilverfahren durchpeitschen. Die „Chance“ nach dem fragwürdigen Verfassungsgerichtsurteil soll ergriffen werden – was die Union als klimapolitischen „Weckruf“ verkaufen möchte, ist in Wirklichkeit der Versuch zu gestalten, solange man noch kann. Deswegen soll es schnell gehen, sogar noch schneller als es das „Klimaurteil“ verlangt. Während Karlsruhe eine Frist zur Umsetzung bis Ende 2022 gesetzt hat, will das Kabinett quasi sofort alles auf den Kopf stellen. Es droht ein in aller Eile durchgedrücktes, unsauberes Gesetz: Darauf wollen auch die Verfasser eines Briefes aufmerksam machen, die sich unter anderem direkt an die Bundeskanzlerin gewandt haben.
Im Gespräch mit TE schildern die beiden, wie bereits das Verfassungsgericht bei seiner Urteilsfindung nicht die zu erwartenden Maßstäbe angelegt habe: Der Senat habe sich nur auf die Materialien der Klägerseite verlassen. Eine ernsthafte Anhörung sei bewusst vermieden und die Gegenseite nicht gehört worden. Selbst die Basis des ohnehin fraglichen Gerichtsurteils sei so also extrem dünn.
Ihr Brief, der neben Altmaier und Merkel auch diversen anderen Ministern, dem Bundestagspräsidenten und den Fraktionschefs im Bundestag zugestellt wird, soll deshalb umso mehr als Appell verstanden werden: Ein ähnlich unsauber durchgedrücktes Klimagesetz ohne gründlichen Gesetzgebungsprozess sei verfassungsrechtlich hochproblematisch.
Björn Peters resümiert: „Das Parlament sollte darauf achten, das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht durch Vorpreschen in einer so wichtigen Frage weiter zu unterminieren. Die weiteren Verfassungsklagen wären vorprogrammiert.“