Tichys Einblick
Keine Hintertür zum Verleger-Privileg

EU-Parlament bleibt bei Panoramafreiheit, kein „Leistungsschutzrecht“ für Print-Verleger

Alle dürfen ihre Bilder von öffentlichen Gebäuden weiter im Internet platzieren. Das EU-Parlament hat gegen eine Einschränkung der Panoramafreiheit entschieden. Und auch das Leistungschutzrecht für Printverleger kam nicht durch die Hintertür.

Das EU-Parlament nahm heute den sogenannten Reda-Bericht zum Urheberrecht an. Der Änderungsantrag der konservativen Abgeordnetengruppe um Angelika Niebler (CSU), dass neben Journalisten und Autoren auch Presseverleger durch ein  Leistungsschutzrecht privilegiert werden sollen, wurde mit 379 zu 142 Stimmen abgelehnt. Der Bericht des Parlaments hat keine Gesetzeskraft, er geht an die EU-Kommission mit der Forderung, ihn bei künftigen Gesetzesvorlagen zu berücksichtigen.