Tichys Einblick
Sitzen verboten!

Düsseldorf erlässt ein „Verweilverbot“ für die Altstadt

Die Düsseldorfer haben am vergangenen Wochenende zu viel und zu lange in ihrer Altstadt und auf den angrenzenden Wiesen am Rhein verweilt. Nun zieht die Stadtverwaltung andere Saiten auf.

Bloß nicht stehen bleiben! Düsseldorfer Altstadt am Burgplatz

IMAGO / Olaf Döring

Die Stadt Düsseldorf hat ein „Verweilverbot“ für die als Amüsierviertel berühmte Altstadt und das nahe Rheinufer erlassen. An den kommenden Wochenenden bis zum 14. März darf man in dem Bereich tagsüber (freitags, 15 bis 1 Uhr, samstags und sonntags je 10 bis 1 Uhr des Folgetages) nicht mehr länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf die Wiese legen.

Die Stadt reagiere damit, heißt es in einer Pressemitteilung, „auf wieder ansteigende Inzidenzzahlen, einen wachsenden Anteil festgestellter Virusmutationen unter den vorhandenen Corona-Infektionen und auf zahlreiche Verstöße gegen die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am vergangenen sonnigen Wochenende“. Der im vergangenen Jahr neu gewählte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) sagte: „Mit der erweiterten Maskenpflicht und einem Verweilverbot an Wochenenden möchten wir die Menschen schützen und ihnen helfen, die gebotenen Coronaschutzregeln besser einzuhalten.“

Während Kellers Worte noch freundlich klingen, hören sich die des Ordnungsdezernenten Christian Zaum dann doch eher nach Wer-nicht-hören-will-muss-fühlen an: „Verbote sind immer dann erforderlich, wenn die Menschen sich nicht aus Eigenverantwortung heraus an die Regeln halten.“

In einem „Verweilverbotsgebiet“, erklärt die Stadtverwaltung in der Pressemitteilung „dürfen sich Menschen im öffentlichen Raum aufhalten, so lange sie sich fortbewegen, jedoch nicht verweilen, im Sinne von länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder zum Beispiel auf eine Wiese legen.“ Die zeitliche Begrenzung bis 1 Uhr sei „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gewählt. Bei den aktuellen Temperaturen ist ein hohes Besucheraufkommen bis in die späte Nacht noch nicht zu erwarten.“

Selbstverständlich wird die Stadtverwaltung „durch mehr als 300 Schilder eingangs des Gebietes“ auf das Verweilverbot hinweisen. Und da die Altstadtbesucher am vergangenen Wochenende sich „nicht aus Eigenverantwortung heraus an die Regeln“ hielten, steht in der Pressemitteilung weiter: „Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen, insbesondere der zum Verweilverbot, mit dem gebotenen Augenmaß kontrollieren. Dies gilt auch und insbesondere bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Obdach.“

Wieviele „Mitarbeitende“ die möglicherweise dennoch kurz verweilenden oder sich gar setzenden Passanten zum „fortbewegen“ veranlassen werden, teilte die Stadtverwaltung allerdings nicht mit.

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