Tichys Einblick
Amtsgericht fordert Gutachten zum PCR-Test an

Drosten lässt ein Gericht sehr lange auf ein Gutachten warten

Das Amtsgericht Heidelberg forderte ein Gutachten über den PCR-Test an. Verfasser soll ausgerechnet Christian Drosten sein. Doch der lasse das Gericht sehr lange warten, berichtet der Nordkurier. Ist das Thema zu brenzlig? Von Elias Huber

Christian Drosten

imago Images/photothek

Christian Drosten gilt als einer der profiliertesten Virologen in der Corona-Krise. Er hat den Test, mit dem Millionen Menschen auf das Coronavirus getestet werden, mitentwickelt. Vor diesem Hintergrund spielt sich gerade ein kurioses Schauspiel am Amtsgericht in Heidelberg ab. Laut dem Nordkurier hatte die Anwältin Beate Bahner das Gericht aufgefordert, Drosten als Gutachter in einem Verfahren zu bestellen. Der Richter kam dem Wunsch am 4. Februar nach. Thema des Gutachtens soll die Frage sein, ob der PCR-Test geeignet ist, eine Corona-Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachzuweisen.

Doch Drosten soll die Richter seit längerer Zeit warten lassen, berichtet der Nordkurier. Eine Sprecherin von Drostens Arbeitgeber, der Charité Berlin, habe vor zwei Wochen bestätigt, dass Drosten ein Schreiben des Gerichts erhalten habe. Bislang sei aber keine Entscheidung gefallen, ob Drosten Sachverständiger sein werde, sagte die Sprecherin laut der Zeitung. Zehn Tage später fragte der Nordkurier demnach erneut an und die Sprecherin antwortete wiederum, die Anfrage des Gerichts sei “weiterhin in Bearbeitung”.

Der Nordkurier wundert sich, warum Drosten solange brauche, um eine Entscheidung zu treffen: “Wirklich nur, weil das Zeitbudget von Deutschlands bekanntestem Virologen und Regierungsberater knapp bemessen ist?”, fragt die Zeitung und fährt fort: “Oder auch, weil die Anfrage des Gerichts für den Wissenschaftler nicht ganz so einfach zu handhaben ist, wie es auf den ersten Blick aussieht?” Die Fragestellung könnte “heikel” sein, heißt es weiter.

Kritiker betonen immer wieder, dass der PCR-Test wenig geeignet sei, um eine Corona-Infektion nachzuweisen. Wasser auf deren Mühlen gab im Januar ausgerechnet ein Hersteller der Tests, der ein wissenschaftlicher Weggefährte von Drosten ist – Olfert Landt. Der schätzte im Gespräch mit der Fuldaer Zeitung, dass die Hälfte aller Getesteten gar nicht ansteckend sei. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man “100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests”, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens TIB Molbiol. Testergebnisse sollten deswegen mit einer Bewertung herausgegeben werden und positiv Getestete sollten nur in Quarantäne müssen, wenn die Ansteckungsgefahr hoch sei. Er wünsche sich “mehr Mut” vom Robert Koch-Institut, diese Sachverhalte zu kommunizieren, sagte Landt damals.

Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO weist laut dem Nordkurier darauf hin, dass schwach positive PCR-Tests ”vorsichtig” interpretiert werden sollten. Sei ein Test positiv, aber der Getestete weise keine Krankheitssymptome auf, solle der Arzt ein zweites Mal testen.

Laut dem Bericht der Zeitung geht es in dem Verfahren selbst um ein Bußgeld von 125 Euro. Eine Frau hatte sich geweigert, einen PCR-Test zu machen, als sie von einer Auslandsreise heimkehrte. „Als Gutachter wollte ich natürlich den Besten haben”, sagte demzufolge die Anwältin Beate Bahner. Sie sei überrascht und erfreut gewesen, als der Richter ihrem Antrag stattgegeben habe, erklärte die Juristin, die auch als ausgewiesene Maßnahmen-Kritikerin in Erscheinung getreten ist.

Die Charité Berlin konnte eine Anfrage von Tichys Einblick vom Mittwochmorgen aufgrund der Kürze der Zeit nicht beantworten. Auch das Amtsgericht Heidelberg ließ eine Email bis zur gesetzten Frist unbeantwortet.

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