Tichys Einblick
AfD - "schädliches Element für Dresden"

Dresdens Oberbürgermeister verliert vor Gericht gegen die AfD

Niederlage für Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP): Er hat seinen amtlichen Facebook-Account ungerechtfertigterweise genutzt, um eine Interviewschlagzeile gegen die AfD zu verbreiten.

Die Landeshauptstadt Dresden muss einen Beitrag mit dem Satz „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ auf dem Facebook-Account ihres Oberbürgermeisters vorläufig löschen. Dies folgt aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden (Az. 7 L 751/19).

Die 7. Kammer des Gerichts hat damit der AfD teilweise Recht gegeben. Die Partei hatte sich gegen die Verlinkung eines Artikels der Sächsischen Zeitung aus dem August 2019 auf dem von der Stadt betriebenen amtlichen Facebook-Account des Oberbürgermeisters gewandt. Dieses „Sommer-Interview“ mit dem Oberbürgermeister trug die besagte Überschrift.

Begründung des Gerichts: Das Grundgesetz räume den politischen Parteien das Recht ein, am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes gleichberechtigt teilzunehmen (sog. Chancengleichheit – Art. 3 Abs. 1  i. V. m. Art. 21 GG). Daraus folge ein an die Adresse des Staates gerichtetes Neutralitätsgebot. Dieses werde verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf die politische Willensbildung des Volkes einwirkten.

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Aber bitte ohne AfD-Hirse
Das Neutralitätsgebot gelte auch, so das Gericht, für Amtsträger auf kommunaler Ebene. Es sei verletzt, wenn diese im politischen Meinungskampf Möglichkeiten nützten, die ihnen aufgrund ihres Amtes zur Verfügung stünden. Das Vorwort zu dem Facebook-Beitrag weise zwar auf ein Zeitungsinterview hin und der Beitrag enthalte einen Link auf den Onlineauftritt der Zeitung. Dort sei der Artikel jedoch nicht freigeschaltet, sondern könne nur von Abonnementen gelesen werden. Damit könne, so heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, das vollständige Interview nicht „als Kontext der streitgegenständlichen Äußerung“ herangezogen werden. Unter diesen Umständen stelle sich aber der Satz „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ als hoheitlicher Eingriff in den politischen Meinungskampf zulasten dieser Partei dar.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten binnen zwei Wochen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

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