Nun liegt auf Nachfrage von TE auch die Antwort der Staatsanwaltschaft Hamburg zu den Einsprüchen vor.
„Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg betraf die Zurückweisung von insgesamt drei gegen die Verfahrenseinstellung vom 07.09.2021 gerichteten Beschwerden. Die Beschwerden datieren vom 12.09.2021, 28.09.2021 und 01.10.2021. Beschwerdeführer waren drei Anzeigende“, so die Behörde gegenüber TE. Alle drei Entscheidungen zusammen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft am 29. November 2021 zurückgewiesen.
„Einzelheiten zum Inhalt des Vortrags der Beschwerdeführer“, so die Staatsanwaltschaft, könne sie nicht bekanntgeben. Einen Einfluss auf die Beschwerdezurückweisung habe es nicht gegeben; Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sei erst Anfang Dezember darüber informiert worden.
Einer Befragung zu seiner Rolle bei der Niederschlagung der Steuerforderung und möglicherweise auch zu dem Ermittlungsverfahren gegen ihn muss sich Scholz demnächst trotzdem stellen. Der Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zu der Affäre plant, den Bundeskanzler 2022 vorzuladen. Dazu werden die Ausschussmitglieder möglicherweise nach Berlin reisen müssen: Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht, an ihrem Dienstsitz vernommen zu werden.