Tichys Einblick
Dessau-Roßlau

Kindervergewaltiger zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

In dieser Woche endete in Dessau-Roßlau der Prozess um die Vergewaltigung eines neunjährigen Mädchens. Während des Prozesses hatte der Täter ein Geständnis abgelegt. Das Urteil: fünfeinhalb Jahre Haft.

Landgericht Dessau-Roßlau

imago images / Steffen Schellhorn

Der geduldete 27-jährige Asylbewerber Seydou N. (eine Woche nach der Tat wäre seine Duldung ausgelaufen) hatte das Mädchen, das einen Teddy im Arm getragen haben soll, am 9. Juni dieses Jahres auf die nahen Elbwiesen verfolgt und sich dort an ihr vergangen. Da die Tat in aller Öffentlichkeit geschah und von Anwohnern bemerkt wurde, konnte das Mädchen aus den Fängen des Vergewaltigers befreit und der Täter anschließend von Zeugen gestellt werden.

Nehmen wir die Anklagepunkte schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung, dann wurde der Angeklagte in diesen Punkten jetzt vom Landgericht Dessau-Roßlau schuldig gesprochen. Nun ist allerdings nicht nur die Tatschilderung verstörend, das Urteil ist es für viele ebenso, wenn der Täter gerade einmal zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.

Der Angeklagte hatte nach anfänglichem Schweigen und unter der Last der erdrückenden Beweise gegen ihn gestanden, die Neunjährige unmittelbar vor der Tat beobachtet zu haben, wie sie zum Spielen auf die Elbwiesen gehen wollte. Er sei ihr gefolgt und habe sie dort vergewaltigt.

Nun hatte auch die Staatsanwaltschaft lediglich sechs Jahre Haft gefordert, die Nebenklage achteinhalb und die Verteidigung bat um fünf Jahre. Laut Mitteldeutscher Zeitung soll ein weiterer Anklagepunkt illegaler Waffenbesitz und das illegale Führen von Waffen gewesen sein – der Vergewaltiger hatte bei der Tat ein verbotenes Butterflymesser dabei.

Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Plädoyer, die psychologischen Folgen seien für das Mädchen „ganz, ganz massiv“. BILD ebenso wie die FAZ berichten, das Mädchen würde sich heute kaum noch aus der Wohnung trauen. Zum Tathergang erwähnte die Staatsanwaltschaft, dass die Beweisaufnahme ergeben hätte, dass der Täter seinem neunjährigen Opfer während der Vergewaltigung den Mund zuhielt und sie am Hals würgte.

Der Spiegel berichtet nun aktuell – wie andere Zeitungen auch – über das Urteil. Allerdings legt das Magazin besonderen Wert darauf, mitzuteilen, dass es im Anschluss an die Tat im Ort zu Demonstrationen gekommen sei, an denen sich auch Leute „aus dem rechten Spektrum beteiligten“. Verändert das die Qualität der Tat nach derselben? Hier muss die Frage gestellt werden, ob denn diese Blattmacher eigentlich vor nichts mehr Respekt haben. Tatsächlich macht der Spiegel hier getrieben von einer Ideologie nicht einmal mehr davor halt, auf Kosten einer Neunjährigen politisch zu agieren, anstatt seinen Lesern detailliert auseinanderzusetzen, was diese verstörend finden könnten: beispielsweise, warum das Strafmaß so niedrig ausgefallen ist, wie es ausgefallen ist und warum offensichtlich keine Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde, wenn doch der Nebenkläger laut Bild die völlige Empathielosigkeit des Täters beschreibt, der getrieben von seiner Lust „das kleine Mädchen zum Objekt degradiert“ hätte. Wird es nach Haftverbüßung wieder passieren?

Von den berichtenden Medien unbeantwortet bleibt bisher auch die Frage, ob der Verurteilte eventuell und „bei guter Führung“ nach Abbüßung von zwei Dritteln der Strafe bereits wieder auf freien Fuß gesetzt werden könnte. Einziger Sonderfall übrigens hier: „Verbüßt der inhaftierte Mandant eine Freiheitsstrafe aufgrund einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat, holt die Strafvollstreckungskammer zur Vorbereitung und Absicherung ihrer Entscheidung über den Antrag auf Strafverkürzung zudem regelmäßig ein psychologisches Gutachten über den Mandanten ein.“