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Fragen sind keine Falschaussagen

Correctiv: Erneute Niederlage vor Gericht

Die Faktenchecker von Correctiv haben erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Sie markierten einen Artikel der Achse des Guten wegen einer Frage als "teilweise falsch". Offenbar kennen die Faktenchecker den Unterschied zwischen Fakt, Meinung und Frage nicht.

© Getty Images

Die Faktenchecker von Correctiv haben wieder einmal eine empfindliche Niederlage vor Gericht erlitten. Dabei ging es um einen Artikel der Achse des Guten. Der Text befasste sich mit der Frage, warum es im Sommer zu so vielen Corona-Ausbrüchen in Schlachtereien kam. In diesem Text stellt der Autor die Frage, ob der PCR-Test zuverlässig zwischen Sars-CoV-2 Viren und anderen in Rindern vorkommenden Viren der Corona-Familie unterscheiden könnte. Dies war ausdrücklich als eine „zu klärende“ Frage markiert.

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In seiner Funktion als Faktenchecker für Facebook markierte Correctiv diesen Artikel und urteilte: „Teilweise falsche Informationen – von unabhängigen Faktenprüfern geprüft.“

Eine solche Einstufung als „teilweise falsch“ hat gravierende Folgen für einen Artikel. Denn Facebook verringert die Reichweite eines solchen als falsch markierten Artikels schnell um 80 Prozent. 80 Prozent weniger Leser auf einer für Medien wichtigen Plattform wie Facebook – das ist ein massiver Eingriff in die journalistische Arbeit.

Facktencheck war rechtswidrig

Nun wurde jedoch dieser Faktencheck von Correctiv gerichtlich verboten, denn die Informationen in dem Artikel waren nicht „teilweise falsch“. Correctiv hatte eine Nicht-Tatsachenbehauptung, eine Frage, als Falschinformation gewertet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verbot diesen konkreten Faktencheck nun, nachdem das Landgericht Mannheim eine entsprechende einstweilige Verfügung in vorheriger Instanz abgelehnt hatte.

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Ein ähnliches Verfahren hatte Correctiv schon im Mai dieses Jahres verloren. Im damaligen Fall hatte TE gegen Correctiv geklagt, weil ein Faktencheck eine Meinungsäußerung als „teilweise falsch“ eingestuft hatte – ganz so, als könnten Meinungen „richtig“ oder „falsch“ sein – und versuchte, die nach dem Faktencheck verbleibende Reichweite des TE-Artikels zu nutzen, um eigene Umsätze zu generieren – ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Rechtsanwalt Steinhöfel, der in beiden Fällen TE und die Achse des Guten vertrat, fasste das Vorgehen Correctivs so zusammen:

„“Correctiv” ist kein neutraler Faktenchecker, sondern jedenfalls hier ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des “Faktenchecks” seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will und kann.“

Correctiv, ein Faktenchecker, der offenbar nicht einmal den Unterschied zwischen Fakt, Meinung und Frage kennt, wird in seiner Arbeit teilweise mit Steuergeldern finanziert – alleine in diesem Jahr erhielten die Faktenchecker 60.000 Euro von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens und 44.000 Euro vom Auswärtigen Amt.

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