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Bundesverwaltungsgericht: Ein-Ehe, Zweit-Ehe – Ehe für Alle eben?

Wenn nichts mehr gilt, was die Mandarine stört, warum sollen die Bürger sich dann an das halten, was die Mandarine an den bestehenden Regeln nicht ändern wollen?

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„Ehe für Alle“ kommt jetzt in die nächste Runde. Jetzt geht es stillschweigend voran und ohne Aufschrei oder Opposition. Die Vorarbeiten haben sich gelohnt, mit denen eine Säule der bürgerlichen Gesellschaft zerstört wurde.

Die WELT berichtet: Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schließt einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht aus. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zur Einbürgerung eines Syrers. Sein Fall muss nun erneut geprüft werden (Az. BVerwG 1 C 15.17).“

Wie das Bundesverwaltungsgericht juristisch begründet, dass die Tradition der Ein-Ehe eben mal aus dem Katalog der kulturellen Selbstverständlichkeiten Europas gestrichen und durch Zweit-Ehe und Dritte-Ehe und so weiter erweitert wird, spielt eigentlich keine Rolle. Zynisch lässt sich fragen: Ist das nach der sogenannten Ehe für alle nicht auch schon egal?

Ideologisch passt die Streichung der Einehe / Monogamie zur Auffassung der 68er, des Islams und Darwins evolutionär genetisch definierten Rolle des Mannes, sich mit möglichst vielen Frauen zu paaren. Frauen sind nach Darwin darauf programmiert, sich nur mit Männchen einzulassen, welchen sie die Aufzucht des Nachwuchses zutrauen, was nun weder ihrer Rolle im Islam entspricht noch der Tatsache vieler allein erziehender Mütter.

Dass Entscheidungen dieses Gewichts hierzulande ohne gesellschaftliche und politische Meinungsbildung des Volkes sowie ohne demokratische Beschlussfassung von den Mandarinen der Massenmediendemokratie aus dem Amtsärmel geschüttelt werden, berechtigt jedenfalls die Frage: Wenn nichts mehr gilt, was die Mandarine stört, warum sollen die Bürger sich dann an das halten, was die Mandarine an den bestehenden Regeln nicht ändern wollen? Oder an neuen Regeln in die Landschaft setzen? Wann löst das die „Ehe“ zwischen Volk und Obrigkeit nachhaltig auf?

Still ist es geworden um importierte Kinder-Bräute; 11-jährigen Mädchen für alte Funktionäre der Hamas in Deutschland und Syrer. Der Vorstoß aus dem Jahr 2016 des damaligen Justizminister Heiko Maas mit Unterstützung auch der Evangelischen Kirche, dies automatisch zu legitimieren mit dem Argument des Kinds-Wohls wurde zunächst gestoppt. Es ist davon auszugehen, dass die Kinderehen einfach lautlos und stillschweigend zur Normalität werden.