Tichys Einblick
Einschränkung von Klagemöglichkeiten

Bundesverwaltungsgericht kritisiert Buschmanns Pläne für schnelleren Windkraftausbau

Bundesjustizminister Marco Buschmann will Gerichtsverfahren beschleunigen, damit Windräder schneller durchgesetzt werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun schwere Bedenken gegenüber Plänen geäußert, die Klagemöglichkeiten einzuschränken.

Bundesjustizminister Marco Buschmann im Bundestag, 08.09.2022

IMAGO / Emmanuele Contini

Erhebliche rechtliche Bedenken hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht gegenüber Bundesjustizminister Marco Buschmanns Plänen geäußert, dass gegen wichtige Energie- und Infrastrukturprojekte nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden kann. Der FDP-Mann will seit längerem Gerichtsverfahren beschleunigen und den juristischen Weg freimachen, dass Windräder schneller durchgesetzt werden können, und muss dafür Bürgerrechte kappen.

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Der Windradindustrie sind die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger schon lange ein Dorn im Auge. In bestimmten Gebieten dürfen keine Windanlagen gebaut werden, zudem klagen viele Bürger in Gerichtsverfahren. Die dauern oft jahrelang; so lange können keine Anlagen gebaut werden.

Buschmann hatte im August einen Referentenentwurf vorgelegt mit dem Ziel, die Verfahrensdauer für Projekte mit einer sogenannten hohen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedeutung zu beschleunigen. Dafür solle es ein sogenanntes „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ geben. Unter anderem sollen gerichtliche Fristen Kläger daran hindern, mit immer neuen Schriftsätzen einen Prozess zu verlängern. Auch sollen Vorhaben nicht mehr mit Eilanträgen vorläufig gestoppt werden können. Er wollte dabei jedoch die Effektivität des Rechtsschutzes nicht beeinträchtigen, hieß es seinerzeit.

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Er fing sich bereits Kritik der Umweltministerin Steffi Lemke von den Grünen ein, die Bedenken anmeldete, weil mit dem Gesetz auch Großprojekte beschleunigt werden würden, die das genaue Gegenteil von Klimaschutz darstellten. Also: Autobahnen und Flughäfen ‚nein‘ – Windräder in Wälder ‚ja‘.

Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte bereits Anfang September in einem Schreiben: Mehrere geplante Vorschriften seien überflüssig oder gar kontraproduktiv. Dem eigentlichen Ziel werde der Entwurf nicht gerecht. Nach einem langen Planungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit bestehe, so berichtet die Süddeutsche Zeitung aus dem Schreiben, normalerweise überhaupt kein Spielraum für einen gerichtlichen Vergleich mehr. „Ziel der Klage ist in diesen Fällen die dauerhafte Vorhabenverhinderung. Das gilt insbesondere für Klagen von Umweltverbänden.“

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Das „Handelsblatt“ zitiert aus einem bisher unveröffentlichten Schreiben: „Einige der vorgeschlagenen Regelungen begegnen erheblichen rechtlichen Bedenken“, heißt es darin. „Sie sind überdies teils überschießend und praxisfremd und teils überflüssig.“ In dem Schreiben heißt es weiter: Die verfassungsrechtlichen Grundsätze des fairen Verfahrens, der Waffengleichheit der Beteiligten und der richterlichen Neutralität verbieten dem Gericht, sich als „Reparaturbetrieb“ für die Verwaltung zu betätigen und zielgerichtet die Behebung von Fehlern in einem ergänzenden Verfahren zu initiieren.

Bedeutung gewinnt diese Kritik deshalb, weil in der vergangenen Woche das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein generelles Verbot von Windrädern in Wäldern kassiert hatte. Das Verfassungsgericht befand kurzerhand, dass ein ausnahmsloses Verbot für Windkraftanlagen in Waldgebieten in Thüringen verfassungswidrig sei. Dieser Beschluss hat Signalwirkung für andere Bundesländer, die ebenso mit einem Pauschalverbot ihre Wälder nicht durch Windräder zerstört sehen wollen. Der Bundesverband Windenergie sprach von einem Paukenschlag aus Karlsruhe.